Jobcenter Halle übernimmt Jugendweihekosten durch Bildungspaket

16. März 2015 | Vermischtes | Keine Kommentare

Die Jugendweihe hat eine längere Tradition in Deutschland. Sie dient der Integration in Gemeinschaftsstrukturen, intensiviert den Kontakt zu Gleichaltrigen und fördert so die soziale Kompetenz.

Sofern Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen, können Sie die anfallenden Kosten für die Mitgliedschaft in einem Jugendweiheverein bzw. die Kosten für die Anmeldung zur Feierstunde über das Bildungspaket für Ihr Kind beantragen. Es besteht die Möglichkeit, dass das monatliche Budget von 10,00 Euro für maximal 12 Monate bis zu einem Betrag von 120,00 Euro angespart wird. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für die Jugendweihe ist, dass die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von Ihrem Kind noch nicht in Anspruch genommen wird.

Die Kosten für festliche Bekleidung, Bewirtung von Gästen oder ähnliches können jedoch nicht übernommen
werden, diese sind aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Geldgeschenke anlässlich der Jugendweihe bleiben im Rahmen des Vermögensgrundfreibetrages anrechnungsfrei.

Innerhalb der Sprechzeiten können Sie jederzeit ohne Anmeldung bzw. vorherige Terminvereinbarung im Jobcenter Halle (Saale), Team Bildung und Teilhabe, vorsprechen. Die Mitarbeiter stehen Ihnen für Auskünfte sowie Beratungen sehr gern zur Seite.

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