Gerichtsverfahren zum Halle-Attentat: Viel Kritik an BKA

27. August 2020 | Vermischtes | 2 Kommentare

 

Der Attentäter von Halle hat sich bereits lange vor seiner Tat im Internet radikalisiert und seinem Hass auf Ausländer und jüdische Mitbürger freien Lauf gelassen. Davon sind die Ermittler des Bundeskriminalamtes überzeugt, weil sie zahlreiche Daten vom Computer des Angeklagten sicherten, die dies belegen.

So konnten von den Kriminalbeamten viele Daten, die bereits gelöscht worden waren, wiederhergestellt werden. Über 1.000 Fotos und Videos mit antisemitischen und rassistischen Inhalten wurden somit sichtbar und sichergestellt. Sie geben einen deutlichen Einblick in das Weltbild des Attentäters und belegen dessen extreme Radikalisierung im Internet.

Allerdings machte das Bundeskriminalamt am gestrigen siebten Verhandlungstag insgesamt eine eher schlechte, wenn nicht gar unbeholfene, inkompetente Figur, was nun viel Kritik und Fassungslosigkeit nach sich zieht.

So erläuterte eine Sachbearbeiterin für Internetkriminalität des BKA, dass der Attentäter mit Ego-Shootern und anderen Computerspielen zahllose Stunden im Netz verbracht habe. Konkret auf der Internet-Vertriebsplattform für Computerspiele „Steam“. Die Chat-Daten habe man aber nicht untersuchen können, da es sehr schwierig sei, an die Daten oder Betreiber der Foren heranzukommen.

Als die Zeugin dann von der Nebenklage auf konkrete Inhalte von Steam befragt wird, muss diese jedoch antworten, sie sei noch nie auf der Seite gewesen und habe sich ihr Wissen nur ergoogelt, schließlich sei sie keine Gamerin:  „Das BKA hat Sie, die keine Ahnung von Steam hat, beauftragt, die Auswertung der Anfrage an Valve vorzunehmen?“ – „Ja.“

Für ebenfalls viel Verwunderung sorgte dann die weitere Aussage eines Beamten, der einen Aktenvermerk zu Imageboards geschrieben hatte. Er habe die Foren-Kommunikation im Anschluss an das Attentat zwar bemerkt, aber weder durch Screenshots noch eine andere Methode gesichert. Auf Nachfrage antwortete er herzu, dass dies nicht seine Aufgabe gewesen sei.

Bei der gesamten Befragung der Kriminalbeamten und Sachbearbeiter schien der Angeklagte belustigt, regelrecht amüsiert zu sein. Er lacht sogar ganz hemmungslos, als bekannt wird, dass ein Teil seiner Dateien nach wie vor verschlüsselt ist und von den Ermittlern nicht ausgewertet werden kann. Schließlich hatte er bereits am ersten Verhandlungstag erklärt, seine Passwörter nicht nennen zu wollen.

In den nächsten Verhandlungstagen werden vermutlich noch weitere Beamte geladen werden, um die zahlreichen offenen Fragen des Gerichts zu beantworten. Das Verfahren dürfte dadurch noch weiter in die Länge gezogen werden. und, nach aktuellem Stand, noch mindestens bis zum 18. November dauern.

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