Schadensersatz für Dieselfahrer oder Zwangsstilllegung?

13. September 2018 | Umwelt + Verkehr | Ein Kommentar

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat angekündigt, am 1. November 2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein zu reichen. Das Gericht soll in einem Musterverfahren feststellen, dass VW grundsätzlich den Schaden ersetzen muss, der durch die illegale Manipulation der Abgas-Software bei Dieselmotoren entstanden ist. Die Klage kann verhindern, dass viele Schadensersatzansprüche von VW-Dieselfahrzeugbesitzern am Ende dieses Jahres verjähren. Geklärt werden soll in der Folge, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet dazu vor Ort Beratungen an. Etwa zu den Fragen wer sich an der Klage wann und wie beteiligen kann. Was ist Besitzern anderer Dieselfahrzeuge und anderer Hersteller zu raten? Wie läuft die Musterfeststellungsklage ab? Was sind die Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage? Wie geht es nach einem Urteil weiter? Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Nach einem positiven Urteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen.

Verschwinden die Diesel von den Straßen ?

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatte zuvor beim Landesverwaltungsamt und den örtlichen Zulassungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-
Anhalt nach dem Informationszugangsgesetz des Landes nachgefragt, was VW-Fahrer befürchten müssen, die das vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebene Software-
Update nicht haben aufspielen lassen. Die Hälfte der Zulassungsstellen hat geantwortet. Danach wurden bisher insgesamt 158 Dieselfahrer aufgefordert, innerhalb einer
letzten Frist von vier Wochen an der Rückrufaktion teilzunehmen.  38 Fahrzeughaltern, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, wurde die Nutzung ihres Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt. Wichtig für die Betroffenen ist dabei ein interner Erlass des Landesverwaltungsamtes in Halle. Danach wird nicht – wie in anderen Bundesländern – gleichzeitig mit der Betriebsuntersagung die sofortige Vollziehung angeordnet. Diese dass der Betrieb des Fahrzeugs ab sofort trotz Widerspruch und Klage untersagt wäre.  Antworten auf Fragen rund um das Thema Diesel-Abgasskandal und Musterfeststellungsklage gegen VW erhalten Rat Suchende in allen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:

Online-Terminvergabe unter
https://www.terminland.de/verbraucherzentrale-sachsen-anhalt/
– oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9 – 18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)
sowie im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de
Verbraucherzentrale
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