Türkeikrise: HalleSpektrum befragt hallesche Bundestagsabgeordnete

12. August 2016 | Nachrichten | 3 Kommentare

Hallespektrum hatte wieder einmal Fragen zur Haltung unserer halleschen Bundestagsabgeordneten – dieses mal zur aktuellen Lage in der Türkei und den diplomatischen Verwicklungen zwischen EU, Bundesrepublik und dem Krisenland. Alle drei Abgeordnete erbaten sich aufgrund der Sommerpause etwas mehr Zeit, aber sie antworteten, und zwar sehr ausführlich. HalleSpektrum spricht dafür allen Dreien herzlichen Dank aus. Und los geht es:

HalleSpektrum: Seit dem niedergeschlagenen Putschversuch in der Türkei entwickelt sich das Land unter Recep Tayyip Erdogan immer mehr zur Diktatur und entfernt sich damit politisch von Europa. Welche Einflussmöglichkeiten sollten Bundesregierung und EU wahrnehmen, um die Türkei wieder auf den Weg zur Demokratie bringen?

Petra Sitte

Petra Sitte

Petra Sitte: Natürlich sollen EU und Berlin weiter mit der Türkei sprechen. Aber es fehlte seit langem an der nötigen Deutlichkeit, was die Verurteilung der Repression in der Türkei und den Umbau des Staates in eine Präsidialdiktatur betrifft. Berlin muss sofort die Lieferung von allen Rüstungsgütern und Ausrüstungen, die bekanntlich auch zum Krieg gegen die Kurden innerhalb wie außerhalb der türkischen Grenzen eingesetzt werden, beenden. Die deutschen Soldaten aus der Türkei müssen unverzüglich abgezogen werden. Wir brauchen auf jeden Fall jetzt ein deutliches Zeichen, dass Beitrittsverhandlungen mit einem Land, dass sich auf dem Weg in die Diktatur befindet, nicht gehen.

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Dr. Christoph Bergner

Christoph Bergner: Der Vorteil einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist, dass wir gemeinsam agieren und als Deutschland nicht allein stehen. Sowohl Bundesregierung und EU-Vertreter haben unmissverständlich deutlich gemacht, was wir von der Türkei erwarten: Die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien. Das gilt umso mehr als die Türkei im EU-Beitrittsverfahren steht. Wenn sie dort Fortschritte erreichen will, muss sie die Kriterien erfüllen.

 

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Dr. Karamba Diaby

Karamba Diaby: Sowohl die EU als auch die Bundesregierung versuchen bereits über alle verfügbaren diplomatischen Kanäle, Einfluss auf die Entwicklungen in der Türkei zu nehmen. Die Türkei ist direkter Nachbar der EU und das wichtigste Bindeglied zwischen der EU und dem Nahen Osten. Zudem ist die Türkei Mitglied in der Nato und ein wichtiger Handelspartner. Und nicht zuletzt: Gerade Deutschland ist mit der Türkei auf vielfältige Weise verbunden, nicht zuletzt durch die große türkeistämmige Community in Deutschland. Es ist in beiderseitigem Interesse, wenn wir weiterhin alles daran setzen, dass die Menschen- und Bürgerrechte die Grundlage des Regierungshandelns in der Türkei sind. Als Bildungs- und Wissenschaftspolitiker setze ich auch auf die vielfältigen und sehr guten Kooperationsbeziehungen deutscher und türkischer Wissenschaftseinrichtungen.

Hallespektrum: Wie beurteilen Sie die militärisch- geostrategische Lage in der Türkei? könnte die geschwächte Armee einen Angriff des IS auf die Osttürkei provozieren?

