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9. Juli 2015 um 06:05 Uhr #162282
Neubau am Hallmarkt: Stadtrat will „gestalterischen Müll“ verhindern
Bleibt zu hoffen, dass etwas erreicht wird.9. Juli 2015 um 06:55 Uhr #162283Du hast sicher gleich eine Rechtsgrundlage parat.
Entweder die Grundlage eines bestehenden Bebauungsplanes. Wenn es keinen gibt: § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
„…Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden….“Auch wenn lt. Absatz 2 Abweichungen möglich sind, wenn es städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
9. Juli 2015 um 07:18 Uhr #162287Ich bin glücklich, das Kapital macht unser Halle immer schöner. Da können auch die sogenannten mitbürger nicht dran rütteln.
9. Juli 2015 um 07:40 Uhr #162288Ich bin glücklich, das Kapital macht unser Halle immer schöner.
Stimmt, ohne Kapital wäre Halle nicht mal die Diva in Grau geblieben, sondern einfach zerfallen.
9. Juli 2015 um 08:18 Uhr #162291Ja und wo steht denn nun, dass der Bauherr sich am Markt nach den Gestaltungswünschen der Bürger richten muss?
So lautete die Frage.
9. Juli 2015 um 09:46 Uhr #162295@Tanc
Jeder hat die Möglichkeit, z.B. als Bürgerinitiative, gegen eine Baugenehmigung im öffentlichen Raum zu klagen.–> Popular- oder Verbandsklage.
Beispiel: http://block74.traveplatz-berlin.de/klage-gegen-bauvorbescheid-wird-gepruft/
9. Juli 2015 um 12:40 Uhr #162327Komisch, bisher durfte noch jeder OB die Martplätze verschandeln, wie er wollte, kommt der Sinneswandel jetzt durch die Gnade der späten Geburt?
9. Juli 2015 um 13:25 Uhr #162347@Tanc Jeder hat die Möglichkeit, z.B. als Bürgerinitiative, gegen eine Baugenehmigung im öffentlichen Raum zu klagen.
–> Popular- oder Verbandsklage.
Beispiel: http://block74.traveplatz-berlin.de/klage-gegen-bauvorbescheid-wird-gepruft/Ja, korrekt. Jedermann kann gegen eine Baugenehmigung, egal in welchem „Raum“, klagen. Er muss nur den schlappen Nachweis erbringen, dass er in seinen eigenen (!) Rechten verletzt wird, wie es so schön heißt.
Also nochmal:
Ja und wo steht denn nun, dass der Bauherr sich am Markt nach den GESTALTUNGSWÜNSCHEN der Bürger richten muss?
Es dürfte keinen Fall geben, wo ein missfälliger Anblick eigene justiziable Rechte verletzt (selbst wenn man jedes Mal beim Ansehen des Gebäudes kotzen muss).
Dein Beispiel einer Verbandsklage hilft hier auch nicht weiter.
9. Juli 2015 um 15:06 Uhr #162369Dein Beispiel einer Verbandsklage hilft hier auch nicht weiter.
Mist.
Es dürfte keinen Fall geben, wo ein missfälliger Anblick eigene justiziable Rechte verletzt (selbst wenn man jedes Mal beim Ansehen des Gebäudes kotzen muss).
Ich erinnere mich aber an den Fall, wo das lila Haus an der Ostseite Reilstraße, Höhe ehemalige Fleischerei Obst, Stress bzgl. der Wahl der Fassadenfarbe bekam. Auch wenns lange her ist.
Erinnert sich jemand anderes auch daran? Oder liege ich mit meinen Erinnerungen falsch?
9. Juli 2015 um 15:22 Uhr #162370Ja, das Haus neben dem Eckhaus Leopoldstraße, so um die Nr. 100, war jahrelang lila/violett. Vielleicht wurde der Anstrich auch geändert, weil keiner mehr in der Hütte wohnen wollte oder der „Zeitgeist“ ein anderer wurde.
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