Startseite Foren Halle (Saale) Großteil der Altstadt wird Anwohnerparkzone

Ansicht von 25 Beiträgen - 1 bis 25 (von insgesamt 74)
  • Autor
    Beiträge
  • #176780

    Anonym

    Schon jetzt dürfen in weiten Teilen der halleschen Altstadt nur Anwohner mit entsprechenden Ausweisen parken. Nun will die Stadtverwaltung diese Berei
    [Der komplette Artikel: Großteil der Altstadt wird Anwohnerparkzone]

    #176781

    Ich finde es von der Stadt eine Frechheit, diesen Plan umzusetzen.
    Laut aktueller Parkordnung der Stadt Halle hat nur derjenige Anrecht auf einen Anwohnerparkausweis, der sich mit seinem Erstwohnsitz in Halle anmeldet. Die Stadt erpresst und diskriminiert auch jetzt schon alle Bewohner mit einem Zweitwohnsitz in Halle, sich mit dem Erstwohnsitz anzumelden, wenn man ein Auto hat. Kann man dies aus irgendwelchen Gründen nicht oder will man dies nicht, wird man gezwungen, auf teuere Miet-Parkplätze und -häuser auszuweichen und hat man doch mal vor dem Haus etwas ein- oder auszuladen, droht einem in kürzester Zeit ein Knöllchen.
    Dafür, dass man auch als Zweitwohnsitz-Inhaber viel Geld durch Einkäufe, Mietzahlungen, Theater und Kneipenbesuche, Strom-, Wasser-, Müllgebühren usw. in der Stadtkasse lässt und nebenbei sogar noch Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss, wird man dann auch noch bei der Vergabe von Parkgenehmigungen ausgeschlossen.
    Ich bin selbst betroffen, da ich direkt in der Innenstadt wohne, in einer Anwohnerparkzone, die sogar noch ab 12 Uhr einfahrtsbeschränkt ist! Selbst ein Gespräch mit den zuständigen Personen brachte keinen Erfolg, ich bekomme keinen Anwohnerparkausweis. Der Gipfel der ganzen Sache ist, dass ich nicht mal für meinen Motorroller eine Ausnahmegenehmigung bekomme!!!
    Schaue ich mich aber in der Anwohnerparkzone um, so parkt der halbe Saalkreis unberechtigt hier (die würden am liebsten noch bis auf den Markt fahren und dort parken) und komischerweise haben eine Vielzahl von Fahrzeugen Sondergehmigungen hinter der Scheibe klemmen. Hier werden die Anwohner klar benachteiligt, egal ob Erst- oder Zweitwohnsitzinhaber! Wenn dann nächstes Jahr noch das neue Finanzamt mit den ganzen Mitarbeitern dazukommt, die zu faul sind mit der Staßenbahn zur Arbeit zu kommen, wird die Lage hier nochmals verschärft und eskalieren. Soweit ich weiß ist die Tiefgarage des FA bei weitem viel zu klein für all die Autos der Mitarbeiter…..und wo die dann parken, weiß ich jetzt schon.
    Mich würde ja mal interessieren, wohin ich dann in Zukunft mein Auto stellen soll, wenn die Stadt ihre neuen Pläne umsetzt!? Soll ich als Anwohner zukünftig in Neustadt oder in der Südstadt parken?
    Und das Argument der halbleeren, ausreichend vorhandenen Parkhäuser zieht bei mir nicht! Hier scheinen die Betreiber eine ausgezeichnete Lobbyarbeit in der Stadtführung zu leisten, anstatt vielleicht mal über ihre Preisgestaltung nachzudenken!?

    #176782

    Unsinn

    Da hilft nur anzeigen § 253 StGB

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    Jetzt Tatbestandsmerkmale prüfen und scheitern.

    #176783

    Die Stadt versucht zu gunsten der Tiefgaragenbetreiber die Hallenser aus der Innenstadt zu verbannen.
    So wird das Zentrum veröden. Der Niedergang geht weiter. Schaut Euch an, was bereits alles abgewandert ist. Das nächste ist Kaufhof. Der Gesamtkonzern schliesst die Lebensmittelabteilungen in seinen Häusern.
    Gut dass wir in Ha-Neu noch unsere eigenen Möglichkeiten haben. Und den Baumarkt, den uns Halle verweigert, nutzen wir jetzt in Bennstedt.

    #176784

    Nicht die Stadt, sondern die freie Marktwirtschaft verweigert dir den Baumarkt.

    Diese orangenen Parkkarten scheinen wirklich leicht zu vervielfältigen sein, so viele es davon gibt. Wozu eigentlich? Ich sehe da sehr selten mal wirklich einen Handwerker was ausladen.

