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28. Juli 2015 um 16:02 Uhr #164957
AnonymEin großer Traum in der Wassertourismuskonzeption der Stadt Halle (Saale) ist es, den Mühlgraben für Kanuten und Paddler zu öffnen. Derzeit ist der Mü
[Der komplette Artikel: Kein Paddeln möglich? Land stuft Mühlgraben herab]28. Juli 2015 um 16:26 Uhr #164958An der Freigabe des Mühlgrabens für Kanuten und Paddler haben sich schon mehrere Generationen vergeblich versucht und sind an den Eigentumsverhältnissen gescheitert. So einfach wird es auch jetzt für die arme Stadt nicht werden und ein Traum bleiben.
28. Juli 2015 um 16:33 Uhr #164959Warum man jetzt Halle noch Knüppel zwischen die Beine werfen muss, verstehe ich nicht. Hat das was mit der geplanten Herabstufung der Saale zu tun?
28. Juli 2015 um 16:54 Uhr #164964
Anonym„In beiden Fällen müssten Umtragemöglichkeiten für Paddler geschaffen werden, damit diese ihre Boote an den Hindernissen, in diesem Fall die alten Mühlanlagen, vorbeitragen können.“
Eine Bootsrutsche in Wehrmitte könnte ebenfalls eine Alternative sein. Die wäre dann vermutlich nur wasserstandsabhängig nutzbar, könnte aber manchen Eigentümerkonflikt minimieren und wäre vielleicht auch finanziell vertretbar.
Aber trotzdem hat Halle wichtigere Baustellen.
28. Juli 2015 um 17:09 Uhr #164966Diese Landesregierung setzt ihre Politik fort, der Stadt ständig Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Die Saale wird immer mehr zu Friedhof, in dem die Träume dieser Stadt begraben werden.
Einfach zuschütten, den Graben, Halle braucht Bauland.
28. Juli 2015 um 18:03 Uhr #164975Jetzt kann Wiegand seine Kenntnisse im Verwaltungsrecht beweisen und den Bördepolitikern zeigen was Sache ist.
28. Juli 2015 um 19:00 Uhr #164980Ja, den Mühlgraben könnte man dichtmachen… und hätte damit auch gleich die Hochwassergefahr von der Klaustorvorstadt abgewendet. Dann läuft von da nix mehr rein… aber wie weiter???
28. Juli 2015 um 21:42 Uhr #165029Aber Wolli, für Gesetze in diesem Land ist immernoch die Landesregierung zuständig, Deine Parteikollegen würden sich sofort auf Wiegand stürzen, wenn er das mißachtet. Einer wartet nur darauf. 😉
28. Juli 2015 um 21:45 Uhr #165030Warum benötigt man eigentlich die Erlaubnis der Anlieger? Ist die Saale eine Privatfluss?
28. Juli 2015 um 21:48 Uhr #165031SfK, erst lesen, dann mitreden:
„So gehört der Uferbereich bis zur Flussmitte nun den Anrainern, also den Grundstücksbesitzern.“28. Juli 2015 um 22:19 Uhr #165032@redhall
So eindeutig sind die Gesetze meist nicht, sonst wäre doch unser OB nicht Kunde beim Gericht.28. Juli 2015 um 22:46 Uhr #165037@Spektralfarbe
Deine schlichte Antwort erklärt leider die Logik nicht.
Wenn ich an einer Nebenstraße wohne, gehört mir dann gleich die Straße bis zur Straßenmitte?
Wäre doch absurd, oder nicht?
28. Juli 2015 um 22:56 Uhr #165038Die DDR hat sich jahrzehntelang mit der BRD darüber gestritten, ob ihr die Elbe bis zur Flußmitte gehört.
29. Juli 2015 um 00:03 Uhr #165042Streng genommen gehört das Wasser Poseidon. Nur fragt ihn keiner.
29. Juli 2015 um 07:32 Uhr #165053@ SfK
Streng genommen ist hier Poseidon nicht zuständig! 😉
Wenn, dann Rhenus ist als Flussgott.
29. Juli 2015 um 07:40 Uhr #165054
AnonymGerade im Bereich Ratswerder werden die Anwohner sofort ihr Veto einlegen. Deren Ruhe wäre vorbei.
29. Juli 2015 um 07:47 Uhr #165055Warum benötigt man eigentlich die Erlaubnis der Anlieger? Ist die Saale eine Privatfluss?
