Drei Jahre nach Castor-Blockade: Prozess gegen Atomkraftgegner aus Halle beginnt
6. Oktober 2014 | Vermischtes | 7 KommentareIm Februar rollte ein Castor-Transport durch Deutschland, auch durch Halle. Unter dem Motto „Kein Castor nach Lubmin!“ wurde entlang der gesamten Strecke protestiert.
Zwischen Schkopau und Halle-Ammendorf hatten sich zwei ROBIN WOOD-Aktivisten von einer Brücke über die Saale abgeseilt. Die Weiterfahrt des Castor-Transports verzögerte sich um fast zwei Stunden. Gegen die Aktivisten und fünf weitere Beteiligte beginnt nun am kommenden Freitag ab 9 Uhr der Prozess am Amtsgericht Halle wegen Nötigung. Die Anti-Atom-Initiative Halle ruft deshalb dazu auf, beim Prozess Flagge zu zeigen.
Atomenergie berge unkalkulierbare Risiken, heißt es, das habe die Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 vielen Menschen auf grausame Weise bewusst gemacht. Der blockierte Transport sei unnötig gewesen, weil der Müll in Karlsruhe genauso unsicher lagerte wie jetzt in Lubmin. „Da es weltweit kein Endlager gibt, dient das Verschieben von Atommüll dem Verschleiern dieses Atommüll-Notstands. Auch wegen der Gefahr technischen und menschlichen Versagens, das schon zu zahlreichen Zugunfällen geführt hat sowie wegen maroder Schienenstrecken ist es unverantwortlich, Castor-Behälter mit 100 km/h quer durch die Bundesrepublik zu transportieren. Trotzdem ist es Realität“, so die Anti-Atom-Initiative Halle.
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Demonstrationen selbst müssen nicht genehmigt sondern nur „angezeigt“ werden.
Während der Demonstration müssen die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes eingehalten werden.
Im vorliegenden Fall geschah dies offensichtlich nicht, es wurden Straftaten begangen.
Wenn sich die Bahn, auf das von Factus gewünschte Niveau herab gelassen hätte, wäre von den Chaoten nichts mehr übrig gewesen.
Daneben ist noch zu beachten, dass das Widerstandsrecht gem. GG nur dann gilt, wenn die „verfassungsmäßige Ordnung“ beseitigt werden soll. Dies ist hier nicht der Fall.
Deshalb sind die angeklagten Personen als gewöhnliche, kriminelle Straftäter zu verurteilen.
klar doch,
vorher mal bei der Obrigkeit nachfragen, welche Protestform denn genehm (und auch gesetzeskonform) ist. War ja schliesslich kein Linienverkehr und die Notwendigkeit der Fracht fragwürdig.
Ich habe sowieso nie verstanden, warum in der Bundesrepublik Demonstrationen genehmigungspflichtig sind. Dazu gab es dochmal was von einem Uljanow (sinngemäß):
Wenn deutsche Revolutionäre einen Bahnhof stürmen, lösen sie vorher eine Bahnsteigkarte.
Also ich sehe da einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und so sollte auch die Anklage lauten.
Darwinismus…
Fractus da wurde aber Widerstand mit Eingriff in den Bahnverkehr verwechselt.
Von der Gefährdung der eigenen Person ganz abgesehen, oder hatten die Aktivisten Techniker dabei die die Oberleitung geerdet haben.
ohne Castor-transporte hätte es die Aktionen nicht gegeben. Zudem schützt das Grundgesetz das recht auf Widerstand. Was soll also die Aufregung?
Verkehrsgefährdung ist nun mal nicht Pillepalle, sondern ein Straftatbestand. Sonst könnte ja jeder aus irgendwelchen Einwänden gegen irgendwas so tätig werden. Schlimm genug, daß Selbstmörder da keine Rücksicht nehmen aus Krankheitsgründen, aber von geistig zurechnungsfähigen sollte man anderes erwarten können. Mögen Urteile und Strafen den Beteiligten eine längerfristige Lehre sein.
Mag ja alles stimmen was die Aktivisten da so vorbringen, nur bleibt das abseilen von einer Bahnbrücke und dadurch das blockieren der Bahnstrecke ein Eingriff in den Bahnverkehr und der wird nunmal Rechtlich verfolgt.
Die können doch froh sein das das Zugpersonal so umsichtig ist und anhält in solchen Situationen, nicht auszudenken wenn die übersehen werden und der Zug erfasst sie. Genau wie die genau wie die sogenannten Aktivisten die sich an die Gleise ketten oder gar auf Gleise setzen, das da noch nichts passiert ist bei soviel Fahrlässigkeit. Nicht auszudenken wenn die sich mal in den Gleisen irren oder es wird ein normaler Güterzug umgeleitet und rauscht da durch.