Grünes Licht für den „Gimritzer Damm“ ? Landesverwaltungsamt stimmt Antrag des LHW auf sofortigen Vollzug zu

17. Februar 2020 | Umwelt + Verkehr | 2 Kommentare

Das Landesverwaltungsamt hat dem Antrag des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses zum Gimritzer Damm stattgegeben. Der LHW wurde per Bescheid am vergangenen Donnerstag darüber informiert. Damit kann mit den Baumaßnahmen trotz der beiden beim OVG anhängigen Klagen gegen den vom Landesverwaltungsamt genehmigten Bau des Dammes begonnen werden.

Mit Schreiben vom 29.01.2020 hatte der LHW die Anordnung der sofortigen Vollziehung für das geplante Vorhaben beim Landesverwaltungsamt beantragt.

Nach intensiver Prüfung der vom LHW vorgebrachten fachlichen Argumente kam das Landesverwaltungsamt als zuständige Prüfbehörde zu dem Schluss, dass dem Antrag entsprochen werden kann.

„Vom Landesverwaltungsamt war zu prüfen, ob das Aussetzungsinteresse der Klägerseite das öffentliche Vollzugsinteresse überwiegt oder nicht. Die in seinem Antrag dargelegten Argumente begründen das Überwiegen des öffentlichen Interesses am sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses.“, erläutert der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye die getroffene Entscheidung.

Der Baukörper des alten Deiches war über die vergangenen Jahre weiteren Belastungen ausgesetzt, Abriss- und andere derzeit stattfindende Baumaßnahmen entlang des alten Deiches haben dem Bauwerk ebenfalls zugesetzt.

Fraglich ist jedoch, ob nicht auch gegen diesen Beschluss der sofortigen Vollziehung Klage eingereicht wird.

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