Fragen zum Hochwasserschutz rund um den Gimritzer Damm

5. Februar 2019 | Umwelt + Verkehr | 9 Kommentare

Am 20. Februar 2018 hat der LHW auf einer Bürgerversammlung in der Ulrichkirche in Halle der Öffentlichkeit vorgestellt. Dies ist nun schon einige Zeit her. Da seit dieser Zeit  kaum noch belastbare Nachrichten zum Thema „Baubeginn bzw. Fertigstellung des Hochwasserschutzprojektes“ zu vernehmen waren, hat Hallespektrum sich mit Fragen an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft gewandt. Die Fragen beantwortete Christian Jöckel, Geschäftsbereichsleiter Grundlagen, Planung und Bau.

Hallespektrum wollte wissen:

Wann kann mit einem Baubeginn gerechnet werden?

Das Landesverwaltungsamt hatte im September vergangenen Jahres den Erörterungstermin durchgeführt. Nach Auskunft von Herrn Jöckel befindet sich das Projekt noch im Stadium des Planfeststellungsverfahrens. Dabei werden die Einwendungen sowohl der Träger öffentlicher Belange als auch privater Betroffener beim Landesverwaltungsamt geprüft. Nach Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses wird der dieser zugestellt und öffentlich ausgelegt.  Erst wenn Baurecht vorliegt, kann der LHW mit detaillierten Planungen und den Vergabeverfahren für Bauleistungen beginne.

Wenn dieses Jahr noch mit dem Bau begonnen würde: wie sind erforderliche Baumfällungen eingetaktet (Hintergrund: Brutzeit der Vögel)?

Diese Frage möchte der LHW beim derzeitigen Stand des Projektes nicht belastbar beantworten.

Haben sich seit Februar 2018 wesentliche Änderungen an den Planungen der Hochwasserschutzanlage ergeben (Höhe, Verlauf?)

Im Vergleich zu Febnruiar 2018 haben sich keine wesentlichen Veränderungen der technischen Planungen ergeben.

Ist das „neue HQ 100“ mittlerweile offiziell per Verordnung festgelegt ?

Einer Verordnung zur Veröffentlichung von hydrologischen Hauptzahlen bedürfe es nicht, erklärte Jöckel. Das neu berechnete HQ 100 für die Saale sei im länderübergreifenden hydrologischen Längsschnitt „Bayern-Thüringen-Sachsen-Anhalt „im März 2016 veröffentlicht und somit „fachlich bestätigt und festgelegt „. Allerdings:

Jöckel: „Man muß zwischen natürlichen und verwaltungsrechtlich verordneten Überschwemmungsgebieten unterscheiden“

„Ob ein Grundstück im genehmigungsrechtglichen Sinne bebaut werden darf, richtet sich nach seiner örtlichen Lage. Dabei ist zwischen einem natürlichen Überschwemmungsgebiet und einem im verwaltungsrechtlichen Sinn verordneten Überschwemmungsgebiet zu unterscheiden. Letzteres wird durch das Landesverwaltungsamt verordnet. Darauf hat der LHW keinen Einfluss.“

Erstaunlicherweise deckt sich das Überschwemmungsgebiet des von Ihnen berechneten HQ 100 (auf der Karte) ziemlich gut mit dem Höchststand des Hochwassers Juni 2013 im Bereich des Gimritzer Dammes. Ist es tatsächlich so hoch?

Jöckel: „Als Ergebnis des länderübergreifenden Längsschnittes ergibt sich am Pegel Trotha ein mittlerer Durchfluss von 847 Kubikmeter pro Sekunde. Das Hochwasser  Juni 2013 lag mit einem maximalen Durchfluss von 916 Kubikmetern pro Sekunde deutlich darüber, liegt aber noch knapp unter einem 200-jährigen Ereugnis mit 933.Kubikmetern/Sekunde, erläuterte der LHW. Modelliert auf Pegelhöhe ergebe dies am Gimritzer Damm bei HQ 100 einen Wasserstand von 78,29 m.ü.NN, und für einen Durchfluss beim Hochwasser 2013 eine Pegelhöhe von 78,60 m.ü.NN.“

HQ 200 unterscheidet sich auf der Karte, die der LHW ins Netz gestellt hat, kaum von HQ 100. Ist das korrekt ?

Aufgrund der topografischen Verhältnisse (Begrenzung des überschwemmten Gebietes durch den Gimritzer Damm) ergebe sich, so der Experte beim LHW, an dieser Stelle kein Vergrößerung des Überschwemmungsgebietes, sondern nur nur eine Erhöhung des Wasserstandes.  An anderen Stellen des Stadtbegietes gäbe es durchaus Unterschiede bei den Ausuferungen zwischen HQ 100 und HQ 200. Jöckel führt hierzu die viel diskutierte Region am Holzplatz an:.

In der Karte haben Sie bei der HQ-Modellierung die Wirkung der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm außen vor gelassen, d.h. Halle-Neustadt als Retentionsraum einbezogen. Gibt es dann auch Berechnungen, wie sich die Hochwasserstände nach dem Deichbau, d.h. bei Wegfall dieses Retentionsraumes, erhöhen würden?

Jöckel: „In den Berechnungen wird der Bereich Halle-Neustadt nicht als Retentionsraum betrachtet und eine eventuelle Wirkung als Retentionsraum auch nicht berechnet. Aufgrund des hohen Schadenspotentials in diesem Bereich sind alle bestehenden Notfallkonzeptionen darauf ausgerichtet, dass eine Flutung dieses Bereiches durch ein Versagen des Gimritzer Dammes nicht eintritt“

Hallespektrum dankt dem LHW für die zügige und ausführliche Beantwortung der Fragen.

 

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