Petra Sitte: Der abenteuerliche Kurs Erdogans hat die Türkei erst in die gefährliche Lage gebracht, in der sie sich heute befindet. Wer mit islamistischen Terrormilizen paktiert, braucht sich nicht zu wundern, wenn nicht nur Nachbarländer wie Syrien destabilisiert werden, sondern die Gewalt in das eigene Land zurückkehrt. Ankara muss jegliche Unterstützung für den IS und andere islamistische Terrormilizen, die über die türkische Grenze nach Syrien und in den Irak geht, sofort unterbinden. Ankaras Pläne zur Neuordnung seiner Nachbarstaaten und Ausdehnung seines Einflusses sind blutig gescheitert. Der Abbruch des Friedensprozesses mit den Kurden durch Erdogan war — diplomatisch ausgedrückt — ein schwerer Fehler. Die Gefahr durch den IS in der Türkei hat man selbst mit herausbeschworen. Und trotz aller vollmundigen Erklärungen Erdogans den IS jetzt bekämpfen zu wollen, läuft der Nachschub für die Terrortruppe weiter über die Türkei. Wir sagen auch deshalb darf Erdogan kein Partner mehr für die Bundesregierung sein.

Christoph Bergner: Die Türkei hat für Europa und als Mitgliedstaat der NATO auch für das Verteidigungsbündnis hohe strategische Bedeutung. Ich halte einen militärischen Geländegewinn des IS auf türkischem Territorium für unwahrscheinlich. Es wird allerdings mit Attentaten des IS zu rechnen sein.

Karamba Diaby: Nach aktuellen Zahlen sind seit dem gescheiterten Putschversuch rund 10.000 Militärangehörige festgenommen wurden. Darunter sind knapp 2.500 Offiziere – und davon wiederum 163 Generäle und Admiräle. Die Führung der Armee ist damit deutlich geschwächt. Das nutzt der türkischen Regierung innenpolitisch. Das türkische Militärverfügt aber über eine Truppenstärke von einer Million Soldaten und ist technisch gut gerüstet. Zudem ist das Land Mitglied in der Nato. Deshalb halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein Angriff provoziert wird.

HalleSpektrum: Würden Sie dafür eintreten, dass Türken, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden, Asyl in Deutschland gewährt wird? Ist die Türkei aus Ihrer Sicht noch ein „sicherer Herkunftsstaat“ nach §29a des Asylgesetzes?

Petra Sitte: Ja, die Zahl der Asylsuchenden aus der Türkei wird steigen, denn die politische Verfolgung und der Terror gegen Andersdenkende in der Türkei nehmen zu. Die Zahl der von Erdogan Verhafteten, Entlassenen und Suspendierten liegt bei mindestens 83.000 Personen, wahrscheinlich sind es eher 100.000. Schon vor dem Putschversuch war die Türkei alles andere als ein „sicherer Herkunftsstaat“, danach ist sie es erst recht nicht mehr. Amnesty International spricht zudem von Folter und Gewalt gegen die Verhafteten. Zudem sind etliche der Verhafteten verschwunden. Die Gleichschaltung nimmt immer heftigere Formen an. So sieht jedenfalls kein sicheres Herkunftsland aus.

Christoph Bergner: Türkische Staatsbürger, die in ihrer Heimat nachweislich politisch verfolgt werden, erhalten in Deutschland Asyl. Diese Regelung gibt es bereits und müsste nicht neu geschaffen werden, wie die Frage es suggeriert. Wer als politisch Verfolgter gilt, darüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im bewährten Verfahren. Wichtig bleibt, dass die 2 Millionen syrischer Flüchtlinge in der Türkei sicher sind. Für diese Flüchtlinge ist die Türkei weiterhin ein sicherer Staat.

Karamba Diaby: Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, in Deutschland Asyl zu beantragen. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht und deshalb erfolgt immer auch eine individuelle Bewertung. Das gilt im Übrigen auch für Menschen, die aus den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ stammen. Die Türkei ist nach § 29a Asylgesetz kein sicherer Herkunftsstaat. Da bereits 12 EU-Mitgliedstaaten eigene Listen mit sicheren Herkunftsstaaten aufgestellt haben, hat die EU vorgeschlagen, eine gemeinsame Liste mit als „sicher“ ausgewiesenen Ländern zu erstellen – darunter auch die Türkei. Der Vorschlag liegt bereits seit längerem auf dem Tisch. Dasist zunächst plausibel, denn die Türkei ist EU-Beitrittskandidat und sie kann nur Mitglied der EU auf der Basis der Achtung der Grund- und Menschenrechte werden. Die politischen Entwicklungen in den vergangenen Wochen und Monaten lassen aber ernsthafte Zweifel aufkommen, inwiefern die Türkei überhaupt gewillt ist, diese Rechte künftig zu achten. Allein die Wiedereinführung der Todesstrafe würde einen Beitritt zur EU ausschließen. Inwiefern die Türkei also als „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft werden kann – oder nicht –, hängt davon ab, ob die türkische Regierung den eingeschlagenen Weg weiter beschreitet – oder eben nicht.

