SPD und CDU wollen in Sachsen-Anhalt begleitetes Fahren ab 16 erlauben

23. August 2018 | Umwelt + Verkehr | 5 Kommentare

Gestern hat sich der niedersächsische Landtag mit breiter Mehrheit für ein begleitetes Autofahren ab 16 Jahren ausgesprochen. Dabei dürfen sich Jugendliche, die vor ihrem 18. Geburtstag die Führerscheinprüfung bestanden haben, schon ans Steuer setzen, wenn ein Erwachsener dabei ist. Der Begleiter oder die Begleiterin muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Führerschein besitzen und darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben. Bisher galt in Niedersachsen das begleitete Fahren ab 17 – so wie auch in Sachsen-Anhalt. Sowohl die Landtagsfraktionen von SPD als auch CDU sprachen sich dafür aus, diese regelung auch in Sachsen-Anhalt einzuführen. Zunächst bleibt es, wie auch in Niedersachsen, bei einem frommen Wunsch: für eine Ausweitung auf das Begleitete Fahren mit 16 ist nämlich eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt und in der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt. Demnach ist ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene notwendig.

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