Attacke bei Anti-Nazi-Demo: Verfahren gegen Polizisten eingestellt
9. April 2013 | Vermischtes | 11 KommentareDie Attacke auf einen Demonstranten bei Protesten gegen einen NPD-Auftritt in Halle (Saale) hat für die Polizei vorerst keine Folgen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingestellt.
Der junge Mann war am 7. August vergangenen Jahres im Waisenhausring durch einen Tritt eines Polizisten in den Unterleib schwer verletzt worden. Im Krankenhaus musste er notoperiert werden, verlor aber trotzdem einen Hoden. Der 25-jähre musste neun Tage im Krankenhaus bleiben. Zwar konnte auch durch Zeugenaussagen ein tatverdächtigter Beamter ermittelt werden, doch sei ihm laut Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft „trotz umfangreicher Ermittlungen […] die Straftat zum Nachteil [des Geschädigten] nicht nachzuweisen“.
Kritik daran kommt von Opferanwalt Sven Adam, der die überraschend frühe Einstellung bemängelt. „Einzelne Tatzeugen wurden nicht mal vernommen“, erklärt er. Adam hat deshalb Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt und neue Begründungen vorgelegt. Ziel ist es, die Ermittlungen neu aufzunehmen, weitere Zeugen zu hören oder das Verfahren möglicherweise ganz an die Generalstaatsanwaltschaft abzugeben. Zweifelhaft nennt Adam die Erklärungen der halleschen Staatsanwaltschaft, umfangreich ermittelt zu haben. Derzeit stehe die Aussage des Betroffenen der Aussage eines Polizeibeamten gegenüber. „Per se davon auszugehen, dass ein Beschuldigter und nicht das Opfer der Tat unwiderlegbar die Wahrheit sagt, wird einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht gerecht. Ich würde mir etwas mehr Aufklärungswillen der Staatsanwaltschaft in der Sache wünschen“, so Adam weiter.
„Es ist offensichtlich politischer Wille, dieses Verfahren einzustellen.“, sagt auch Ute Larsen vom Bündnis Halle gegen Rechts (HgR). Erst nach Anfrage im Innenausschuss des Landtages seien die Mitglieder der betreffenden Polizeieinheit durch die ermittelnden Polizisten befragt worden. Larsen weiter: „Die Vermutung liegt nahe, dass ohne öffentlichen Druck die Ermittlungen gar nicht erst aufgenommen worden wären.“ Es zeichne sich ab, dass weitere Ermittlungen wieder vom wachsamen Auge der Öffentlichkeit abhängig seien.
Die Landtagsabgeordneten und innenpolitischen SprecherInnen Henriette Quade (DIE LINKE) und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) äußern sich in einer gemeinsamen Erklärung: „Wir fordern als Konsequenz aus dem Vorfall die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung für alle Polizistinnen und Polizisten, auch in geschlossenen Einsätzen und die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Aufklärung von Straftaten und Dienstvergehen durch Polizistinnen und Polizisten. Die Verweigerungshaltung der Regierungskoalition aus CDU und SPD, die Kennzeichnung von Polizisten gesetzlich zu regeln, führt zur Verweigerung eines effektiven Rechtsschutzes für die Betroffenen von Polizeigewalt. Das ist nicht hinnehmbar. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen von Polizeigewalt. Hier zeigt sich erneut, dass bei Gewalt durch Polizisten der Rechtsstaat versagt. Auch in diesem Fall wurden Ermittlungen nur zögerlich betrieben und die Identifizierung möglicher Tatverdächtiger gestaltete sich schwierig. Auch in diesem Fall ist das polizeiliche Handeln nicht ausreichend rekonstruierbar, um den Sachverhalt tatsächlich aufzuklären. Dem beschuldigten Polizisten sei derzeit nicht mit der notwendigen Sicherheit eine Tatbeteiligung nachzuweisen. In Konsequenz will die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr das Verfahren einstellen, ohne den Sachverhalt aufklären zu können. Beim Vorwurf der unrechtmäßigen oder unverhältnismäßigen Einsatz von Polizeigewalt kommen Ermittlungen in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht zur Aufklärung und damit nicht zum erfolgreichen Abschluss, wenn notwendig mit Anklage. Ursächlich sind dafür zwei wesentliche Faktoren: Mangelnde Identifizierbarkeit handelnder Polizistinnen und Polizisten und die Tatsache, dass regelmäßig Polizistinnen und Polizisten gegen ihre Kollegen ermitteln müssen. Dagegen helfen eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und unabhängige Ermittlungen durch eine externe Stelle. Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE werden den Sachverhalt erneut im Innenausschuss des Landtages aufrufen.“
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@fractus: Die Staatsanwaltschaften gehören zum Justizministerium. Guggst Du hier: http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/Internet/Home/Veroeffentlichungen/Behoerdenverzeichnis/Justizministerium.html
Aber letztendlich ist alles Landesverwaltung, und eine Krähe …
Mal sehn, wann gepanzerte Unterhosen als „passive Bewaffnung“ verboten werden.
bevor sich hier die Anhänger von Selbstjustiz sich virtuell die Köpfe einschlagen:
Die Staatsanwaltschaft ist weisungsbebunden dem Innenministerium unterstellt und damit hat sie den gleichen Dienstherren wie die Täter. Mich täte da einmal interessieren, wie die Staatsanwaltschaft reagiert hätte, wenn die Staatsanwaltschaft politisch unabhängig wäre. Es gibt in der EU einige fortschrittlichere Länder die haben eine wesentlich unabhängigere Staatsanwaltschaft.
„Nazis müssen sowas abkönnen…“ Zäh, wie Lederrr…
Oder aber einfach keine Polizei mehr zum Schutz irgendwelcher Demonstrationen mehr einsetzen.
Sollen sich die Streitparteien doch die Rüben einschlagen.
wenn es um den zotteligen „Jugendpfarrer“ geht, der gerdade in Dresden wegen schwerem Landfriedensbruch vor Gericht steht, bist Du auch nicht so kleinlich.
In beiden Fällen hätte auch ich mir mehr Sorgfallt der Ermittlungsbehörden gewünscht.
Ich stelle mir gerade die Reaktionen, des hier aufschreienden Gutmenschentums vor, wenn das Opfer NPD-Mitglied gewesen wäre.
Stimmt.
Staatsanwaltschaft und Polizei machen den Weg frei!
Hand hoch, wen das wirklich überrascht …
Alles schön unter den Tisch kehren.
Sind ja auch unpersönlich und meist nur Zugereiste…
Staatsanwaltschaft und Polizei scheinen sich an der Bezeichnung „rechte Hochburg“ nicht so sehr zu stören …