Startseite Foren Halle (Saale) Hotel-Neubau am Hallmarkt: MitBürger wollen 0815-Bebauung verhindern

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  • #162282
    #162283

    Du hast sicher gleich eine Rechtsgrundlage parat.

    Entweder die Grundlage eines bestehenden Bebauungsplanes. Wenn es keinen gibt: § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
    „…Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden….“

    Auch wenn lt. Absatz 2 Abweichungen möglich sind, wenn es städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

    #162287

    Ich bin glücklich, das Kapital macht unser Halle immer schöner. Da können auch die sogenannten mitbürger nicht dran rütteln.

    #162288

    Ich bin glücklich, das Kapital macht unser Halle immer schöner.

    Stimmt, ohne Kapital wäre Halle nicht mal die Diva in Grau geblieben, sondern einfach zerfallen.

    #162291

    @gorkvomork

    Ja und wo steht denn nun, dass der Bauherr sich am Markt nach den Gestaltungswünschen der Bürger richten muss?

    So lautete die Frage.

    #162295

    @Tanc
    Jeder hat die Möglichkeit, z.B. als Bürgerinitiative, gegen eine Baugenehmigung im öffentlichen Raum zu klagen.

    –> Popular- oder Verbandsklage.

    Beispiel: http://block74.traveplatz-berlin.de/klage-gegen-bauvorbescheid-wird-gepruft/

    #162327

    Komisch, bisher durfte noch jeder OB die Martplätze verschandeln, wie er wollte, kommt der Sinneswandel jetzt durch die Gnade der späten Geburt?

    #162347

    @gorkvomork

    @Tanc Jeder hat die Möglichkeit, z.B. als Bürgerinitiative, gegen eine Baugenehmigung im öffentlichen Raum zu klagen.
    –> Popular- oder Verbandsklage.
    Beispiel: http://block74.traveplatz-berlin.de/klage-gegen-bauvorbescheid-wird-gepruft/

    Ja, korrekt. Jedermann kann gegen eine Baugenehmigung, egal in welchem „Raum“, klagen. Er muss nur den schlappen Nachweis erbringen, dass er in seinen eigenen (!) Rechten verletzt wird, wie es so schön heißt.

    Also nochmal:

    Ja und wo steht denn nun, dass der Bauherr sich am Markt nach den GESTALTUNGSWÜNSCHEN der Bürger richten muss?

    Es dürfte keinen Fall geben, wo ein missfälliger Anblick eigene justiziable Rechte verletzt (selbst wenn man jedes Mal beim Ansehen des Gebäudes kotzen muss).

    Dein Beispiel einer Verbandsklage hilft hier auch nicht weiter.

    #162369

    Dein Beispiel einer Verbandsklage hilft hier auch nicht weiter.

    Mist.

    Es dürfte keinen Fall geben, wo ein missfälliger Anblick eigene justiziable Rechte verletzt (selbst wenn man jedes Mal beim Ansehen des Gebäudes kotzen muss).

    Ich erinnere mich aber an den Fall, wo das lila Haus an der Ostseite Reilstraße, Höhe ehemalige Fleischerei Obst, Stress bzgl. der Wahl der Fassadenfarbe bekam. Auch wenns lange her ist.

    Erinnert sich jemand anderes auch daran? Oder liege ich mit meinen Erinnerungen falsch?

    #162370

    Ja, das Haus neben dem Eckhaus Leopoldstraße, so um die Nr. 100, war jahrelang lila/violett. Vielleicht wurde der Anstrich auch geändert, weil keiner mehr in der Hütte wohnen wollte oder der „Zeitgeist“ ein anderer wurde.

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