Großteil der Altstadt wird Anwohnerparkzone
25. September 2015 | Umwelt + Verkehr | 4 KommentareSchon jetzt dürfen in weiten Teilen der halleschen Altstadt nur Anwohner mit entsprechenden Ausweisen parken. Nun will die Stadtverwaltung diese Bereiche noch weiter ausdehnen und bis auf kleine Bereiche die komplette Altstadt einbeziehen. Alle anderen Autofahrer sollen möglichst auf die Tiefgaragen und kostenpflichtigen Stellplätze am Rand ausweichen.
Dies sei „die einzig pragmatische Lösung“, so die Stadtverwaltung in einer Erläuterung für den Stadtrat, „fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr auf ein der Altstadt angepasstes Maß zu beschränken.“ Kunden, Besucher und Beschäftigte sollten stattdessen vorrangig die zur Zeit „mäßig ausgelasteten großen öffentlichen Tiefgaragen“ sowie die kostenpflichtigen Parkplätze und Parkstreifen am Altstadtring nutzen. „Die innerhalb des Altstadtrings immer noch kostenfreien und zeitlich nicht limitierten Straßenstellplätze schwächen die Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Tiefgaragen und verursachen massiv Parksuchverkehr“, begründet die Stadt den Schritt.
Weil es zu wenig Parkplätze für die Anwohner gebe, gebe es auch immer wieder Probleme mit Falschparkern in den viel zu engen Straßen. Dies gefährde andere Verkehrsteilnehmer. Der Versuch, Abhilfe durch Bußgelder zu schaffen, löse „enormen Ärger unter den Autofahrern aus.“ Und in der Zukunft werden in der Altstadt immer mehr Menschen leben. Waren es 1996 noch knapp 3.900 Bewohner, werden es Prognosen zufolge im Jahr 2030 sogar fast 7.000 sein. Und viele von ihnen haben ein Auto. Derzeit seien laut Stadtverwaltung in der Altstadt 3.350 Fahrzeuge gemeldet. An Parkplätzen stehen dagegen nur 1.200 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einschließlich des Altstadtrings bereit und weitere 1.400 Stellplätze (davon ca. 1.000 für Kurzzeitparker) in den öffentlichen Tiefgaragen. Hinzu kommen noch private Stellflächen und Tiefgaragen sowie 750 Parkplätze auf Brachen.
Um die Situation zu entschärfen, sollen künftig alle Stellplätze an Straßenrändern innerhalb des Altstadtrings Bewohnern vorbehalten bleiben. Im Amtsdeutsch heißt dies, Jedermann- sollen in Bewohnerstellplätze umgewandelt werden. Das betrifft 121 Plätze am Tag und 328 in der Nacht. „Bewirtschaftete Stellflächen“, als kostenpflichtige Parkplätze für Jedermann, sind in der Gerberstraße, Große Brauhausstraße, Hustav-Anlauf-Straße, Kellnerstraße, Kleine Brauhausstraße, Oleariusstraße, Schülershof und Steinbockgasse vorgesehen. Dort darf für 50 Cent pro 30 Minuten maximal 3 Stunden geparkt werden.
Unklar ist aber noch, wann die Stadt genau ihr Konzept umsetzt. „Die verkehrstechnische Umsetzung des Konzepts, insbesondere die Aufstellung zusätzlicher Parkscheinautomaten, steht letztlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Bislang ist die Maßnahme nicht im Haushalt abgebildet. Eine zeitlich gestaffelte Umsetzung ist möglich, sodass das Bewohnerparken auch eingeführt werden kann, ohne simultan alle Jedermann-Stellplätze mit Parkscheinregelung zu versehen“, erklärt der zuständige Beigeordnete Uwe Stäglin den Stadträten.
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Nicht die Stadt, sondern die freie Marktwirtschaft verweigert dir den Baumarkt.
