Maskenpflicht in Bus und Straßenbahn: wie setzt die HAVAG das durch?

18. August 2020 | Umwelt + Verkehr | 2 Kommentare

Der öffentliche Nahverkehr gilt als einer der größten Risikofaktoren bei der Verbreitung von Covid-19-Infektionen. Bundesweit wird diskutiert, wie beispielsweise die Bundesbahn die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz-Masken zu tragen, umsetzt. Hier besteht die Problematik darin, dass die Länder für die Umsetzung des Infektionsschutzes zuständig sind. Aber ebenso schwierig scheint es zu sein, wenn kommunale Verkehrsunternehmer die Landesgesetzgebung umsetzen sollen. Es gilt im Land Sachsen-Anhalt die Vorschrift, im ÖPNV Mund- und Nasenschutz zu tragen: Aber die Verstöße dagegen sind derzeit nach Landesrecht  nicht strafbewehrt.

Und so beklagen mehrere Hallespektrum-Leser und ÖPNV-Nutzer im Stadtgebiet, dass eine Minderheit von Verkehrsnutzern sich nicht an die Maskenpflicht hält. Auch wurde berichtet, dass Fahrscheinkontrolleure zwar Fahrscheine kontrollieren, nicht aber Verstöße gegen die Maskenpflicht ansprechen.

Hallespektrum hat deshalb bei der HAVAG nachgefragt. 

Die Antwort kam promt:  HAVAG-Pressesprecherin Iris Rudolph sagt: „Der HAVAG ist es wichtig, die Menschen zu überzeugen, dass ein Mund-Nasenschutz in den Bussen & Bahnen wichtig ist. Dafür betreibt sie viel Aufklärungsarbeit über automatische Ansagen in den Fahrzeugen, Plakatierungen an den Haltestellen und zahlreiche weitere Kommunikationskanäle. Die Regeln zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes werden zum größten Teil durch die Fahrgäste in den Fahrzeugen der HAVAG eingehalten.“

Greifen Fahrscheinkontrolleure ein, wenn jemand gegen die Vorschriften verstößt?

Iris Rudolph: „Das Prüfpersonal der HAVAG ist geschult und kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Erwischt es eine Person im ÖPNV, die sich nicht an die Maskenpflicht hält – wenige haben es schlichtweg vergessen – bittet es diese freundlich, einen Mund- Nasenschutz aufzusetzen. Hat der Fahrgast keinen Mund-Nasenschutz dabei, verteilt das Prüfpersonal einen kostenfrei. Weigert sich der Fahrgast, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wird er gebeten, das Fahrzeug zu verlassen. Dies kam jedoch bisher fast nie vor, da der größte Teil diszipliniert ist. Im Übrigen kann es durchaus Fahrgäste geben, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. So müssen beispielsweise Schwangere keinen Mundschutz tragen.

Eine wesentliche Frage ist doch: geben die Beförderungsbedingungen der HAVAG es her, jemanden von der Beförderung auszuschließen, wenn er sich nicht an die Vorschriften des Landes hält? 

Dazu Irene Rudolph: „Eine Änderung des § 3 der Beförderungsbedingungen ist nicht notwendig, da er in der bestehenden Fassung die Durchsetzung des Hausrechtes beim Ausschluss von Personen in Hinsicht auf die Anforderungen der Corona-Eindämmungsverordnung bereits ermöglicht.“

 


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