Halle-Attentäter nach Geiselnahme erneut angeklagt

3. Mai 2023 | Vermischtes | Keine Kommentare

Nachdem der Halle-Attentäter m vergangenen Jahr in der JVA Burg eine Geiselnahme durchgeführt haben soll, erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt nun Anklage gegen ihn. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg erklärte hierzu, die Ermittlungen abgeschlossen zu haben. Dem Strafgefangenen wird demnach zur Last gelegt, am Abend des 12. Dezember 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht zu haben, um aus dem
Gefängnis zu fliehen.

Weiter hieß es in der entsprechenden Mitteilung: Der Strafgefangene erscheint hinreichend verdächtig, am Vorfallsabend zwischen 21:00 Uhr und 21:34 Uhr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Burg sich zweier Bediensteter bemächtigt zu haben, um diese durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung zu einer Handlung (hier: dem Öffnen von Türen und Toren zwecks eigener Flucht) zu nötigen.

Dieses Geschehen begründet nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft den Tatverdacht einer vollendeten Geiselnahme gemäß § 239b Abs. 1 StGB.

Da der Strafgefangene seine Drohung mit einem selbstgefertigten Schussapparat (vgl. vorherige Presseerklärung, Nr. 002/23) verwirklicht haben soll, und zwar unter Vorhalten des Apparats und dem Hinweis darauf, dass es sich um eine geladene Waffe handele, wird ihm zudem ein tateinheitlicher Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt (§§ 2 Abs. 3, 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).

Der Strafgefangene konnte auf diese Weise bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt
unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen. Hier soll er mit dem
Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen haben und dabei bekundet
haben, der nächste Schuss sitze.

Die Außentore der Anstalt blieben indes verschlossen, sodass eine Flucht verhindert werden
konnte. Der Strafgefangene konnte letztlich von Justizvollzugsbediensteten überwältigt
werden.

Der Gesetzgeber sieht für den Fall der Verurteilung einen Strafrahmen von weiteren 5-15 Jahren
Freiheitsstrafe vor.

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