Gastronomen wollen gegen das Beherbergungsverbot vorgehen

16. Oktober 2020 | Politik, Soziales, Vermischtes, Wirtschaft | Keine Kommentare

Das Gipfeltreffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Merkel vor zwei Tagen führte zu einer Reihe einheitlicher verbindlicher Corona-Regelungen. In puncto Beherbergungsverbot konnte jedoch keine Einheitlichkeit erzielt werden, weshalb die Durchsetzung letzteren bis auf Weiteres in der Eigenverantwortung der Länder liegt.

In Sachsen-Anhalt wollen nun einige Gastronomen gegen dieses umstrittene Verbot klagen. Das hat der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bereits gestern bestätigt. „Wir haben unsere Mitglieder über die Möglichkeit informiert, gerichtlich gegen die Regelung vorzugehen“, sagte der Präsident des Branchenverbands hierzu. „Das Risiko einer Niederlage vor Gericht muss allerdings jeder selbst bewerten.“

Ähnliche Klagen waren schon gestern in Niedersachsen und Baden-Württemberg erfolgreich verlaufen. Sollte das Verbot in Sachsen-Anhalt trotz der Klagen Bestand haben, fordert die Dehoga vom Land bedingungslose Hilfen für die Gastronomen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann hatte solche Hilfen bereits in Aussicht gestellt.

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