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2. Dezember 2015 um 23:20 Uhr #192329
Es sind Kreisverkehre, die man nur der Straßenbahn wegen nicht so beschildert hat. Und wer hier beim Einfahren blinkt und sich auf die Automatik des Hebls verlässt, der blinkt dann auch noch rechts, obwohl er den Kreisel nicht gleich wieder verlassen will.
Welche Automatik macht denn sowas? Ich denke du fährst auch Auto. Wenn ich von rechts nach links lenke hört die „Automatik“ auf.
Ich kenne es so, dass der Hebel erst von selbst zurückkommt wenn man die Mittellage des Lenkrades erreicht.
2. Dezember 2015 um 23:47 Uhr #192334Und wenn man im Kreis drin ist, und nicht unmittelbar die nächste Ausfahrt nimmt, muß man über die Mittellage hinauslenken…
Damit…
3. Dezember 2015 um 00:50 Uhr #192347Ich kenne es so, dass der Hebel erst von selbst zurückkommt wenn man die Mittellage des Lenkrades erreicht.
Ich kenne Kreisverkehr nur so, das ich zum einfahren rechts lenke und im Kreisverkehr links lenke. Wenn du also kein Autoscooter fährst, solltest du die Mittellage erreichen.
Eine Ausnahme bildet vielleicht wenn ein und Ausfahrt sehr dicht beisammen sind, dann musst du aber auch blinken.
3. Dezember 2015 um 04:31 Uhr #192349Wo ist eigentlich das Problem, den Blinkerhebel mit der Fingerspitze mal kurz anzutippen und somit den Blinker wieder auszuschalten?
Manche hier stellen sich aber auch sowas von ochsig an…3. Dezember 2015 um 09:14 Uhr #192360Die Frage ist, wer hier der Ochse ist. Sehe das oft genug, dass die Leute beim Einfahren blinken und den Blinker nicht rechtzeitig abstellen.
3. Dezember 2015 um 09:53 Uhr #192367Die Frage ist, wer hier der Ochse ist. Sehe das oft genug, dass die Leute beim Einfahren blinken und den Blinker nicht rechtzeitig abstellen.
Du siehst so viel und doch sieht die Realität meist anders aus. Oder Fahren vor dir nur Autos mit kaputter Blinkerautomatik und Oldtimer ohne selbige?
Ich hoffe du gibst immer brav Handzeichen beim ein und ausfahren?
3. Dezember 2015 um 10:24 Uhr #192373Handzeichen sind in der StVO gar nicht zwingend vorgeschrieben, du Schlauberger.
Und ja, ich sehe viel. Etwa gestern erst zwei Polizisten im Auto, die entgegen der Einbahnstraße fuhren und dann hinterm Uniring meinten, mich wegen Fahren bei Rot belehren zu müssen. Nein, die (Fahrrad)Ampel war nicht Rot, sondern aus!
3. Dezember 2015 um 11:12 Uhr #192383Handzeichen sind in der StVO gar nicht zwingend vorgeschrieben, du Schlauberger.
Und ja, ich sehe viel. Etwa gestern erst zwei Polizisten im Auto, die entgegen der Einbahnstraße fuhren und dann hinterm Uniring meinten, mich wegen Fahren bei Rot belehren zu müssen. Nein, die (Fahrrad)Ampel war nicht Rot, sondern aus!Ich weiß nicht was bei dir der hintere Uniring ist aber naja. Sollte aber nur die Radampel aus sein könnte die reguläre greifen. Nur wie gesagt, keine Ahnung wo genau von daher muss ich dir da mal glauben schenken.
Zum Handzeichen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Daraus leitet sich wohl eine Anzeigepflicht für Radfahrer ab, sagen zumindest die Gerichte:
BayObLG VRS 4, 421; BGH DAR 52 10
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Hamm&Datum=08.06.1989&Aktenzeichen=27+U+2%2F89
http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#abbiegenAber schon klar das du nur die Regeln kennst mit denen du andere belehren kannst.
3. Dezember 2015 um 11:21 Uhr #192386Hinterm Uniring, ich fuhr Große Ulli, dann Geiststraße.
Handzeichen, gewiss, aber es geht nicht immer. Beim Abbiegen etwa muss man regelmäßig vorher bremsen, dafür brauchts beide Hände. Da kann man allenfalls vorher kurz Handzeichen geben. In anderen Fällen ist das unnötig, denn bspw. sind Schulterblick links und anschließend links einordnen schon deutlich genug.
3. Dezember 2015 um 17:27 Uhr #192450Heute zu Mittag von der Wörmlitzer Straße kommend vor mir Stau von 10 Fahrzeugen und keiner hat bei der Einfahrt auf den Rannischen Platz geblinkt. Ich natürlich auch nicht und Niemand wird mich dafür belangen, da ich zu keinen Irrtümern beitragen möchte, weil ich verschiedene neue Fahrzeuge kenne, die unterschiedliche Ausschaltreaktionszeiten der Blinkerautomatik zeigen.
3. Dezember 2015 um 17:30 Uhr #192451Ok, Kenno, aber zehn Fahrzeuge sind noch kein Stau.
3. Dezember 2015 um 17:40 Uhr #192453Und wenn ich dir sage, dass hinter mir auch noch 10 Fahrzeuge standen! Leider habe ich hinten keine Augen, ob die auch nicht blinken. Um den Stau ging es mir nicht!
