HAVAG: FFP2-Masken müssen ausnahmslos weiter getragen werden

12. Mai 2021 | Umwelt + Verkehr | Ein Kommentar

Auch nach einer möglichen Aufhebung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung (Infektionsschutzgesetz) bei einer Unterschreitung der Inzidenzwerte unter 100 in Halle (Saale) haben Fahrgäste der HAVAG in Bussen und Bahnen die Pflicht, FFP2-Masken (oder vergleichbares) zu tragen. Darauf weist die HAVAG hin.

Um die Ansteckungsrisiken in Bussen und Bahnen weiter zu reduzieren, ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen Bussen und Straßenbahnen der HAVAG weiterhin verpflichtend. Getragen werden dürfen ausschließlich FFP2-Masken oder solche Atemschutzmasken die mit der europäischen Norm FFP2 vergleichbar sind, also die die Bezeichnung N95, KN95, P2, DS2 oder CPA tragen. Einfache medizinische Mund-Nasen-Schutze, sogenannte OP-Masken, genügen nicht.

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