Startseite Foren Halle (Saale) Hufeisensee: Stadtrat stimmt Verkauf für Golfplatz zu

  • Dieses Thema hat 38 Antworten und 15 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren von McPoldy.
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  • #136245

    Anonym

    Der Golfplatz am Hufeisensee rückt ein Stück näher. Der Stadtrat hat am Mittwoch dem verkauf von kommunalen Grundstücken am See an den Investor zugest
    [Der komplette Artikel: Hufeisensee: Stadtrat stimmt Verkauf für Golfplatz zu]

    #136246

    Für 1 Mio hätt ich das Grundstück auch gern genommen, jede Bank hätte mir das selbst ohne Eigenkaputal finanziert, wenn das nach 20 Jahren Bauland werden darf. Doch, da kann man neidisch werden.

    #136247

    Hast du dich drum beworben?
    Immer dieser Sozialneid, der Investitionen in Halle verhindert.

    #136251

    Der OB sitzt im Moment bestimmt in seinem Büro und formuliert den Widerspruch
    § 105 GO LSA „… Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.“

    Um 15:30 wird von der dringenden Notwendigkeit gesprochen, den Finanzhaushalt zu sanieren und nur wenige Stunden später wird auf mind. 1 Mio Gewinn bei der Veräußerung des Stadtvermögens verzichtet. Mit privatem Geld würden die Herren CDU-Stadträte bestimmt sorgfältiger umgehen.

    #136253

    Woher kommt eigentlich dieser plötzliche Sinneswandel? Letztes Mal wurde der Verkauf noch abgelehnt. Was ist in der Zwischenzeit passiert?

    #136257

    Der OB hat dafür gesorgt, dass jetzt sogar die Queen zu Besuch kommen kann. Er hat die erneute Abstimmung mit seinem Veto erst möglich gemacht. Wir sollten ihm heute alle die Daumen drücken, damit er dann beim Händschütteltermin auch noch dabei sein darf.

    #136267

    Ja @Parteimitglied, über Halle liegt eine gespenstische Ruhe. Fahren eigentlich die Straßenbahnen? Wer wird die Nachricht als erster bringen? Der Türmer der Hausmannstürme?

    #136271

    Ein guter Tag für die Schüler in Halle, die können ohne Gefahr den Spickzettel rauskramen. Den Rektoren in den Schulen ist die Brille beschlagen:
    Beispielrechnung. Bauland für Einzelhandel, Gastronomie, Wohnungen und Hotel am Hufeisensee mit ca. 9.700 qm mal 150€/qm macht schnell mal ungefähr 1,5 Mio für Bauland und 1,9 Mio für Ackerfläche zum Schnäppchen-preis unter 1 Mio, die da zwischen Amigos verschoben werden. Damit könnte man 17 Mio Investitionen in Infrastruktur hebeln. Und bei den Schulen kommt fast nichts an.

    #136331

    Schon seltsam, wenn sich Kapitalisten über Kapitalismus aufregen,

    #136341

    Wenn der OB einen Golfplatz will, will Redhall den auch.
    Wenn der OB Grundstücke billig unter wert verkaufen will, findet Redhall das auch klasse.

    Schon fein, wenn man so einen Balljungen wie Redhall sein Eigen nennen kann.

    #136344

    Und wenn der Stadtrat Grundstücke für @hei-wus Geschmack zu billig verkauft, behauptet @hei-wu eben, dass es der OB gewesen ist. Oder hat der Stadtrat etwa nicht zugestimmt?
    Und das alles, weil es beim Deichbau nicht nach @hei-wus Willen geht.

    #136355

    Schon seltsam, wenn sich Kapitalisten über Kapitalismus aufregen,

    Unser verehrter, in ewigem Gedenken unter uns weilender Franz-Josef Strauß, Gott hab ihn selig, war schon ein guter Lehrmeister.

    #136384

    Hei-wu, Du irrst. Es ist kein Bauland nach derzeitigem Flächennutzungsplan, dazu müsste der Stadtrat ihn erst ändern. Ob das in 20 Jahren geschieht – wer will das heute ernsthaft behaupten. Also bei allen Preisdiskussionen mal schön auf dem Teppich bleiben.

    #136466

    Hei-wu, Du irrst. Es ist kein Bauland nach derzeitigem Flächennutzungsplan, dazu müsste der Stadtrat ihn erst ändern.

    Die Fläche TG1 mit ca. 10.000 qm hat im B-Plan Hufeisensee die Nutzungen Einzelhandel, Gaststätte, Wohnung und Hotel.

    Der signifikant unter dem Verkehrswert liegende Kaufpreis für das Grundstück verstößt gegen die Gemeindeordnung und gegen das EU-Beihilferecht (=geldwerter Vorteil für eine GmbH & Co KG). Nach Gemeindeordnung muss der OB bei gesetzwidrigen Beschlüssen des Gemeinderats Widerspruch einlegen.

    #136487

    1.1.1 „Die Teilgebiete TG1 u. TG2 werden als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ gemäß §11 Abs.2 BauNVO festgesetzt.

    Liegen Dir irgend welche Informationen vor das dies nicht umgesetzt wurde ? Und warum sprichst Du immer nur von dem einmaligen Verkaufserlös ?

