HWG schafft in Halle 630 Wohnungen für Flüchtlinge
3. September 2015 | Vermischtes | 9 KommentareDie Hallesche Wohnungsgesellschaft mbh (HWG) stellt in Halle (Saale) insgesamt 630 Wohnungen für Flüchtlinge bereit.
Dazu hat der städtische Vermieter mit der Stadtverwaltung am Mittwoch eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. In diesem Jahr sollen demnach bis zu 330 Wohnungen und im Jahr 2016 noch
einmal bis zu 300 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet bereitstellt werden.
„Die Rahmenvereinbarung ermöglicht eine schnelle dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge. Sie ist damit eine wichtiger Baustein für die zügige Integration der Geflüchteten in die Stadtgesellschaft“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. HWG-Geschäftsführer Dr. Heinrich Wahlen ergänzt: „Menschen in Not benötigen unsere Hilfe in Form von angemessenen Unterkünften. Wir verstehen unser Handeln daher auch als Beitrag zu einer gelebten Willkommenskultur.“ Die HWG hat in Halle als größter Vermieter derzeit knapp 19.000 Wohnungen in allen Stadtteilen bis auf Halle-Neustadt. 1.500 davon stehen leer.
Verhandlungen laufen momentan auch mit dem zweiten städtischen Vermieter, der GWG.
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
@Schulze
Na wenn wir ganz genau sind hätten die Mieter nach §43 Genossenschaftsgesetz sogar ein Stimmrecht – ich kann mir aber nicht vorstellen das von denen jemand gefragt wurde. Warum sollte die HWG also die Genossenschaftsanteile interessieren, solange der Rubel rollt?
PS. Und die Nutzungsgebühren liegen auch über dem H4-Satz…
Da kennt aber einer die Satzungen und Vertreterbeschlüsse der Genossenschaften ganz genau… oder von welcher redest du gerade? Von meiner ist jedenfalls nicht bekannt, daß man da ohne Mitgliedschaft und Anteile einziehen kann, sonst hätte ich das schon genutzt… bzw. mir meine Anteile zurückzahlen lassen… aber sei es, hier ist jedenfalls nichts frei…
Das ganze ist für die HWG doch eine win-win Situation. Man bekommt leerstehende Wohnungen vermietet und verkleinert gleichzeitig das Angebot, was Mieterhöhungen für den restlichen Bestand rechtfertigt.
Dank der fehlenden Edit-Funktion muss ich noch ein “Man“ nachschieben.
In der heutigen Zeit sollte man immer 1 Tasse Kaffee bereithalten. Weiß nie wer kommt.
Genau diese Genossenschaften können auf Grund ihrer Satzungen und Vertreterbeschlüsse ca. 10 Prozent ihrer Wohnungen ohne Anteile vermieten. Oder glaubt wirklich jemand das bei Zuläufen die Bestandsmieter in die Genossenschaft eintreten mussten? Wohl nicht. Somit könnten sich die also auch an der Unterbringung der Asylbewerber beteiligen.
Sicher nicht, denn für die Belegung freier Wohnungen in diesen Genossenschaften steht als Grundlage das Genossenschaftsgesetz. Damit sind bei Aufnahme in die Genossenschaft entsprechende Anteile am Genossenschaftsvermögen zu zahlen. Weiterhin haben die Genossenschaften inzwischen Leerstand nach dem Altschuldenbereinigungsgesetz weitgehend beseitigt.
Hat man die Wohnungsgenossenschaften ( Freiheit, Eisenbahn, Frohe Zukunft usw.) auch angesprochen zur Bereitstellung von freien Wohnungen? Denn in der Zeitung lese ich oft, dass die Genossenschaften freie Wohnungen anbieten. So könnte freier Wohnraum gut genutzt werden. Es wurde ja beim Rückbau (= Abriss) von Wohnunggebäuden immer gesagt, dss Leerstand teurer sei als Abriss.