Planfeststellungsbeschluss zur A 143 ist da: kann Bau nun beginnen, oder gibt es weitere Klagen?

16. April 2018 | Umwelt + Verkehr | 13 Kommentare

Verkehrsminister Thomas Webel hat heute bei einem Arbeitsbesuch in Halle den Planfeststellungsbeschluss für das fehlende Teilstück der A 143 vorgelegt. Der 12,6 Kilometer lange Abschnitt westlich der Saalestadt soll den Autobahn-Doppelring um Leipzig und Halle schließen. Damit ist ein wichtiges Etappenziel erreicht: So könnte der Autobahnring bis 2022 geschlossen sein. Das setzt aber voraus, dass es nicht zu weiteren Klagen kommt: diese sind jedoch wahrscheinlich, hatten zumindest Der NABU Halle und die Bürgerinitiative Saaletal zumindest bislang erklärt.  Die A 143 – Westumfahrung Halle soll zum Netzschluss zwischen der A 38 Göttingen – Halle (A 9) und der A 14 Magdeburg – Halle führen. Darüber hinaus wird sie die Stadt Halle vom Durchfahrtsverkehr entlasten. Der Trassenbau schließt den Autobahn-Doppelring um Halle und Leipzig und vollendet das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13.  Aufgrund von Klagen ruhte das Projekt seit einigen Jahren.

Som hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig  2007 den Weiterbau der A 143 untersagt, der Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2005 für die geplante Westumfahrung der Stadt Halle sei rechtswidrig, da er gegen EU-Recht zu Fauna-Flora-Habitat-Gebieten verstoße. Die Bauarbeiten an der Westumfahrung sind seitdem eingestellt. Ein neues Planfeststellungsverfahren wurde im September 2009 eingeleitet.

Umfassende Informationen zu dem Projekt findet man hier: https://verkehr.sachsen-anhalt.de/strassenverkehr/a-143-westumfahrung-halle/planfeststellungsbeschluss-fuer-a-143-bei-halle-liegt-vor/

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