3. Dezember 2015 um 18:01 Uhr #192455Ok, Kenno, aber zehn Fahrzeuge sind noch kein Stau.
Also genau genommen schon:
http://www.duden.de/rechtschreibung/Stau3. Dezember 2015 um 19:00 Uhr #192459Heute zu Mittag von der Wörmlitzer Straße kommend vor mir Stau von 10 Fahrzeugen und keiner hat bei der Einfahrt auf den Rannischen Platz geblinkt. Ich natürlich auch nicht und Niemand wird mich dafür belangen, da ich zu keinen Irrtümern beitragen möchte, weil ich verschiedene neue Fahrzeuge kenne, die unterschiedliche Ausschaltreaktionszeiten der Blinkerautomatik zeigen.
Die Polizei könnte dich dafür belangen, wenn sie wollte. Ich finds aber nicht schlimm, beim Einfahren in den „Kreisel“ nicht zu blinken. Ist ungefähr auf der selben Ebene wie als Fußgänger oder Radler bei Rot über die Ampel, wenn frei ist.
3. Dezember 2015 um 19:15 Uhr #192460@Bene,
nicht schlimm finden, aber mit einem unverhältnismäßigen Vergleich nachtreten.
Du hast mich nicht überzeugt und die Polizei kann es auch nicht.3. Dezember 2015 um 19:23 Uhr #192461@Bene, nicht schlimm finden, aber mit einem unverhältnismäßigen Vergleich nachtreten. Du hast mich nicht überzeugt und die Polizei kann es auch nicht.
Naja, du nimmst dir das Recht, dich über eine x-beliebige Verkehrsregel hinwegzusetzen. Andere dürfen das jedoch nicht. Das ist – mit Verlaub – Heuchelei.
3. Dezember 2015 um 19:31 Uhr #192463@Bene, nicht schlimm finden, aber mit einem unverhältnismäßigen Vergleich nachtreten. Du hast mich nicht überzeugt und die Polizei kann es auch nicht.
Naja, du nimmst dir das Recht, dich über eine x-beliebige Verkehrsregel hinwegzusetzen. Andere dürfen das jedoch nicht. Das ist – mit Verlaub – Heuchelei.
Für diesen Fall gibt es nebenbei außer §1 der StVO keine zutreffende Verkehrsregel.
Warum blinken denn andere Verkehrsteilnehmer auch nicht?3. Dezember 2015 um 19:49 Uhr #192464Die Polizei könnte dich dafür belangen, wenn sie wollte. Ich finds aber nicht schlimm, beim Einfahren in den „Kreisel“ nicht zu blinken. Ist ungefähr auf der selben Ebene wie als Fußgänger oder Radler bei Rot über die Ampel, wenn frei ist.
Nen qualifizierter Rotlichtverstoß vs. ein redundantes Blinken. Du wärst der Held bei jeder MPU.
3. Dezember 2015 um 20:29 Uhr #192473Für diesen Fall gibt es nebenbei außer §1 der StVO keine zutreffende Verkehrsregel. Warum blinken denn andere Verkehrsteilnehmer auch nicht?
Das wird ja immer abenteuerlicher. Jetzt sind Regeln schon außer Kraft gesetzt, wenn sich keiner dran hält.
4. Dezember 2015 um 06:16 Uhr #192554
AnonymEgal, wie es lt. Verordnung vorgesehen ist, ich finde es unnütz zu blinken, wenn ohnehin klar is, dass es nur eine Möglichkeit zu fahren gibt ( abgesehen vom Spurwechsel).
4. Dezember 2015 um 12:05 Uhr #192617<p><br>„LUMC-rotonde“ von Atelier Tinga – <span class=“int-own-work“ lang=“de“>Eigenes Werk</span>. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.</p>
So hätte man den inneren Kreis abtrennen können.
Ansonsten haben wir es wegen der Straßenbahnquerung mit einem „Unechten Kreisverkehr“ zu tun, wo es gilt:4. Dezember 2015 um 12:15 Uhr #192619Nachsatz:
„Des Weiteren wird der Begriff des unechten Kreisverkehrs bzw. der „kreisförmigen Verkehrsführung“ verwendet. Hierbei handelt es sich um einen Knotenpunkt, der einem Kreisverkehr ähnlich sieht, jedoch mit Vorfahrtsschildern (Zeichen 205) geregelt wird. Bekanntes Beispiel eines unechten Kreisverkehrs ist der Europaplatz in München östlich des Friedensengels.“
Grund für das Blinkverbot ist auch hier, dass ein Fahrer B, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, das Blinken eines vorher einfahrenden Fahrzeugs A missverstehen könnte als Signal, dass A vor B`s Einfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen möchte, und deshalb selbst zu schnell einfährt.4. Dezember 2015 um 12:28 Uhr #192620Bekanntes Beispiel eines unechten Kreisverkehrs ist der Europaplatz in München östlich des Friedensengels.
Der von dir als „unechter Kreisverkehr“ bezeichnete ist ein reeller, mit Zeichen 215 ausgeschilderter Kreisverkehr.
Am Rannischen Platz und in dem Kreisel an der Eselsmühle hingegen fehlt dieses Zeichen.
4. Dezember 2015 um 12:47 Uhr #192623Hast recht, aber Wikipedia sprach von München.
Wir reden hier vom unechten Kreisverkehr mit Zeichen 205!4. Dezember 2015 um 13:25 Uhr #192630
AnonymAber bitte keine grasenden Zebras, ich möchte lieber andere Tiere!
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