Erste Umtauschfrist für alte Führerscheine läuft morgen ab

18. Januar 2022 | Umwelt + Verkehr | 3 Kommentare

 

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Obwohl der letzte Stichtag erst der 19. Januar 2033 ist, greift bereits am morgen, den 19. Januar 2022 die erste Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958.

Sollte dem betroffenen Fahrzeugführenden ein Umtausch bislang nicht möglich gewesen sein, da es beispielsweise keinen verfügbaren Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde gab, können diese Aspekte im Rahmen einer Verkehrskontrolle vortragen werden. Falls vorhanden, sollte außerdem auch die schriftliche Korrespondenz mit der Fahrerlaubnisbehörde mitgeführt werden.

Die Ministerien für Infrastruktur und Digitales sowie dasjenige für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt gaben diesbezüglich an, dass es ihnen ein Anliegen sei, die Bürgerinnen und Bürger nicht zu einer Geldbuße heranzuziehen, wenn sie ihren Führerschein aufgrund der aktuellen Belastungssituation in den kommunalen Führerscheinstellen nicht rechtzeitig umtauschen konnten.

Ziel war und ist es, eine bundesweit einheitliche rechtliche Grundlage zu schaffen. Darauf dringt auch die Innenministerkonferenz in einem gemeinsamen Beschluss vom heutigen Tage. Sachsen-Anhalts Ministerium für Infrastruktur und Digitales unterstützt einen geplanten Antrag von Bayern zur derzeit im Bundesrat diskutierten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, damit der nicht rechtzeitig erfolgte Umtausch eines Führerscheins vorübergehend nicht sanktioniert wird.

Bis auf Weiteres kann, wo immer möglich, vom Opportunitätsprinzip Gebrauch gemacht werden. Nach § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrikeiten (sog. Opportunitätsprinzip) steht die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörden, also der Polizei. Der Polizeibeamte beziehungsweise die Polizeibeamtin hat danach einen Entscheidungsspielraum, ob die Ordnungswidrigkeit wegen nicht erfolgtem rechtzeitigen Umtausch geahndet wird oder nicht. Das Ministerium für Inneres und Sport wird die Polizeibehörden auf mögliche Probleme für den rechtzeitigen Umtausch hinweisen und dafür sensibilisieren, das Opportunitätsprinzip entsprechend anzuwenden und den Ermessensspielraum zu nutzen, um eine Sanktionierung möglichst zu vermeiden.

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