Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Wildentenweges mit vielen Fragen

13. September 2016 | Nachrichten, Umwelt + Verkehr | 4 Kommentare

kenno2Wer geglaubt hatte, dass es sich nach dem Titel um den Ausbau der Kopfsteinpflasterstrecke (Holperstrecke) des Wildentenweges von der Fuchsbergstraße bis zur Kreuzung zur Äußeren Lettiner Straße mit einer Fahrbahnbreite von 3.10 m handelt, der fühlt sich getäuscht.
Die Stadtplanung beabsichtigt mit einer Grundsatzbeschlussvorlage vom 28.08.2016 im Planungsausschuss am 13.09.2016 und bereits im Stadtrat am 28.09.2016 eine öffentliche Vorberatung bzw. öffentliche Entscheidung für den Ausbau des unteren Wildentenweges von der Äußeren Lettiner Straße bis zum Rebhuhnweg fällen, um Baurecht für die Errichtung von weiteren 27 individuellen Eigenheimbauten durch einen potenziellen Investor unter Kündigung von 9 bestehenden Wochenendgrundstücken am westlichen Wildentenweg zu schaffen.
Der Investor verlangt von der Stadt Halle als Voraussetzung für die Flächenentwicklung den Straßenausbau, der ca. 900 000 € kosten soll und durch einen Verkaufserlös von
700 000 €, durch 65 000 € Straßenausbaubeiträgen von Anliegern und nur 135 000 € Eigenanteilzuschuss finanziert werden soll.
kenno1Der vorhandene Wildentenweg besitzt, wie die vorstehenden Fotos zeigen, zur Zeit nur einen maroden Aphaltbelag ohne befestigten Seitenstreifen mit einer Fahrbahnbreite von ca. 4,10 m, die einen Gegenverkehr vom PKW und LKW nicht zuläßt.
Deshalb soll der Hauptweg als verkehrsberuhigte Zone in östliche Richtung unter Beibehaltung eines auf der Westseite befindlichen Beleuchtungsstreifens ( 0,80 m ) auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m zuzüglich beidseitiger 0,50 m breiter Seitenstreifen insgesamt auf eine Gesamtbreite von 6,80 m bzw. von 7,30 m bei einer 6,00 m breiten Fahrbahn mit einseitigem Seitenstreifen bis an das Privatgrundstück Wildentenweg 14 bzw. an die vorhandene private und öffentliche “Kleingartenanlage am Donnersberg e.V.”verbreitert warden.
Dabei wurde unterschlagen, dass mehrere Großbäume und Großgrün, dazwischen liegende Parkmöglichkeiten für die Kleingartenanlagen sowie eine an Freileitungsmasten angebrachte Kommuniktationsleitung in Wegfall kommen muß. Ferner ist noch unklar, ob der Straßenausbau grundhaft und mit einer Straßenentwässerung ausgestattet werden soll, denn bei Starkregen läuft das Regenwasser der vorhandene Straße in die Kleingärten.
Desweiteren ist ungeklärt, ob die vorhandene stadttechnische Versorgung in der Straße überhaupt für die zusätzlichen Eigenheime ausreichend ist und vor dem Beginn des Straßenbaus erweitert werden muß.  Ferner hat bisher weder eine Bürgerbeteiligung noch eine Information der Straßenanlieger zu dem Ausbauvorhaben stattgefunden.
kenno3All die aufgezählten Unzulänglichkeiten in der Grundsatzbeschlussvorlage lassen darauf schließen, dass hier die Baumschutzkommission, der Planungsausschuss und der Stadtrat erneut überrumpelt werden sollen. Allerdings ist aufgrund eines Protestschreibens von mehreren Anliegern des Wildentenweges und des Blesshuhnweges an den Planungsausschuss wird die Beratung zum GS-Beschluss zum Wildentenweg von der heutigen Tagesordnung genommen.

User Kenno Text und Fotos

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