Warum benötigt man eigentlich die Erlaubnis der Anlieger? Ist die Saale eine Privatfluss?
Es geht um die Grundstücke entlang der Gewässer.
Das Land spart, in dem es Kosten auf andere abwälzt, solange es selber zuständig war,wurde der Graben sachkundig nicht angefasst, die Stadt bekommt sicher gleich Auflagen, das jahrelang vernachlässigte umgehend nachzuholen. Siehe Damm.
Sicher braucht es erst einmal eine UVP, bevor man am Graben etwas machen darf. Die „Umweltschützer“ der CDU liegen sicher schon, mit einer Klage gegen den OB in der Hand,auf der Lauer.29. Juli 2015 um 07:56 Uhr #165057@redhall So eindeutig sind die Gesetze meist nicht, sonst wäre doch unser OB nicht Kunde beim Gericht.
@redhall So eindeutig sind die Gesetze meist nicht, sonst wäre doch unser OB nicht Kunde beim Gericht.
Er wurde verklagt, weil das Land seinen gesetzlich geregelten Aufgaben jahrelang nicht wahrnahm, und er bei Gefahr im Verzug handelte.
Wenn er mal mit dem Feuerlöscher ein Feuer löscht, droht ihm das Land sicher auch mit einer Klage! dafür ist dann die Feuerwehr zuständig.Macht den das Land derzeit irgentwas zur Sicherung des Gimmritzer Damms?
Sicher hat die Rettung der Bauer derzeit wieder Priorität, der Sommer war wieder voller Wetter!
29. Juli 2015 um 09:16 Uhr #165069
AnonymEr hat auch selber gegen die Kürzung seiner Beigeordnetenbezüge durch alle Instanzen geklagt. Bekanntlich unterlag er auch in diesem Fall. Das OVG fand die Kürzung rechtmäßig. Darüber hinaus bescheinigte es ihm Mobbingaktivitäten.
Warum wird dieser Rechtsstreit unter den Verschwörungstheoretikern immer geflissentlich vergessen?29. Juli 2015 um 10:56 Uhr #165080Weil er längst geschichte ist und nicht wie Muckefuck ständig aufgewärmt werden muß…
29. Juli 2015 um 13:14 Uhr #165099Die jetzt aufgetretenen unerwarteten Hürden bei der Umsetzung des Konzeptes um den Wassertourismus hätte man sich bei gründlicher Recherche esparen können.
Bereits seit dem 1. Januar 2015 ist bekannt, dass der Mühlgraben ein Gewässer zweiter Ordnung ist und die Anlieger somit ein Mitspracherecht an dessen Nutzung haben.
Ich kann mich erinnern, dass es im alten Stadtrat eine Anfrage zu den Konsequenzen dieser Entscheidung und auch zu den sich daraus ergebenden Aufgaben für die Gewässerunterhaltung gab.
Vielleicht kann Jemand die Antwort der Stadt zu dieser Anfrage heraussuchen. Sie wurde evtl. von Ines Brock oder von Katja Raab gestellt.29. Juli 2015 um 13:46 Uhr #165103
Anonymist schon fast zu schmal für normales Paddeln in beide Richtungen.
29. Juli 2015 um 14:29 Uhr #165110irgendwie seltsam, dass ein fließendes gewässer, was man (angeblich) wirtschaftlich nicht irgendwie nutzen kann, in die hände der anrainer mit allen verpflichtungen und kosten „abgegeben“ wird. noch seltsamer ist die spontanität dabei, ohne dass die plötzlich „beglückten“ überhaupt gefragt werden.
würde mich mal interessieren, ob mit den verpflichtungen eigentlich auch rechte verbunden sind. was, wenn jemandem der anrainer doch eine wirtschaftliche nutzung einfällt, etwa ein schwimmfloß mit cafè-betrieb etc. …?
29. Juli 2015 um 14:55 Uhr #165125Ich wohne an einer Nebenstraße. Ich werde ab sofort jeden Autofahrer die Durchfahrt bis zur Straßenmitte verbieten. 🙂
29. Juli 2015 um 15:11 Uhr #165130Aha, es geht wohl darum, Kosten vom Land auf die Kommunen abzuwälzen:
http://www.presseportal.de/pm/47409/2195273
Vielleicht hängt es mit der Schadstoffbelastung der Sedimentablagerungen zusammen. Wer dafür zuständig ist. -
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