Diese orangenen Parkkarten scheinen wirklich leicht zu vervielfältigen sein, so viele es davon gibt. Wozu eigentlich? Ich sehe da sehr selten mal wirklich einen Handwerker was ausladen.
Die Stadt versucht zu gunsten der Tiefgaragenbetreiber die Hallenser aus der Innenstadt zu verbannen.
So wird das Zentrum veröden. Der Niedergang geht weiter. Schaut Euch an, was bereits alles abgewandert ist. Das nächste ist Kaufhof. Der Gesamtkonzern schliesst die Lebensmittelabteilungen in seinen Häusern.
Gut dass wir in Ha-Neu noch unsere eigenen Möglichkeiten haben. Und den Baumarkt, den uns Halle verweigert, nutzen wir jetzt in Bennstedt.
Unsinn
Da hilft nur anzeigen § 253 StGB
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Jetzt Tatbestandsmerkmale prüfen und scheitern.
Ich finde es von der Stadt eine Frechheit, diesen Plan umzusetzen.
Laut aktueller Parkordnung der Stadt Halle hat nur derjenige Anrecht auf einen Anwohnerparkausweis, der sich mit seinem Erstwohnsitz in Halle anmeldet. Die Stadt erpresst und diskriminiert auch jetzt schon alle Bewohner mit einem Zweitwohnsitz in Halle, sich mit dem Erstwohnsitz anzumelden, wenn man ein Auto hat. Kann man dies aus irgendwelchen Gründen nicht oder will man dies nicht, wird man gezwungen, auf teuere Miet-Parkplätze und -häuser auszuweichen und hat man doch mal vor dem Haus etwas ein- oder auszuladen, droht einem in kürzester Zeit ein Knöllchen.
Dafür, dass man auch als Zweitwohnsitz-Inhaber viel Geld durch Einkäufe, Mietzahlungen, Theater und Kneipenbesuche, Strom-, Wasser-, Müllgebühren usw. in der Stadtkasse lässt und nebenbei sogar noch Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss, wird man dann auch noch bei der Vergabe von Parkgenehmigungen ausgeschlossen.
Ich bin selbst betroffen, da ich direkt in der Innenstadt wohne, in einer Anwohnerparkzone, die sogar noch ab 12 Uhr einfahrtsbeschränkt ist! Selbst ein Gespräch mit den zuständigen Personen brachte keinen Erfolg, ich bekomme keinen Anwohnerparkausweis. Der Gipfel der ganzen Sache ist, dass ich nicht mal für meinen Motorroller eine Ausnahmegenehmigung bekomme!!!
Schaue ich mich aber in der Anwohnerparkzone um, so parkt der halbe Saalkreis unberechtigt hier (die würden am liebsten noch bis auf den Markt fahren und dort parken) und komischerweise haben eine Vielzahl von Fahrzeugen Sondergehmigungen hinter der Scheibe klemmen. Hier werden die Anwohner klar benachteiligt, egal ob Erst- oder Zweitwohnsitzinhaber! Wenn dann nächstes Jahr noch das neue Finanzamt mit den ganzen Mitarbeitern dazukommt, die zu faul sind mit der Staßenbahn zur Arbeit zu kommen, wird die Lage hier nochmals verschärft und eskalieren. Soweit ich weiß ist die Tiefgarage des FA bei weitem viel zu klein für all die Autos der Mitarbeiter…..und wo die dann parken, weiß ich jetzt schon.
Mich würde ja mal interessieren, wohin ich dann in Zukunft mein Auto stellen soll, wenn die Stadt ihre neuen Pläne umsetzt!? Soll ich als Anwohner zukünftig in Neustadt oder in der Südstadt parken?
Und das Argument der halbleeren, ausreichend vorhandenen Parkhäuser zieht bei mir nicht! Hier scheinen die Betreiber eine ausgezeichnete Lobbyarbeit in der Stadtführung zu leisten, anstatt vielleicht mal über ihre Preisgestaltung nachzudenken!?