Väter bleiben in Pandemie-Zeiten öfters bei ihren Kindern zuhause

4. November 2020 | Nachrichten, Natur & Gesundheit, Soziales, Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Väter in Deutschland mischen zunehmend intensiver bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder mit. Auch die Corona-Krise hat daran ihren Anteil. Das zeigen nun aktuelle Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH).

Demnach nehmen sich immer mehr berufstätige Männer frei, um ihren kranken Nachwuchs zu Hause zu betreuen. So stieg die Zahl der Väter, die bei der KKH Kinderkrankengeld beantragten während der Virus-Pandemie leicht an. Generell ist aber in den letzten zehn Jahren schon ein solcher starker Anstieg zu verzeichnen. 2009 blieben gerade einmal 9 Prozent der Familienväter zu Hause, um ein erkranktes Kind zu pflegen, heute sind es knapp 23 Prozent.

Vor allem in den östlichen Bundesländern kümmern sich laut KKH-Daten mehr Männer um ihre kranken Kinder als etwa im Westen. Spitzenreiter im ersten Halbjahr 2020 sind die Väter in Sachsen mit einem 29-Prozent-Anteil, gefolgt von Brandenburg und Thüringen mit jeweils rund 24 Prozent.

Sachsen-Anhalt weist immerhin noch 22 Prozent auf und liegt damit ebenfalls noch deutlich vor den deutschlandweiten Schlusslichtern wie etwa dem Saarland und aus Nordrhein-Westfalen mit jeweils nur rund 18 Prozent.

Eine forsa-Umfrage im Auftrag der KKH hat bereits im Frühjahr gezeigt, dass die Pandemie bei Vätern zu einer Verschiebung der Prioritäten und der damit einhergehenden Stressfaktoren führt. Seit Corona steht bei vielen Männern nicht mehr der Job, sondern der Nachwuchs ganz oben auf der Stress-Skala: 42 Prozent der bundesweit befragten Väter mit Kindern unter 18 Jahren hatten im Mai angegeben, wegen der Erziehung und Betreuung ihres Nachwuchses unter Druck zu stehen. Vor der Pandemie sagten dies nur 33 Prozent.

Aufgrund der Corona-Krise stehen gesetzlich versicherten Eltern derzeit mehr Tage zur Betreuung eines erkrankten Kindes zur Verfügung. Bisher konnten sich zusammenlebende Mütter und Väter jeweils bis zu zehn Tage (aktuell 15) und Alleinerziehende bis zu 20 Tage (aktuell 30) unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie von den gesetzlichen Krankenkassen Kinderkrankengeld, sofern der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt zahlt, das Kind unter zwölf Jahre alt ist und der Arzt eine Erkrankung sowie die notwendige Betreuung bescheinigt.

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