Verbotene Steinschüttungen am Saaleufer: Stadt macht einfach weiter, NABU klagt wieder vor Gericht

16. Mai 2022 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Die Stadtverwaltung  beabsichtigt, trotz des anderslautenden Beschlusses des Stadtrats die Steinschüttungen am Saaleufer zumindest teilweise fortzusetzen. Der Stadtrat hatte in seiner letzten Sitzung einen vorläufigen Stopp der Steinschüttungen beschlossen. Nur nach Vorlage entsprechender Untersuchungen sollten die Schüttungen an einigen Stellen überhaupt noch möglich sein.

Gegen diesen Beschluss des Stadtrats hat die Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt. In einem Schreiben an das Oberverwaltungsgericht wurde angekündigt, dass die Steinschüttungen in verschiedenen Bereichen an der Saale im Stadtgebiet ab dem heutigen Montag, 16. Mai 2022, fortgesetzt werden sollen.

Der Naturschutzbund (NABU) Sachsen-Anhalt hat heute beim Oberverwaltungsgericht beantragt, diese Steinschüttungen vorläufig zu untersagen. Hintergrund dieses Antrags ist die Befürchtung des NABU, dass durch die Schüttungen wertvolle Biotope und Lebensräume für geschützte Tierarten irreparabel verloren gehen und das Bild des
Saaleufers dauerhaft durch Steine geprägt wird.

Der NABU hatte bekanntlich in einem Eilverfahren erreicht, dass innerhalb der Natura 2000 – Gebiete keine Steinschüttungen mehr stattfinden dürfen. Dies hatte das Verwaltungsgericht Halle entschieden. Da der NABU aber der Auffassung ist, dass auch die Steinschüttungen außerhalb der Natura 2000 – Gebiete gegen Naturschutzrecht verstoßen,
hat er im Rahmen einer sogenannten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht beantragt, auch diese Steinschüttungen zu untersagen, bis die erforderlichen Untersuchungen zu Biotopen und geschützten Tierarten von der Stadt Halle durchgeführt worden sind. Über diese Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Dazu Martin Schulze, 1. stellvertretender Vorsitzender des NABU Sachsen-Anhalt: „Offensichtlich ist man bei der Stadt nicht bereit, einzugestehen, dass die Maßnahme ein Fehler war. Solange die Stadtverwaltung die erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen nicht durchführt, wird der NABU daher versuchen, die Schaffung
vollendeter Tatsachen zu verhindern.“

Die Stadtverwaltung argumentiert gegenüber dem Oberverwaltungsgericht unter anderem mit den hohen Kosten, die durch einen Baustopp anfallen. Rechtlich ist allerdings geklärt, dass das Kostenargument nicht berücksichtigt werden darf, solange die Entscheidung einer Verwaltung nicht bestandskräftig geworden ist. Das ist hier nicht der Fall.
Außerdem würden noch höhere Kosten anfallen, wenn die Steinschüttungen endgültig für rechtswidrig erklärt werden, weil dann alles zurück gebaut werden müsste.

Inhaltlich setzt sich der NABU dafür ein, die Ufer nicht mit Steinen zu befestigen, sondern alternative Befestigungen wie beispielsweise robuste Bepflanzungen zu verwenden. Diese Art der Uferbefestigung ist technisch ausgereift, hinreichend sicher, erhält das naturnahe Ufer der Saale und bietet den geschützten Tierarten und den Biotopen ausreichend Lebensraum.

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