Geplante Neuregelung der Lieferverkehrszeiten in der Altstadt

5. April 2016 | Umwelt + Verkehr | 18 Kommentare
Lieferverkehr in der unteren Leipziger Straße. Foto: H. Hesse

Lieferverkehr in der unteren Leipziger Straße. Foto: H. Hesse

Die Befahrung der Altstadt durch den Lieferverkehr ist bislang je nach Straße zu unterschiedlichen Zeiten zulässig. In der Leipziger Straße und auf dem Marktplatz gibt es beispielsweise zwei Zeitfenster – morgens und abends (siehe hier).

Die Verkehrskonzeption Altstadt sieht vor, dass die Einfahrt in die Altstadt insgesamt für den Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten zulässig sein soll. Mit einer solchen Regelung können Bewegungsfreiheit und Aufenthaltsqualität für Besucher, Kunden und Bewohner in der fußverkehrsintensiven Tageszeit auch abseits der Fußgängerzonen gestärkt werden. Zudem sollen die Lieferverkehrszeiten von Montag bis Samstag innerhalb des Altstadtrings weitgehend einheitlich sein. Das führt zu einer besseren Merkbarkeit und verringert den Beschilderungsaufwand.

In Vorbereitung der geplanten Änderung wurden die Fußgängerströme an Werktagen erfasst. Dabei konnten konfliktarme Zeitspannen ermittelt werden, in denen die Belieferung der Gewerbetreibenden gebündelt stattfinden kann und soll. Sie liegen zwischen 6:00 und 11:00/11:30 Uhr am Morgen und zwischen 18:00/18:30 und 22:00 Uhr am Abend.

In den Fußgängerzonen Leipziger Straße und Marktplatz gelten die genannten Zeiten für alle Lieferfahrzeuge; in den Kfz-befahrenen Straßen nur für Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 t bis 7,5 t. Schwerere Lkw unterliegen einem generellen Verbot rund um die Uhr bzw. dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung einfahren. Lieferfahrzeuge bis 3,5 t unterliegen keiner Beschränkung.

Trotz der angestrebten Einheitlichkeit werden für einige Straßen und Plätze in der Altstadt abweichende Regelungen erforderlich sein. Für Kleine Ulrich- und Sternstraße wird die Begrenzung der Lieferverkehrszeit auf den Vormittag wegen der vorherrschenden Gastronomie weiterhin sinnvoll sein. Ebenso ist die Befahrung der Westseite des Marktplatzes und der Straßenverbindungen vom/zum Hallorenring für den Abbau der Wochenmarktstände am Samstagnachmittag notwendig (siehe hier).

Die künftigen Lieferverkehrszeiten wurden bereits mit der City-Gemeinschaft Halle e.V. diskutiert.

Bis zum 10. April 2016 können alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden weitere Anregungen und Hinweise zur Neuregelung der Lieferzeiten an den Fachbereich Planen schicken:

Fachbereich Planen
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Herr Hesse
0345 221-4865
0345 221-4859
hendryk.hesse@halle.de

Über die Abwägung der Hinweise will die Stadt anschließend zeitnah informieren.

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