    #176791

    @keinhallenser

    Du kannst durchaus einen Parkplatz haben, willst ihn aber nicht bezahlen und auch nicht weit laufen. Ein anderes Problem hast Du nicht. Deine Einstellung ist einfach nur zu bedauern.

    #176794

    Das Zentrum wird sicher nicht veröden, nur weil man nicht jeden Meter mit dem Auto fahren kann. Es gibt nämlich auch noch Leute, die kriegen den Arsch hoch und laufen oder fahren mit dem Rad. Mittlerweile gibt es auch genug private Parkflächen, wo früher mal Häuser standen. Das die nicht kostenlos sind, ist ja wohl klar. Wer glaubt denn, dass Auto fahren zum Nulltarif zu haben ist? Das Parken gehört nämlich dazu. Ich persönlich würde in den engen Innenstadtstraßen überhaupt keine Fahrzeuge mehr parken lassen. Die stehen sich doch nur gegenseitig im Weg rum und verstopfen die Straßen.

    #176795

    @SfK:
    Damit liegst Du komplett daneben!
    Ich bin durchaus bereit ein paar Meter zu laufen oder auch für einen Parkplatz oder eine Garage zu zahlen, was ich nämlich schon seit Jahren mache! Von daher muss ich zum Glück mein Auto nicht irgendwo in einer dunklen Straße abstellen und hoffen, dass am nächsten Morgen noch beide Außenspiegel dran sind und es nicht aufgebrochen oder beschädigt wurde. Jedoch kann sich vielleicht nicht jeder monatlich noch extra 45€ – 55€ für einen Kiesparkplatz oder >75€ für einen Stellplatz in einer der Parkgaragen leisten. Dies ist eine Menge Geld, vor allem wenn man weiß, dass ein Anwohnerparkausweis nur um die 30€ IM JAHR kostet!
    Mir geht es rein ums Prinzip! Anwohner ist Anwohner, egal ob Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz! Beide haben gültige Mietverträge und sind gleich zu behandeln!

    #176796

    Dann versuche es doch mal mit einer Klage.

    #176797

    Hier ein Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum Bewohner-Parken:

    „Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls im Einvernehmen mit der Stadt.“

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    #176813

    Wenn schon, dann sollte man die Version der Stadt Halle heranziehen:

    http://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/?RecID=40

    Man beachte die Einschränkung auf Hauptwohnung (=Hauptwohnsitz=Erstwohnsitz) am Ende des ersten Absatzes! Somit bin ich als mit Nebenwohnsitz gemeldeter nicht berechtigt einen Anwohnerparkausweis ausgestellt zu bekommen. Hier macht die Stadt Halle sich wieder ihre eigenen Gesetze, wie immer….

    Laut den Angaben im Artikel leben hochgerechnet derzeit ca. 5000 Bewohner im Altstadtbereich, auf die angeblich 3350 Fahrzeuge zugelassen sind. Wer außer mir findet diese Zahl noch absolut unglaubwürdig?! Kann es sein, dass hier im Altstadtkern jede Familie mehr als zwei Autos auf sich gemeldet hat? Eher werden hier privat gemeldete PKW mit denen vermischt, die auf diverse Geschäfte und Büros zugelassen sind. Theoretisch dürften diese Fahrzeuge komplett rausfallen, da Geschäftsadressen sicherlich keine Hauptwohnungen sind und somit diese Fahrzeuge auch nicht für Anwohnerparkausweise berechtigt wären! Bereinigt man diese Zahlen also, dürften die zur Verfügung stehenden Anwohnerparkplätze durchaus für die Fahrzeuge der „echten“ Bewohner (mit Haupt- und Nebenwohnsitz) dicke ausreichen!

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von admin.
    #176814

    Das sind keine Verwaltungsvorschriften. Es gelten nur jene, welche einheitlich zur StVO ergangen sind:

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    #176817

    Wie gesagt habe ich bereits mit den verantwortlichen Personen persönlich und schriftlich „diskutiert“, es gibt für Bewohner, die mit Nebenwohnsitz in Halle gemeldet sind keine Anwohnerparkausweise! Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Stadt Halle als Voraussetzung für einen Anwohnerparkausweis den Hauptwohnsitz in Halle fordert.

    #176833

    Peißen und Günthersdorf für’s Einkaufen, Leipzig zum Weggehen. Reicht doch.
    Anwohnerparkausweise wären mal für Stadtviertel mit Anwohnern interessant, wie etwa dem Paulus- oder Lutherviertel… Aber da wohnt ja niemand.

