Bürgerfreundlich und ohne Umwege

1. Oktober 2018 | Vermischtes | Keine Kommentare

Die Landesregierung hat eine Gesetzesänderung zum Informationszugangsgesetz (IZG LSA) in die aktuelle Landtagssitzung eingebracht. Zentraler Punkt ist die Einrichtung eines ressortübergreifenden zentralen Informationsregisters auf den Internetseiten des Landes Sachsen‑Anhalt.

Bürgerfreundlich und ohne Umwege auffindbar sein sollen dort unter der künftigen Adresse „izg.sachsen-anhalt.de“ Dokumente für die folgenden Bereiche:

–      Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes in der tagesaktuellen Fassung,

–      in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen des Landtages,

–      Gutachten, Studien und Beraterverträge der Landesregierung oder eines Ministeriums,

–      amtliche Statistiken,

–      öffentliche Tätigkeitsberichte, Broschüren und Flyer, die durch ein Gesetz, die Landesregierung, ein Ministerium oder den Landtag veranlasst sind, und

–      Geodaten.

Informationsregister bündelt an zentraler Stelle Dokumente aus verschiedenen Ressorts

Zu diesem Zweck wird derzeit die Suchfunktion im Landesportal technisch so weiterentwickelt, dass Informationen mit den relevanten Informationen besser auffindbar sein werden.

Innenminister Stahlknecht: „Mit diesem Gesetzentwurf wird in einem weiteren Schritt die Transparenz vergrößert und die Kontrolle der Verwaltung verbessert. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass dies nicht der erste Schritt ist, den das Land Sachsen-Anhalt in Sachen Transparenz und Informationsfreiheit geht und es wird auch nicht der letzte sein.“

So soll nach dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes LSA das IZG LSA zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden, welches auch Regelungen zu einem erweiterten Informationsregister enthalten wird. Der von der Landesregierung im September 2017 in den Landtag eingebrachte Entwurf eines E-Government-Gesetzes LSA enthält die organisations- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und Regelungen, die die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung benötigen, um ihr Verwaltungshandeln rechtssicher elektronisch gestalten zu können.

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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