Paddeln im Mühlgraben und der Wilden Saale: Prüfung bis November

25. August 2015 | Umwelt + Verkehr | Ein Kommentar

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hält weiterhin daran fest, dass Paddler und Ruderer die Wilde Saale und den Mühlgraben nutzen dürfen. Im November will der die Thematik deshalb noch einmal in der Beigeordnetenkonferenz aufrufen.
mühlgraben
Bis dahin sollen die zuständigen Fachbereiche der Stadtverwaltung ausloten, wie eine Freigabe erfolgen kann. Dabei geh es unter anderem um Nutzungsverträge, Wegerechte und Entschädigungen. Insbesondere am Mühlgraben gilt es mit Anliegern zu verhandeln. Insgesamt tangieren 20 verschiedene Flurstücke den Bereich. Ein Grundstück gehört dem Land, weitere der Stadt. Doch auch etliche Privatbesitzer müssen mit ins Boot geholt werden.

Seit 1. Januar 2015 ist die Stadtverwaltung mit ihrem Unterhaltungsverband für den Mühlgraben zuständig, erläuterte Steffen Johannemann von der Unteren Wasserbehörde noch einmal. Das Schifffahrtszeichen H1, das jegliche Schifffahrt im Mühlgraben und der Wilden Saale untersagt, sei „in der wilden Übergangszeit der 90er“ angebracht worden. Wer dies damals veranlasst habe, sei jedoch nicht mehr herauszufinden. Allerdings hätten die Zeichen durchaus ihre Berechtigung. Denn wegen der Steinmühle und der Neumühle am Mühlgraben sowie diverser umgestürzter Bäume an der Wilden Saale bestehe auf beiden Gewässern ohnehin derzeit keine Verkehrssicherheit.

Man darf also gespannt sein, ob Wiegands im Wassertourismuskonzept vorgesehen Pläne im kommenden Jahr umgesetzt werden können.

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