Feinstaub nach Silvesterfeuerwerk: vom Winde verweht

4. Januar 2023 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Zum Jahreswechsel 2022/23 gab es erwartungsgemäß wieder mehr Feuerwerksaktivität als in den vergangenen zwei Jahren. Kurz nach Mitternacht stiegen die Ein-Stunden-Mittelwerte von Feinstaub PM10 deutlich an und lagen zwei- bis dreimal höher als am 1. Januar 2022. Die günstige Wetterlage – mäßiger bis frischer Wind – sorgte jedoch für rasche Verteilung des freigesetzten Feinstaubs, sodass es am Neujahrstag 2023 in Sachsen-Anhalt keine Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub gab. Dies teilte das Umweltministerium Sachsen-Anhalt heute mit.


Der gesetzliche Tagesgrenzwert für Feinstaub PM10 beträgt derzeit 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert darf maximal 35 Mal pro Jahr überschritte
n werden. Starke Feuerwerksaktivität und ungünstige Wetterlagen können in manchen Jahren dazu führen, dass die erste Überschreitung bereits am Neujahrstag registriert werden muss.
Feinstaub belastet Atemwege, Kreislauf, Stoffwechsel und Nervensystem. Kinder, Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Personen reagieren besonders empfindlich – zum Beispiel mit vermehrten Asthmaanfällen. Im Wissen um die gesundheitsschädigende Wirkung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahr 2021 ihre neuen Leitlinien für Luftschadstoffe vorgelegt. Die EU-Kommission schlug im vergangenen Jahr ebenfalls die Anpassung einiger Grenzwerte vor. Laut diesem Vorschlag würden Tagesmittelwerte von 45 Mikrogramm Feinstaub PM10 pro Kubikmeter Luft bei maximal 18 Überschreitungen je Kalenderjahr zulässig sein. Die neuen Grenzwerte sollen ab 2030 auf Basis einer neuen Richtlinie zur Luftqualität in Europa verbindlich werden. Der Vorschlag muss jedoch noch von EU-Parlament und EU-Rat genehmigt werden.


Der Vergleich der Schädlichkeit von Feinstaub aus Feuerwerkskörpern mit Rußpartikeln aus der Dieselverbrennung gilt jedoch als umstritten. So besteht der Staub aus Feuerwerkskörpern überwiegend aus wasserlöslichen Salzen, die aus der Lunge einfach ausgewaschen werden können und vermutlich weniger biologische Aktivität entfalten. „Diese gelten in den zu Silvester anfallenden Mengen als toxikologisch unbedenklich. Die geltenden Standards für die Feuerwerksproduktion schließen die Verwendung gefährlicher Substanzen aus. Ihre Einhaltung ist unbedingte Voraussetzung für den Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse innerhalb der EU“, teilt der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. beispielsweise mit.

 

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