Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserschutz Gimritzer Damm: Pläne sind online abrufbar. LHW verfolgt gerade Schutzwand ohne Schleife
19. Februar 2018 | Umwelt + Verkehr | 14 KommentareHeute (19.2.2018) wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die umfangreichen Planungsunterlagen zum Neubau der Hochwasserschutzanlage „Gimritzer Damm“ offengelegt. Der LHW bevorzugt demzufolge, entlang des alten Deichs eine gerade Hochwasserschutzwand zu erichten. Andere Varianten (Ausführung als Deich, Ausführung auf saaleseitig vorgelagerte Trassenvarianten) werden aufgegeben. Die gewählte Variante habe bei sorgfältigster Prüfung die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt. Die Vorzugsvariante sieht eine Mauerkronenhöhe bis zum Stand des letztenm Hochwassers 2013 (=“Neues HQ 100″) + etwas „Freibord“ vor. Außerdem sollen der angefangene Deich, über den Anfang März 2015 Baustopp verhängt wurde, wieder abgetragen werden. Das einst beim Bau der ehemaligen Eissporthalle aufgeschüttete Plateau („Festplatz“) soll ebenfalls abgetragen werden, um den Hochwasserabfluss zu verbessern.
Die Unterlagen findet man hier:
Die entscheidende zusammenfassende Bericht zu den Ergebnissen der Untersuchungen mit Begründung der einzelnen Maßnahmen ist dieser hier: lhw bericht gimritzerdamm.
Über den Neubau der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm informiert der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) dann auch noch am morgigen Dienstag, 20. Februar 2018, 18 Uhr, in der Konzerthalle Ulrichskirche, Christian-Wolff-Straße 2.
Auch diese Veranstaltung ist Teil des Planfeststellungsverfahrens für das Projekt „Neubau Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“. Die Pläne liegen vom 19. Februar 2018 bis 19. März 2018 im Technischen Rathaus, Hansering 15, Raum 139, zur Einsichtnahme aus. Dies ist allerdings nur zu den Öffnungszeiten der Verwaltung, montags und donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr, möglich.
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Kommt jetzt bald das Baurecht für die neue Hochwasserschutzwand am Gimritzer Damm?
Es gibt Neuigkeiten, denn das Landeserwaltungsamt als Genehmigungsbehörde hat nunmehr den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz zugechickt. Dieser hat nun bis zum 27.September 2019 Zeit, dazu Stellung zu beziehen. Kommen von dort keine Nachforderungen, so wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich ausgelegt. Wenn danach keine Klagen mehr kommen, dann könnte im Jahre 2020 mit dem Bau begonnen werden. Ansonsten würde sich das Verfahren weiter verzögern.
Keine Fotobeschreibung verfügbar.
„Und du meinst, die Strecke entspricht den heutigen Sicherheitsanforderungen? Sind 5,50m nicht auch ein bisschen arg schmal?“
Es gab genau auf dieser Strecke schon 2 Jahre Rennen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Halle-Saale-Schleife
http://www.motorrennsportarchiv.de/locations/halle-saale-schleife/
@Hei-wu,
was das für ein sinnloser Flächenverbrauch ist und was das für Konseqenzen haben wird, werde ich heute Abend erläutern. Ihr werdet staunen.
@Kenno: der Unterschied zwischen Var. 2 und 3 sind sicher nicht 500 Bäume., da Variante 3 sich im weitesten Streckenverlauf mit Var. 2 verbindet, bzw identisch ist. Var. 3 schließt lediglich einen sinnlosen Flächenverbrauch ein, der auf einer vorangegangenen rechtswidrigen Aktion fußt, die zu beheben und auszugleichen ist.
Farbspektrum zu:
„was sind das für 5,50 m?“
Die Breite der Straße „Gimritzer Damm“.
Und da drängeln sich zwei Spuren Straßenbahn, vier Spuren Autos, Radwege und Fußgänger durch?
„was sind das für 5,50 m?“
Die Breite der Straße „Gimritzer Damm“.
Da kann man mal gespannt sein auf die Begründung des Landes zur tollen ausgewählten Variante. Insbesondere die Begründung zur Schonung der Umwelt.
Wahrscheinlich soll die schon angefangene Variante schon aus Prinzip nicht weiter verfolgt werden.
@Farbspektrum, was sind das für 5,50 m?
Ich habe mir heute Vormittag die Mühe zur Einsicht in die Unterlagen gemacht und war der Einzige bis 12:00 Uhr. Habe es aber in einem der 4 Schnellhefter bis zum Ende der inzwischen im Internet eingestellten Gliederungsposition Nr.9 geschafft.
Ich habe mir mal die Variantenuntersuchung vorgenommen und mußte fetstellen, dass diese nur verbal vorgenommen wurde und die Auswahl der Variante 2 zur Vorzugsvariante eine Ermessensfrage ist, denn auch die Variante 3 wird als Variante mit einem sehr geringen Verlust an natürlichen Retentionsraum und den geringsten Veränderungen des Mikroklimas bewertet, während bei der Variante 2 von umfangreichen Holzungsarbeiten gesprochen wird, ohne die Anzahl der Bäume zu nennen (nach Friedrich sollen es über 500 Bäume sein).
Trotzdem kommt die UV-Studie. obwohl starke Bedenken gegen die Abholzung bestehen, zu dem Schluß, dass die Variante 2 die geringsten Auswirkungen unter Brücksichtigung aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf den Naturhaushalt und seine Schutzgüter und Funktionen hat.
Auf die einfache Lösung wär ich jetzt nicht gekommen 🙂
Nein hei-wu. Es wird weiter einfach ignoriert.
Da wird sich schon eine Lösung finden, wie der OB um Schadenersatz für Straße und Bäume herum kommt. Die waren schon so durch das Hochwasser geschädigt, dass man usw.
Wetten?
Und du meinst, die Strecke entspricht den heutigen Sicherheitsanforderungen? Sind 5,50m nicht auch ein bisschen arg schmal?
Das ging ja fix! 🙂
Da wird sich der Deichgraf ja freuen und auf Kosten der Stadt das angefangene Bauwerk zurück bauen lassen müssen und die Strasse wieder aktivieren. Motorradrennen auf der schleife also wieder möglich.
Na wenn das mal keine Geldverschwendung mit dem angefangenem neubau war? 😉