Stadtrat am 30.01.2019: Viel Holz für den OB!

16. Januar 2019 | Umwelt + Verkehr | 5 Kommentare

Das Wasser in der Saale steht gerade etwas höher (Zur Zeit der Abf. des Beitrags bei 333 cm, Pegel Trotha). Die örtliche Tageszeitung macht sich bereits Sorgen. Soll der Oberbürgermeister die Bundeswehr rufen oder ist dafür noch Zeit? Derweil soll sich der Stadtrat am 30.01. 2019 auf Initiative der SPD mit den Folgen des letzten Hochwassers von 2013 beschäftigen. Es geht um die Baumfällungen im Bereich der Halle-Saale-Schleife. Dafür legt die Fraktion folgenden Beschlussvorschlag vor:

„Im Rahmen der im Auftrag der Stadt Halle durchgeführ ten vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung einer Hochwasserschutzanlage am Gimritzer Damm im Juli 2013 wurden insgesamt 253 Bäume im Bereich der Halle-Saale-Schleife gefällt. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt auf einer Fläche von ca. 6.050 m² im Südpark Setzlinge (Stieleiche, Birne, Buche, Bergahorn, Vogelkirsche) gepflanzt, die über private Spender abgesichert wurde.

Hierzu fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Auf welcher gesetzlichen Basis wurden die Fällungen genehmigt? Wer veranlasste die Ausführungen dieser Maßnahme? Welche Behörden waren vor der Maßnahme
involviert (Beantwortung der Frage bitte unter Nennung des konkreten Entscheidungsträgers sowie der expliziten gesetzlichen Grundlage)?

2. Auf welcher Basis hat die mit der Fällung der 253 Bäume beauftragte Firma im Vorfeld der Fällungen die Standorte der Bäume eingemessen und die Ökobilanz erstellt? Wer war der/die Gutachter/in (Name, Firma, Qualifikation)?

3. Falls die Bäume nicht eingemessen wurden und keine Ökobilanz erstellt wurde: Warum wurden die Vorschriften der Baumschutzsatzung, veröffentlicht am 21.11.2011, nicht eingehalten?

4. Gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchuG und der Baumschutzsatzung der Stadt Halle sind Eingriffe in die Natur und Landschaft in einer angemessenen Frist auszugleichen oder zu ersetzen. Für die Verzögerung der Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen führte die Verwaltung gegenüber dem Landesverwaltungsamt als Begründung immer wieder an, dass noch keine Deichneubauplanungen seitens des Landesbetriebes für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt (LHW) vorgelegen hätten. Dass diese Begründung
rechtlich nicht haltbar war, wurde seitens des Landesverwaltungsamtes mehrfach angemahnt. Zudem war immer klar, dass das LHW keine landschaftspflegerischen Maßnahmen zu den vom Oberbürgermeister, ​Herrn Dr. Wiegand, beauftragten Eingriffen in Natur und Landschaft im Bereich der Halle-Saale-Schleife bilanzieren würde. Eine wiederho lte Aufforderung zur Bilanzierung durch das Landesverwaltungsamt erfolgte z.B. bereits im Januar 2014.
a. Warum erfolgte die Bilanzierung, die am 21. August 2014 an das Landesverwaltungsamt übersendet wurde, nur anhand des Luftbildes und der vorgefundenen Stubben und nicht nach den in Deutschland standardisierten Bewertungsverfahren von Biotop- oder Nutzungstypen (Biotopwertverfahren)?
b. Fehlte die Datengrundlage für die Durchführung eines standardisierten Biotopwertverfahrens? Wenn ja: Weshalb?
c. Warum wurden angesichts eines so sensiblen Ökosystems, wie es entlang der Saale anzutreffen ist, keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Arten
erfasst?
d. Wie stellt die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund sicher, dass die – gegenüber dem Landesverwaltungsamt vorgeschlagenen – 40 Nistkästen für Brutvögel sowie die 10 Nistkästen für Fledermäuse, die auf der Peißnitz angebracht wurden/werden sollen, ausreichend sind?
e. Mit welchem Fachbüro wurden Rücksprachen bzgl. der Ableitung des Ersatzbedarfs für die weggefallenen Fortpflanzungs- und Brutstätten gehalten?
f. Wurden diese insgesamt 50 Nistkästen bereits angebracht (siehe die vom Landesverwaltungsamt geforderte Kartierung)?
I. Wenn ja: Wo? Wie hoch sind dafür die Kosten und wer trägt diese Kosten?
II. Wenn nein: Wann sollen diese Nistkästen vom wem und wo angebracht werden? Wie hoch sind die dafür geplanten Kosten und wer trägt diese?
III. Wie hoch sind die Kosten für die seitens des Landesverwaltungsamtes geforderte langfristige Reinigung und Reparatur der Nistkästen? Wer trägt diese Kosten?

5. Warum wurden die Ersatz- und Ausgleichspflanzungen, die mit dem Landesverwaltungsamt bereits 2015 final abgestimmt wurden, erst im Jahr 2018 vorgenommen – 5 Jahre nach der Fällung?

6. Sind die Gehölze, die im Südpark gepflanzt wurden (Stieleiche, Birne, Buche, Bergahorn, Vogelkirsche), einheimische Auengehölze gemäß Forstvermehrungsgut – Herkunftsgebietsverordnung (so wie vom Landesveraltung samt gefordert)?
a. Falls ja: Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass diese Gehölze im Südpark (neben der B 80, viele Spaziergänger, keine (Fließ-)Gewässer) die entsprechend fürs Überleben notwendigen Standortbedingungen vorfinden, wie sie einer Auenlandschaft entsprechen?
b. Falls nein: Warum wurde der Forderung des Landesverwaltungsamtes nicht entsprochen?

7. Warum wurden die Aufforstungsmaßnahmen nicht entlang der Halle-Saale-Schleife in den Bereichen durchgeführt, in denen auch die Fällungen stattgefunden haben?

8. Wurde für die bestehenden Ersatz- und Ausgleichspflanzungen der vom Landesverwaltungsamt geforderte fünfjährige Anwuchs- und Entwicklungspflegeplan erstellt?
a. Wenn ja: Wo ist dieser einsehbar? Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen? Welche Maßnahmen wurden im vergangenen (extrem trockenen Sommer) durchgeführt?
b. Wenn nein: Weshalb wurde diese Forderung des Landesverwaltungsamtes nicht erfüllt?

9. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Ersatz- und Ausgleichspflanzungen (nicht die Pflanzen selbst) und wer trägt diese Kosten?“

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