Hauptverfahren gegen A-143 läuft weiter trotz abgewiesenem Eilantrag. BI Saaletal lädt Naturschutzgegner am 30. Juli ein
11. Juli 2018 | Umwelt + Verkehr | 5 KommentareDas Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen den Weiterbau der A-143 durch mehrere Naturschutzgebiete am Donnerstag, dem 5. Juli abgewiesen. Das ändere aber nichts am Hauptverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss, teilt die Bürgerinitiative Saaletal mit. Dieses laufe weiter, wie auch die Mitteldeutsche Zeitung mittlerweile richtig gestellt habe, sagte ein Sprecher. Ein Ende des Hauptverfahrens gegen den Bau sei deshalb nicht vor Mitte 2019 erwartbar.
Die BI Saaletal fordert alle Eigentümer, die Grundstücke, über die die Trasse laufen würde, noch nicht an die Autobahn-Bau-Gesellschaft DEGES verkauft haben, auf, diese nicht zu verkaufen. Je mehr Grundstücke der DEGES fehlen, desto sicherer könnten die Naturschutzgebiete vor Zerstörung bewahrt werden, lautet die Strategie der Aktivisten.
Für den 30. Juni lädt die Bürgerinitiative zu einer Podiumsdiskussion ein (Saaleschule, 20.00 h)
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@ Betriebsdirektor
Meines Wissens nach kann sich ein Mitbewerber (!), also konkurrierender Markteilnehmer, gegen eine unzulässige Marktbeeinflussung durch Abmahnung schützen. Dies dürfte so auch für Abmahnungen nach der Datenschutzgrundverordnung gelten.
Insgesamt ist da viel umstritten und die Normen nicht ganz einfach zu verstehen. Ziel der DSGVO oder der Datenschutzgesetze war und ist es jedenfalls nicht, die Meinungen anderer zu verbieten, bloß weil diese Meinung nicht geteilt wird.
Und zu der von Ihnen gewählten Bezeichnung „Kaspern“ kann ich nur aus einer Entscheidung des OLG Naumburg zitieren: „Entehrungen entehren zuvörderst den, der sie äußert!“
Bin da leider schon vergeben, hei-wu.
http://bi-saaletal.de/ die Seite ist nicht verschlüsselt. Kann man diesen Kaspern nicht eine Abmahnung schreiben. Nach dem neuen Datenschutzgesetz. So auf dem Rechtsweg.
Hoffnung stirbt zuletzt. Wir sehen uns am 30. Juli?
Also gibt es doch noch Hoffnung.