Fluglärm Halle-Leipzig: Umweltverband braucht Geld für Prozesskosten

23. Januar 2019 | Umwelt + Verkehr | 4 Kommentare

Mit Inbetriebnahme der SLB Süd im Juli 2007 wurden und werden über die „Kurze Südabkurvung“ nicht nur dichtbesiedelte Wohngebiete durch Fracht-, Militär- und Passagiermaschinen überflogen, sondern damit auch das europäisches Natur- und Vogelschutzgebiet „Leipziger Auensystem“ massiv gefährdet. Vorgesehen war das im Planfeststellungsbeschluss so nicht. Die Grüne Liga Sachsen reichte deshalb im Juni 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen Klage ein, in der sie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Kurze Südabkurvung forderte.
Nach 4 Jahren Wartezeit stellte das Oberverwaltungsgericht 2012 fest, die Klage sei unzulässig und lehnte eine Verhandlung zur Sache ab. Ein Fehlurteil, wie das BVerwG am 19.12.2013 feststellte. Das OVG wurde angewiesen, zur Sache zu verhandeln. Dazu die Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“: „Und tatsächlich, „bereits“ nach weiteren 3 Jahren verhandelt das OVG zur Sache und muss aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtslage feststellen,“… dass das prognostische Flugverfahren nur für Flugzeuge mit einem Startgewicht von maximal 30 T gedacht war … und keine Umwelt-verträglichkeitsprüfung erfolgt ist.“ Trotzdem weist es die Klage mit der Begründung zurück, dass nach Aussage der Beklagten (Luftfahrtbundesamt) „..die Flugzeuge, die die streitige Flugverfahren nutzen dürfen, das Schutzgebiet mit einer Höhe von 600 m überfliegen“. Ein weiteres gravierendes Fehlurteil des OVG. Bis heute finden Überflüge, teilweise weit unter 600 m statt, insbesondere durch die russisch/ukrainischen Uraltmaschinen vom Typ AN12 aber auch durch Trainingsflüge von DHL. Zu diesem Urteil hätte das OVG auch schon im ersten Verfahren kommen können, und hätte sich die „Zurechtweisung“ durch das BVerwG und die Kosten für den Kläger Grüne Liga sparen können. Und obwohl das erste Urteil des OVG Sachsen ein Fehlurteil war und die Grüne Liga das Revisionsverfahren vor dem BVerwG gewonnen hat, soll/muss jetzt der Umweltverband die kompletten Verfahrenskosten des Luftfahrtbundesamtes übernehmen, satte 6.000 €. Dabei waren bis zu dieser Rechnung für diese drei Verfahren bereits 12.800 € Kosten angefallen, die ausschließlich aus Spendengeldern von Einzelpersonen bezahlt wurden. An dieser Stelle sei nochmals allen Spendern ausdrücklich für ihre Unterstützung gedankt.“

Mitteilung der BI:

Letzter Spendenaufruf
Zur Begleichung der nun noch ausstehenden Gerichtskostenrechnung des Luftfahrt-Bundesamtes von über 6.000 € an die Grüne Liga/Ökolöwe fehlen noch ca. 4.500 €. Deshalb hier die Bitte um Spendenunterstützung an
Ökolöwe-Umweltbund Leipzig
GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE46 4306 0967 0020 4214 00
BIC: GENODEM1GLS
Wichtig (!): Verwendungszweck Spende 971 für Flugroutenklage
Hinweis: Wer Wert auf eine Spendenquittung legt, fügt bitte zum Verwendungszweck noch seine Adresse bei. Aufgrund neuerer gesetzlicher Regelungen (§50 Abs.2 EStDV) genügt als steuerlicher Nachweis für Kleinspenden bis 200 € der Kontoauszug bzw. PC- Ausdruck beim Online- Banking

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