Korruption am Landesverwaltungsamt: Amtsgericht stellt Verfahren gegen Geldstrafe ein
27. November 2014 | Vermischtes | Keine KommentareEine Mitarbeiterin des Landesverwaltungsamts in Halle (Saale) kommt mit einer geringen Geldstrafe davon. Nach zwei Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Halle (Saale) das Verfahren wegen Vorteilsannahme bzw. –gewährung gegen Auflagen vorläufig eingestellt.
Die Angeklagte Mitarbeiterin des Landesverwaltungsamts muss nun innerhalb von drei Monaten 300,- Euro an einen in Halle ansässigen und der Angeklagte Transportunternehmer einen gleichen Betrag an einen in Berlin ansässigen gemeinnützigen Verein bezahlen. Bezahlen sie die Summen schuldhaft nicht, muss das Verfahren neu aufgenommen werden. Wenn die Angeklagten die Auflagen erfüllen, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden. Sie gelten dann als nicht bestraft.
Die Angeklagte sollte nach dem Anklagevorwurf als Mitarbeiterin des Landesverwaltungsamtes in Halle dem Mitangeklagten Transportunternehmer bei der Genehmigung von Schwer- und Großraumtransporten bzw. der Gebührenabrechnung Vorteile verschafft haben. Im Gegenzug soll dieser ihr einen Mercedes Kleinbus zur Nutzung über einen Reitverein zur Verfügung gestellt haben.
Im Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme haben sich die Vorwürfe gegen die Angeklagten insbesondere durch Zeugenaussagen relativiert. Bei der vorläufigen Bewertung der noch in Aussicht stehenden Beweiserhebungen seien nach Auskunft des vorsitzenden Richters wohl keine wesentlichen weiteren Erkenntnisse zu gewinnen gewesen. Deshalb habe man sich mit allen Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung auf die in § 153a StPO geregelte Verfahrensweise geeinigt, um das Verfahren schneller beenden zu können. Ein ausdrückliches Schuldeingeständnis der Angeklagten war damit nicht verbunden.