Peißnitzbrücke bleibt vorerst bis Ende der Woche geöffnet
12. Juli 2022 | Umwelt + Verkehr | 5 KommentareAm vergangenen Wochenende wurde die Peißnitzbrücke nach langer Sperrung vorübergehend in einem schmalen Fahrstreifen für Passanten geöffnet. Diese provisorische Öffnung kann auch noch in dieser Woche an den Werktagen beibehalten werden. Dies gab die Stadtverwaltung Halle (Saale) gestern bekannt.
Nach Angabend er Stadt soll die Öffnung zudem auch noch am kommenden Wochenende bestehen. Grund hierfür ist, dass die ausführende Baufirma angab, in dieser Zeit auch unter der Teilöffnung den vorgesehenen Baufortschritt gewährleisten zu können.
Voraussichtlich ab einschließlich Montag, den 18. Juli 2022, wird während der Werktage dann jedoch wieder eine Vollsperrung eingerichtet. Lediglich an den Wochenenden wird die provisorische Durchgangsmöglichkeit erneut eingerichtet werden.
Die jungen Rauchschwalben, die vor einigen Wochen geschlüpft sind, konnten inzwischen erste Flüge unternehmen, haben das Nest aber noch nicht dauerhaft verlassen. Im Laufe der Woche erfolgt eine engmaschige Beobachtung, um die naturschutzrechtlichen Einschränkungen schnellstmöglich aufheben zu können.
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Kommt auf’s Fahrrad an und der Person(in) die drauf sitzt 😉
Hallefan schrieb:
„Sag’s doch einfach weiter.“
Das war ja der Zweck des Postings…
Witzig ist, bei all dem Ärger um die Brücke, dieses Schild. Es ist für sich genommen sinnfrei, weil nur als Zusatzschild gültig. Aber es funktioniert auch in keinem erdenklichen Fall als Zusatzschild zu irgend einem anderen Verkehrszeichen.
Googelt mal… Das macht Spaß. Deutschland, wie es singt und lacht.
Davon abgesehen: begegnen sich zwei abgestiegene Radfahrer auf der Brücke, kommen sie nicht aneinander vorbei. Auf dem Fahrrad sitzend aber schon 🙂
Rechtszeitig zum Laternenfest wird sie sicher wieder zu gemacht, ich vertraue da der Stadtverwaltung.
Sag’s doch einfach weiter.
„Radfahrer absteigen“. Da ist es wieder, das unfreundliche Schild, das kein „Bitte“ kennt. Man kann es aber getrost ignorieren: https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/kv-bielefeld/adfc-bielefeld/bielefelder-radnachrichten-archiv-2000-2013/ausgabe-32003/runter-vom-rad.html
„Das Aufstellen des Schildes „Radfahrer absteigen“, auf gut amtsdeutsch: des Zusatzschildes Nr. 1012-32, ist ohne Kombination mit einem anderen Verkehrszeichen rechtswidrig. Nach § 39 Abs. 1 StVO dürfen zur Regelung des Verkehrs Verkehrszeichen verwendet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Zusatzschilder können nur im Zusammenhang mit einem Verkehrszeichen aufgestellt werden, ergänzen dessen Inhalt oder schränken ihn ein (§ 39 Abs. 2 StVO). Ein allein stehendes Schild „Radfahrer absteigen“ ist unzulässig und daher von der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich zu entfernen.“