Gerichtsentscheid: Künstlerhaus 188 im Böllberger Weg darf nicht abgerissen werden

22. September 2015 | Umwelt + Verkehr | 6 Kommentare

Schlappe für die Hallesche Verkehrs AG (HAVAG) und die Stadtverwaltung Halle. Der Abriss des Künstlerhauses 188 im Böllberger Weg wurde am Dienstag gerichtlich untersagt. Eine Klage der HAVAG gegen einen bereits vor anderthalb Jahren vom Landesverwaltungsamt verfügten Abrissstopp wiesen die Richter des Verwaltungsgerichts ab.

„Wir nehmen die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis und wollen die schriftliche Urteilsbegründung auswerten“, erklären die Stadtwerke zur Entscheidung. „Das Künstlerhaus 188 bleibt stehen. Demzufolge wird der Bereich vor dem Künstlerhaus nicht im Rahmen des Programms STADTBAHN Halle saniert.“

Der Verschleiß am Oberbau der Straßenbahn werde zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit der Trasse beseitigt, zu gegebener Zeit werde es die erforderlichen Reparaturmaßnahmen am Schienenweg geben. Der ursprünglich geplante Ausbau aller Verkehrswege wie Fuß- und Radweg finde nicht statt, so die Stadtwerke.

Der nördliche Böllberger Weg solle ursprünglich ausgebaut werden. Die Straßenbahn sollte hier ein eigenes Gleisbett erhalten. Das jedoch gibt der Straßenquerschnitt im Bereich des Künstlerhauses her. In den langwierigen Ausschuss- und Stadtratsdiskussionen machten bereits einzelne Räte den Vorschlag, die Straßenbahn im Bereich des Künstlerhauses eingleisig zu gestalten oder auf einen eigenen Bahnkörper zu verzichten. Eine Mehrheit dafür fand sich nicht, auch weil die Stadtverwaltung mit einem kompletten Scheitern des Stadtbahnprogramms drohte. 4,4 Millionen Euro sollte der Ausbau kosten. Für das Künstlerhaus war einst eine Art Arkadenvariante vorgesehen. Das aber erwies sich als nicht realisierbar, weshalb die Stadt sich später für den Abriss entschied.

Das Urteil mache die Situation nicht einfacher, meint SPD-Stadtrat Eric Eigendorf. „HAVAG und Verwaltung werden nun neu planen müssen, für ein nahezu leerstehendes und energetisch katastrophales Gebäude braucht es nun ein Nutzungskonzept. Der versagte Abriss kostet Zeit und vor allem Geld, dass wir in anderen Bereichen der Kultur sinnvoller verwenden könnten.“

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