Landesverwaltungsamt erklärt Notsituation: Kommunale Gremienarbeit wird erleichtert

29. November 2021 | Vermischtes | 2 Kommentare

 

Nun hat auch das Landesverwaltungsamt auf die aktuell dramatische Corona-Situation im Land reagiert und den Landkreisen und kreisfreien Städten am heutigen Tag eine Rundverfügung zugestellt, mit der die Notsituation  festgestellt wurde.

Die Rundverfügung bildet nun die Rechtsgrundlage für die Landkreise und kreisfreien Städte, um im Zuge dessen die Feststellung entsprechend für ihre Gemeinden und Verbandsgemeinden zu treffen. Demnach gilt ab heute und zunächst befristet bis zum 30. April 2022 aufgrund der erklärten Notsituation, dass es den kommunalen Vertretungen und Gremien möglich ist, notwendige Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit in Form von Videokonferenzen durchzuführen und unter besonderen Voraussetzungen Abstimmungen in einem schriftlichen oder elektronischen Verfahren zu treffen.

„Die aktuelle dramatische Entwicklung der Corona-Pandemie lässt guten Gewissens keine Gremienarbeit in engen Sitzungssälen zu. Aus diesem Grund ist das Landesverwaltungsamt, gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport, diesen Weg gegangen, damit demokratische Entscheidungen weiterhin und erleichtert getroffen werden können bzw. die grundgesetzlich legitimierte Selbstverwaltung der Kommunen nicht gefährdet ist.“, erklärte hierzu Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes.

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