Franckesche Stiftungen reichen Welterbe-Antrag ein, Straßenbahn als Werbung

15. Dezember 2014 | Vermischtes | 2 Kommentare

400 Seiten ist er dick, der Antrag der Franckeschen Stiftungen auf Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh hat heute diesen Antrag zur Weiterleitung an die Kultusministerkonferenz und dann das Welterbezentrum in Paris entgegengenommen.
francke2
Zudem wird 2 Jahre lang eine Welterbe-Straßenbahn auf allen Strecken der Stadt Halle unterwegs sein. Ebenfalls am Montag wurde die Bimmel vorgestellt. Sie zeigen das Waisenhaus, das Francke-Denkmal und Hallenser mit der Francke-Geste. Die Motive der Welterbebahn verweisen auf die gemeinsam mit dem Stadtmarketing Halle entwickelte Fotokampagne unter dem Titel „Wer, wenn nicht wir“. Über 700 Hallenserinnen und Hallenser haben sich bereits als Welterbebotschafter mit der Francke-Geste ablichten lassen und damit gezeigt, dass ihnen die Bewerbung am Herzen liegt. Jetzt lädt die Bahn alle Fahrgäste, Schaulustigen und Touristen ein, sich an dem Bewerbungsprozess der Franckeschen Stiftungen zu beteiligen. Eine Teilnahme ist jetzt auch ohne Fotografen oder ein Stadtfest möglich. “Wer, wenn nicht wir” steht nun als Selfie-Modul unter www.francke-halle.de/welterbeantrag.html täglich 24h zur Verfügung. Die Franckeschen Stiftungen freuen sich auf die ersten Selfies vor der neuen Straßenbahn!

„Den Franckeschen Stiftungen kommt nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit eine besondere Bedeutung zu“, betonte Dorgerloh bei der Übergabe des Antrages. Denn mit ihnen sei eine Architektur und eine Institution nominiert, die Sozialfürsorge, Bildung, Erziehung und internationale Kulturkontakte gleichermaßen verkörpere. „In dieser Gesamtheit sind die Franckeschen Stiftungen zweifellos weltweit einzigartig. Hier kann man im wahrsten Sinne des Wortes von einem kulturellen Leuchtturm sprechen, der weit über Halle hinaus strahlt – national wie international.“
Für das Land und auch für die Stadt Halle seien mit dem Antrag hohe Erwartungen verbunden, so der Kultusminister weiter. „Eine Anerkennung würde die Bedeutung Sachsen-Anhalts als bedeutendes Kulturland noch einmal nachdrücklich unterstreichen und zugleich deutlich machen, dass wichtige Anstöße in Architektur und Geistesgeschichte von hier ausgegangen sind.“

Der Direktor der Franckeschen Stiftungen, Dr. Thomas Müller-Bahlke, zeigte sich optimistisch. „Wir können heute noch zuversichtlicher sein als zu Beginn des Verfahrens, dass der UNESCO-Welterbeantrag der Franckeschen Stiftungen Erfolg haben wird“, erklärte er bei der Übergabe des Antrages. Die Entscheidung über die Aufnahme soll im Sommer 2016 fallen. Bereits im Sommer 2015 entscheidet das Welterbekomitee über den Antrag zum „Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut“. Bislang stehen aus Sachsen-Anhalt bereits die Stiftskirche, Schloss und Altstadt von Quedlinburg, das Bauhaus in Dessau, die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg sowie das Dessau-Wörlitzer Gartenreich auf der Welterbeliste.

Die Franckeschen Stiftungen wurden 1698 durch den Theologen und Pädagogen August Hermann Francke (1663–1727) als Armenschule und Waisenanstalt gegründet. Es entstand in der Folge eine ganze „Schulstadt“, zu der zahlreiche Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, die Ostindische Missionsanstalt, die Cansteinsche Bibelanstalt, die Bibliothek sowie Buchdruckerei, Verlag und Wirtschaftsbetriebe gehörten. Heute befinden sich wieder mehr als 40 Bildungs- und Sozialeinrichtungen auf dem Gelände der Stiftungen.

Die Franckeschen Stiftungen zu Halle sind von der Bundesrepublik Deutschland bereits 1998 für die Eintragung in die Welterbeliste der UNESCO nominiert worden. Begonnen haben die Stiftungen mit der Erarbeitung des Antrages vor zwei Jahren. Am 20. März 2014 wurde der Welterbeantrag während einer Sitzung des Nomination-Teams offiziell vorgestellt. Danach erfolgte eine Vorprüfung durch das Welterbezentum in Paris. Von dort erhielten die Franckeschen Stiftungen Ende Oktober die Rückmeldung, dass der Antrag formgerecht und vollständig ist.

Nach der Übergabe des Antrages auf Aufnahme in die Welterbeliste an das Kultusministerium wird der Antrag über die Kultusministerkonferenz und das Auswärtige Amt an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris weitergeleitet. Dort muss der Antrag bis zum 1. Februar 2015 eingereicht sein. Die Entscheidung über die Aufnahme der Franckeschen Stiftungen in die Welterbeliste der UNESCO fällt dann auf der Sitzung des Welterbekomitees im Sommer 2016.

Print Friendly, PDF & Email
2 Kommentare

Kommentar schreiben