Geschenkgutscheine zu Weihnachten? Tipps der Verbraucherzentrale Halle
21. November 2014 | Vermischtes | Keine KommentareGeschenkgutscheine sind eine gute Alternative, wenn man nicht weiß, was man Kindern oder Enkelkindern schenken soll. Meist gehen die Geschmäcker auseinander, enttäuschte Gesichter will man unterm Weihnachtsbaum möglichst vermeiden und der Run zum Umtausch ungeliebter Geschenke nach den Feiertagen ist auch nicht jedermanns Sache. Wer Weihnachten mit einem Gutschein bedacht wird, sollte jedoch einige Hinweise beachten, um Ärger und Probleme beim Einlösen zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Halle hin.
Insbesondere auf die Einlösefrist – die auf dem Gutschein vermerkt wurde – ist zu achten. Diese Frist darf nicht zu knapp bemessen sein. Gutscheine für Kleidung, Küchenutensilien und Co. Sollten auf jeden Fall mehr als ein Jahr lang gültig sein. Eine kürzere Dauer für die Einlösung hält die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nach geltender Rechtsprechung für unzulässig, so dass der Beschenkte die Einlösung des Gutscheins auch noch nach Fristablauf vom Händler verlangen kann.
Unbefristete Gutscheine können nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt allerdings erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ein Gutschein aus dem Jahr 2014 ist folglich bis zum 31. Dezember 2017 gültig. Wer seinen Gutschein in mehreren Etappen einlösen möchte, ist hierbei auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Solange dem Händler Teilleistungen zumutbar sind und keinen Verlust für ihn bedeuten, dürfte der Kulanz nichts im Wege stehen. Ein Anspruch auf Auszahlung der restlichen Gutscheinsumme nach Teileinlösung besteht dagegen nicht.
Ist die auf dem Gutschein angegebene Frist zur Einlösung dagegen verstrichen, hat der Beschenkte gegenüber dem Aussteller zumindest einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes des Gutscheins, allerdings abzüglich seines entgangenen Gewinns. Wie hoch diese Gewinnmarge sein kann, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Bei Fragen zum Thema Gutscheine können sich Rat Suchende an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und das Verbrauchertelefon unter 0900 – 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr wenden.