Fahrräder in der Straßenbahn – HAVAG testet neuen Service für alle ABOs
6. September 2022 | Umwelt + Verkehr | 6 KommentareEin neuer Service: Für Abonnentinnen und Abonnenten bietet die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) seit September 2022 die Möglichkeit an, in den Abend- und Nachtstunden kostenlos ihr Fahrrad in halleschen Bussen und Bahnen mitzunehmen.
Normalerweise war dafür trotz Abo ein Extra-Ticket zu lösen gewesen. Die nun eingeläutete Testphase soll vorerst für sechs Monate laufen. Dann wird entscheiden, ob weiterhin so verfahren wird, oder erneut Extratickets gekauft werden müssten.
Die kostenlose Mitnahme des Fahrrads für alle Abonnentinnen und Abonnenten der HAVAG gilt in den Abend- und Nachtstundenunter. Das ist laut HAVAG unter der Woche täglich von 21 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages. Eine Ausnahme bildet das Wochenende. Hier kann das Rad bis Samstag früh 8 Uhr bzw. Sonntag früh 9 Uhr kostenlos mitgenommen werden.
Weiterhin bleibt dennoch die Vorrangregelung für die Beförderung von Kinderwagen und mobilitätseingeschränkten Menschen mit Rollstuhl bestehen.
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Und dass dir, nix Idee, Scheißstimmung in überfüllten Zügen auch noch Vergnügen bereitet, spricht für sich.
nix Idee, du verstehst mich mal wieder absichtlich falsch. Bei vollen Zügen haben Radfahrer das Nachsehen (aber es gibt Verkehrsgesellschaften, die angebotsorientierter arbeiten und weitaus mehr Stellfläche anbieten, insbesondere für Pendler und in touristischen Gegenden).
Was ich meinte: Wenn in den Abteilen noch Sitzplätze frei sind, dann müssen Sitzende im Mehrzweckabteil die Klappsitze zugunsten auch der Radfahrer räumen.
Falsch geraldo, Radfahrer haben da zum Glück immer Nachrang. Glaub mir, das nette Personal unterstützt da gerne bei renitenten Radfahrern. Versüßt einem durchaus die Fahrt.
Es gibt Verkehrsgesellschaften, die Radfahrer als Kunden wahrnehmen und nicht für Störenfriede halten.
Und ich erlebe als Radfahrer in der Bahn, dass es manche Fahrgäste einen Scheiß interessiert, dass das Mehrzweckabteil bei Bedarf zugunsten von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen und Fahrgästen mit Fahrrad geräumt werden muss.
„Weiterhin bleibt dennoch die Vorrangregelung für die Beförderung von Kinderwagen und mobilitätseingeschränkten Menschen mit Rollstuhl bestehen.“
Erfahrungsgemäß interessiert das Radfahrer aber einen Sch… Davon abgesehen, dass das Rad fünf Fahrgastplätze wegnimmt. Vier davon bleiben unbezahlt……..
Sind den die neuen Straßenbahnen dafür besser geeignet?