6. Stiftungstag: Landesverwaltungsamt erkennt die „Stiftung Altes Rathaus Halle (Saale)“ an

25. April 2016 | Vermischtes | 2 Kommentare

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, wird im Rahmen des 6. Stiftungstages des Landes Sachsen-Anhalt am 29. April 2016 in der Festung Mark in Magdeburg die Urkunde über die Anerkennung der „Stiftung Altes Rathaus in Halle (Saale)“ und den Bescheid über die Reaktivierung der „Gerlhoff-Brandt’sche Stiftung“ mit Sitz in Osterburg (Landkreis Stendal) im Beisein des Innenministers Holger Stahlknecht und ca. 200 Vertretern von Stiftungen in Sachsen-Anhalt übergeben.

Die „Stiftung Altes Rathaus Halle (Saale)“ wurde am 10. April 2016 von der „Bürgerinitiative Historische Rathausseite Halle (Saale) e.V.“ errichtet. Zweck der Stiftung ist die Bewahrung der Erinnerung an das Architekturensemble Altes Rathaus und Ratswaage, die umfassende Förderung der Heimatkunde und -pflege mit dem Ziel des Wiederaufbaus des Alten Rathauses durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zunächst vor allem für die Vervollständigung des Barockportals des Alten Rathauses sowie für die Restaurierung der noch vorhandenen Portalteile.

Der Marktplatz der Stadt Halle (Saale) war einst ein architektonisches Kleinod und zählte deshalb zu den reizvollsten Plätzen in Deutschland. Daran hatten das Alte Rathaus und die benachbarte Ratswaage bedeutenden Anteil. Es ist der Wille der Stifterin – der Bürgerinitiative Historische Rathausseite Halle (Saale) e.V. – mit der Errichtung dieser Stiftung den weitgehend originalgetreuen Wiederaufbau von Halles Altem Rathaus zu ermöglichen, wobei zunächst mit der Vervollständigung des Barockportals der Weg zur schrittweisen Wiederherstellung des Alten Rathauses geebnet werden soll, da dessen Rekonstruktion wesentlich zur Wiederherstellung des Gesamtkunstwerkes Hallescher Marktplatz beitragen, das Ansehen der Händelstadt mehren und die Identifikation mit ihr fördern würde.

Nach den Vorstellungen der Stifterin würde das zukünftige Hauptgebäude des Alten Rathauses vorrangig als ein Haus der Bürger und ein Ausstellungsort von Kunst, Wissenschaft und Handwerk aus der Region genutzt werden. Mit der Anerkennung durch das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde hat die Stiftung nunmehr den Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Die „Stiftung Altes Rathaus Halle (Saale)“ ist die 36. Stiftung in der Stadt Halle (Saale).

Reaktivierung der „Gerlhoff-Brandt’sche Stiftung“ in Osterburg

Die Stiftung ist im Jahre 1890 durch das Testament des Baurates Georg Ludwig Gerlhoff und seiner Ehefrau Auguste Gerlhoff, geb. Brandt, in Osterburg im Landkreis Stendal errichtet worden. Das kinderlose Ehepaar vermachte sein Vermögen (u. a. ein Hausgrundstück, ein Garten, diverse Wertpapiere und das Sparbuch) der „Gerlhoff-Brandt’sche Stiftung“ und setzte den Gemeindekirchenrat der hiesigen Kirche in Osterburg als Verwalter (Vorstand) dieses Vermögens ein.

Die Erträge des Kapitals sollten durch Beschluss des Gemeindekirchenrates zu Weihnachten an würdige bedürftige kirchliche Familien oder auch an Einzelpersonen jeden Standes und jeden Alters verteilt werden. Letztlich sollten auch die Gräber des Stifterehepaares aus den Erträgen gepflegt werden.

Im Zuge der Ermittlungen der Evangelischen Landeskirche Mitteldeutschlands und des Landesverwaltungsamtes als Stiftungsbehörde konnte nunmehr festgestellt, dass diese Stiftung fortbesteht und ihren Zweck im Rahmen der heutigen Möglichkeiten noch erfüllen kann. Hierzu wird derzeit eine Satzungsneufassung erarbeitet, die dann für die weitere Zukunft der Stiftung alle notwendigen Regelungen an eine moderne Stiftung beinhalten wird.

Da die Stifter ursprünglich verfügt hatten, dass die Stiftung vom Gemeindekirchenrat und somit als kirchliche Stiftung verwaltet wird, ist sie den politischen Auflösungsbestrebungen in der DDR-Zeit entgangen. So ist diese Stiftung als einzige der 3 noch im Jahre 1947 vorhandenen Stiftungen in Osterburg bestehen geblieben. Das ehemalige „St. Georgs-Hospital“ und die „Christoph König’sche Stiftung“ in Osterburg sind durch Beschluss des Rates der Stadt Osterburg mit Genehmigung des ehemaligen Rates des Bezirkes Magdeburg im Jahre 1954 aufgelöst worden.

Mit den vorgenannten Stiftungen sind nunmehr 286 Stiftungen im Stiftungsverzeichnis der Stiftungen des bürgerlichen Rechts im Land Sachsen-Anhalt eingetragen.

Quelle: Landesverwaltungsamt

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