Jugendweihe-Kosten werden vom Jobcenter übernommen

18. April 2014 | Vermischtes | 2 Kommentare

In den nächsten Wochen starten viele Jungen und Mädchen in einen neuen Lebensabschnitt, die Jugendweihe steht an. Diese dient der Integration in Gemeinschaftsstrukturen, intensiviert den Kontakt zu Gleichaltrigen und fördert so die soziale Kompetenz.

Sofern Betroffene Arbeitslosengeld II beziehen, können sie die anfallenden Kosten für die Mitgliedschaft in einem Jugendweiheverein oder die Kosten für die Anmeldung zur Feierstunde über das Bildungspaket für ihr Kind beantragen, informiert das Jobcenter in Halle (Saale).

Es bestehe die Möglichkeit, dass das monatliche Budget von 10,00 Euro für maximal 12 Monate bis zu einem Betrag von 120,00 Euro angespart werde. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für die Jugendweihe sei, dass die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vom Kind noch nicht in Anspruch genommen wird.

Die Kosten für festliche Bekleidung, Bewirtung von Gästen oder ähnliches können jedoch nicht übernommen werden, diese sind laut Jobcenter aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Geldgeschenke anlässlich der Jugendweihe bleiben im Rahmen des Vermögensgrundfreibetrages anrechnungsfrei.

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