Bauherren in Halle müssen Fahrradplätze schaffen
1. Oktober 2015 | Umwelt + Verkehr | 5 KommentareWer in Halle künftig baut, der muss auch Stellplätze für Fahrräder einplanen. Eine entsprechende Satzung hat die Verwaltung jetzt erarbeitet. Der Stadtrat muss jedoch noch zustimmen. Allerdings hatten die Räte die Verwaltung vor zwei Jahren beauftragt, genau eine solche Änderung zu erarbeiten.
Zu diesem Zweck soll die Stellplatzsatzung angepasst werden. Diese regelt bereits jetzt, wieviele Parkplätze für Autos errichtet werden müssen. Dies richtet sich nach der Größe und Nutzung des Baus. Eine Ähnliche Regelung soll nun auch für Drahtesel eingeführt werden.
Bei Büro- und Verwaltungsräumen muss je 120 Quadratmeter Nutzfläche ein Abstellplatz für Fahrräder entstehen, bei Wohnungen ein Platz je 50 Quadratmeter Wohnfläche, bei Altenheimen ein Platz je 7 Betten, bei Läden 1 Stellplatz je 100 Quadrtameter Verkaufsfläche, Theater, Konzerthäuser und Kirchen 1 Fahrradplatz je 30 Sitzplätze, Sportplätze ein Platz je 300 Quadratmeter Sportfläche, bei neuen Gaststätten muss ein Fahrradplatz für 10 Sitzplätze entstehen, bei Hotels und Krankenhäusern ein Abstellplatz je 15 Betten. Alternativ ist aber, wie bei Autos, eine sogenannte Stellplatzablöse möglich. Die Bauherren zahlen also eine Art Strafe, wenn sie die nötigen Plätze nicht errichten. Von den Einnahmen errichtet die Stadt dann in der Nähe die nötigen Abstellflächen auf öffentlichem Grund.
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Nur gut, dass Oma und Opa mit dem Rad kommen. Rollstuhl und Rollator bleiben außen vor.
Und für wen sollen die Fahrradplätze z.B. an einem Wohnhaus gut sein? Für die Mieter?
Ihr denkt schon daran, dass dies für künftige Bauvorhaben gelten soll. Also mal ein bisschen auf die Euphoriebremse treten.
Für nicht errichtete Fahrradabstellanlagen wird KEINE Ablöse fällig – bitte im Artikel korrigieren!
Und bei Sporteinrichtungen und Schulen? Und Lehreinrichtungen und Museen?
Da müsste die Stadt ranklotzen, wurde daher sicher zufällig vergessen?
Zählen die Stellplätze im Keller auch?
Bei Biergärten etc, ist eine Sonderregelung erforderlich.
1 : 3 mindestens!