    #176836

    Sein Auto im Saalekreis anmelden spart doch sicher genug, um sein Auto auf einer bezahlten Fläche unterzubringen.
    Man kann nicht immer nur nehmen… . 😉

    #176840

    Mich würde interessieren, wie sich seit der Verlegung der VHS in die Innenstadt die Teilnehmerzahl an den Kursen entwickelt hat. Ob es eine Korrelation zwischen Parkplätzen und Teilnehmerzahlen gibt.

    #176841

    Finde ich schon fragwürdig, wenn sich die Stadtverwaltung zum Erfüllungsgehilfen der Betreiber der „mäßig ausgelasteten Tiefgaragen macht“. Als erstes wäre es mal notwendig, dass eine Tiefgarage in der Innenstadt, wo so etwas wie „Nachtleben“ stattfinden soll, nicht 22 Uhr die Schotten dicht macht.

    #176861

    @keinhallenser: es wäre ja nicht das erste mal, dass die Stadt Halle eine Klage ihrer Bürger verliert. Man muß nur wollen…

    #176881

    Nunja, man kann jammern, man kann rein verwaltungstechnisch auch seinen Erstwohnsitz hierher verlegen, oder kann mit dem ansonsten gesparten Geld auch mit der Bimmel fahren oder das Auto kostenpflichtig abstellen… oder seinen Wohnort dort nehmen, wo man ohne Not das Auto parken kann. Und da gibt es in Halle gewiss noch viele schöne Ecken… Keiner wird irgendwie gezwungen, in der Kernstadt seinen Wohnsitz zweiter Klasse zu nehmen… und den Ortsansässigen mit Erstwohnsitz und Hallezulassung den Parkplatz zu neiden. Für Erstwohnsitze bekommt die Stadt nämlich Zuwendungen vom Land, aber nur für diese!

    Und auch Firmenadressen gelten in diesem Fall wohl als Erstwohnsitz für die Firma, so sie dort gemeldet und registeransässig ist…

    #176885

    Wer sein Auto im Saalekreis angemeldet hat will doch sparen, oder? Ich würde mein Auto gerne in Roßlau anmelden… und in Halle vor jedem Laden in der Innenstadt parken…Und immer in die Grosse Ulrichstrasse von oben reinfahren, bis zum Dreieck vor Kaufhof. Das wär schön.

    #176902

    Wobei für meinen Geschmack aber wirklich der Abschlepper mal massiv in der Innenstadt aufräumen könnte.
    Wenn ich alleine sehe, was da stundenlang in der großen Ulrichstraße auf den Gehwegen parkt, was da immer am Kleinschmieden auf der Verkehrsinsel steht, oder wie der VW Bus mit der HALLE Saale Reklame, der bestimmt zur Stadtinformation gehört mal eben auf dem Markt abgestellt wird, so daß die Leute teils auf die Schienen latschen müssen um richtung Hallmarkt, wo ja auch immer Fahrzeuge auf dem Gehweg stehen, kommen zu können…. ne liebes Ordnungsamt, tut mal euerm Namen alle Ehre und schafft mal nachhaltig Ordnung und das bitte auch ohne am Benz von Tauschel und Co oder besagtem Bus der Stadtinformation untätig vorbeizulaufen

    Dazu würde ich in der Großen Uli 2 Flächen als Ladezone ausweisen, die erste am Theatercafe, die 2. kurz vorm Uniring und nur dort das Be und Entladen erlauben. Betonung auf Be und Entladearbeiten, gemäß der STVO….Also kein Dauerentladetelefonladenauto des arabischen Händlers dort auf der Ecke…und auch keine Handwerkerkarren, die da mal fröhlich entlang der Großen Uli so auf dem Gehweg parken, daß kein Fußgänger mehr durchkommt.

    Andere Städte machens auch und das mit Erfolg, da steht man keine 10min und hat garantiert ein Knöllchen oder Abschlepper am Auto…

    #176926

    Andere Kommunen machen es übrigens genauso. Ohne Erstwohnsitz kein Anwohnerparkausweis.

    #176927

    Richtig. Erstwohnsitz sollte da angemeldet sein, wo man sich am meisten aufhält.

    #176951

    Anonym

    „Alle anderen Autofahrer sollen möglichst auf die Tiefgaragen und kostenpflichtigen Stellplätze am Rand ausweichen.“

    Suggeriert Anwohnerausweise wären kostenlos.

    #177007

    Ne- aber kosten nur einen eher sysmbolischen Betrag im Vergleich zu Privatparkplätzen.

Ansicht von 25 Beiträgen - 1 bis 25 (von insgesamt 74)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.