3G-Regel im ÖPNV bleibt bestehen

22. Februar 2022 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Auch, wenn am Freitag, 18. Februar 2022, die neue Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt mit Lockerungen u.a. für den Einzelhandel in Kraft trat, gilt in den Bussen und Bahnen der  HAVAG weiterhin die 3G-Regel. Basis dafür ist eine Verordnung auf Bundesebene. In den Bädern Halle sowie im Maya mare und Viva mare gilt weiterhin die 2G-Regelung.  Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist weiterhin Pflicht.

Seit 24. November 2021 gilt bereits die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der HAVAG. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Schüler*innen sind in der Schulzeit davon ausgenommen, da Testungen in der Schule stattfinden. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.


Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf-, Genesenenstatus oder einer aktuellen Testung mit sich führen. Diese und ein Personaldokument mit Foto sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Kinder vor der Einschulung sind von der 3G-Regelung ausgenommen.
Eine Übersicht der Test- und Impfmöglichkeiten für Hallenserinnen und Hallenser gibt es auf städtischen Seiten, beispielsweise hier: http://www.halle.de/de/Verwaltung/Gesundheit/Corona-Virus/Hinweise-zu-Testmoeg-10474/

Kundinnen und Kunden der HAVAG werden durch Ansagen in den Fahrzeugen sowie Anzeigen an den Haltestellen stets über die geltenden Bestimmungen informiert.

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