    #136490

    Die Nutzungen stehen in der Begründung zum B-Plan und die Baugrenze ist eingezeichnet.
    Liegen Dir zum Kaufpreis abweichende Pressemitteilungen vor?

    #136494

    Also stimmt es nicht was Du hier behauptest bezüglich anderweitiger Nutzungsmöglichkeiten ? Du bist doch sonst immer fix mit den Zahlen. Es gibt einen Verkaufspreis und danach einen Nutzen. Nach Deiner Behauptung (angeblich sogar strafwürdig) geht es immer nur um den maximalen Verkaufspreis und der Nutzen danach ist egal.

    #136498

    (angeblich sogar strafwürdig)

    Wenn der junge Mann mich wenigstens richtig zitieren würde, so sind die Argumente einfach nur lästig.

    #136500


    Der signifikant unter dem Verkehrswert liegende Kaufpreis für das Grundstück verstößt gegen die Gemeindeordnung und gegen das EU-Beihilferecht

    Na mundgerecht kann ich auch, ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung ist ein … Trommelwirbel … strafwürdiges vergehen … Doppeltusch.

    Jetzt besser ?

    P.S. nach wie vor spiele ich kein Golf und habe das auch nicht vor.

    #136504

    Na mundgerecht kann ich auch, ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung ist ein … Trommelwirbel … strafwürdiges vergehen … Doppeltusch.

    Ich gestehe Dir diese Einschätzung zu. Aus meiner Sicht werden im allgemeinen Verstöße gegen die Gemeindeordnung durch Aufhebung der Beschlüsse korrigiert und eben nicht bestraft.
    So jetzt wirf noch einen Blick in die Unterlagen zur Einbringung des B-Plans im Sessionet, dann kannst Du auch erkennen, was ich mit den Nutzungen gemeint habe.
    Finales Ende und Schlussakkord.

    #136516

    Wie kommt man eigentlich zu dieser Aussage:

    „Des Weiteren ist der Zeltplatz nicht für Ganzjahrescamper (Dauerstandplätze) vorgesehen.“ (Seite 19 des Vorschlags).

    Das wäre ja höchst wünschenswert, damit der Campingplatz attraktiv bleibt und nicht von Wohnwagen mit Jägerzaun drumrum zugestellt wird. Ich kenne in Deutschland eigentlich keinen Campingplatz, wo es solche stationären Wohnwagen nicht gibt. Ist das denn irgendwo vertraglich vereinbart?

    #136524

    Bisher muss sich ja erstmal einer finden der nen Campingplatz betreiben will.
    Vielen ist scheinbar nicht klar das der B-Plan158 ein Angebotsbebauungsplan ist, der lediglich die Rahmenbedingungen gibt was möglich wäre. Die Inhalte aber nicht vollumfänglich umgesetzt werden müssen wenn sich kein Investor findet. Heißt hier, es darf ein Campingplatz errichtet werden wenn sich aber kein Investor dafür findet kommt der nicht.
    Heißt im Umkehrschluss wenn sich hier im Forum jemand findet der seinen Traumcampingplatz bauen möchte nach den Vorgaben des B-Plans dann nu aber los ran an die Formalitäten und angepackt.
    Für das Hotel gilt dass gleiche, wenn jemand sein Traumhotel plant nu aber ran in de Puschen weil noch hat sich keiner gefunden der dort ein Hotel hinbauen möchte.
    Viele scheinen es noch nicht verstanden zu haben, es wurde schon mehr wie einmal erklärt, der Golfpark Betreiber baut einen Golfpark aber kein Hotel.
    Das sind zwei paar Schuhe.

    #136527

    McPoldy, das war allerdings nicht meine Frage. Wenn die Stadtverwaltung schreibt, dass der Campingplatz nicht für Dauercamper vorgesehen sei, dann frage ich mich, wie sie darauf kommt. Schreibt sie die Fläche unter dieser Bedingung aus? Kann sie einen Campingplatzbetreiber überhaupt darauf verpflichten, Dauercamper auszuschließen? Das würde mich doch sehr wundern. Es gibt in Deutschland kaum noch einen Campingplatz, wo es keine Dauercamper gibt.

    #136532

    @McPoldy, warum gründen die Golfer nicht einen gemeinnützigen Verein. Dann wäre der Übergang von erheblichen Vermögenswerten von der öffentlichen Hand zu einer Kapitalgesellschaft kein Thema mehr. Ich vermute, da sind noch andere Interessen im Spiel.

    #136544

    Wenn diese Auflage so im B-Plan drin steht wird sie sich dann meines Erachtens auch in den Bau und Betriebsauflagen finden. Sprich jeder Interessierte Betreiber weiß auf was er sich einlässt und kann für sich entscheiden will ich das so oder nicht. Vielleicht ist das ja der Grund warum sich noch keiner gefunden hat.

    Zum Anderen ist ja der Sinn der Sache Campingplatz am Hufeisensee das Caravantouristen, Radtouristen angelockt werden sollen die von dort aus die Stadt erkunden können, die bleiben dann ein zwei Tage oder eine Woche dort und dann gehts weiter zum nächsten Ziel.

    Auch der Wassersportclub oder die Taucherbase würden davon profitieren könnten doch im Falle von Wettkämpfen die Besucher oder Teilnehmer den Campingplatz nutzten.

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