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Frauen in einer Moschee, Istanbul

HalleSpektrum: Der DiTiB ist ein türkisch-islamischer Moscheenverband, finanziert einen Großteil der Moscheen in Deutschland. Auch Islamlehrer an Schulen in Deutschland werden vom DiTiB mit bestimmt. Jüngst wurden wiederholt Vorwürfe erhoben, der Verein sei der „verlängerte Arm Erdogans“ in Deutschland. Wie sehen Sie die Rolle des Vereins, welche Möglichkeiten würden Sie in Erwägung ziehen, seine Einflussnahme in Deutschland zu beschränken?

Petra Sitte: DITIB ist offenkundig ein verlängerter Arm Erdogans und der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Die Finanzierung von DITIB durch die Türkei und die Entsendung von Imamen, wie auch der direkte Einfluss türkischer Staatsbeamter auf die Predigttexte muss aufhören. Das hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun. Hier ist die Bundesregierung gefragt, in Gesprächen mit Ankara die bisherige Praxis zu beenden. DIE LINKE jedenfalls sieht diese Einflussnahme Erdogans sehr kritisch.

Christoph Bergner: Dass sich der Fokus der Öffentlichkeit auf dieses Problemfeld richtet, freut mich, denn ich halte es für höchste Zeit – auch wenn ich den Anlass dieser breiten Beschäftigung damit sehr bedaure. Ich habe die Rolle von DiTiB seit langem kritisch gesehen, Die Gewährung des Diplomatenstatus für die Führer von DiTiB habe ich immer für falsch gehalten. DiTiB ist ein eingetragener deutscher Verein. Er sollte nicht von türkischen Regierungsbeamten geführt werden. DiTiB muss klar stellen und in seinen Gliederungen auch inhaltlich umsetzen, dass Verfassung und Recht in Deutschland volle Gültigkeit haben.

Karamba Diaby: Die DiTiB untersteht der türkischen Religionsbehörde und damit liegt sie auch in der Einflusssphäre von Recep Tayyip Erdogan. Als größter Islamverband in Deutschland ist ihr Einfluss auf die türkeistämmigen Muslime in Deutschland als groß zu bezeichnen. Ein wichtiger Schritt, um den Einfluss der DiTiB zu verringern, wäre, verstärkt Imame in Deutschland auszubilden, die hier, in unserem Normen- und Wertesystem aufgewachsen sind und die auch einen besseren Zugang zu den hier lebenden Muslimen haben.

HalleSpektrum: Der „Flüchtlingspakt“ und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen sorgt sowohl innerhalb der EU als auch zwischen EU und Türkei zu Streit. Sollte der Pakt aufrecht erhalten werden?

Petra Sitte: Der sog. Flüchtlingsdeal muss aufgekündigt werden. Von Anfang an hat die LINKE das Kalkül hinter diesem Pakt kritisiert. Wenn es bei der EU und in Berlin immer heißt, man wolle die Schleuserkriminalität bekämpfen, wie kann man dann einen Pakt mit einem Despoten wie Erdogan schließen, der als Türsteher die EU erpresst? Mit einer humanen Flüchtlingspolitik hat das nichts zu tun.

Christoph Bergner: Das Abkommen ist überaus wichtig für die EU – aber auch für die Türkei. Wir sollten daran festhalten, solange beide Seiten ihre Vereinbarungen einhalten, was ich für wünschenswert halte.

Karamba Diaby: Der Pakt hat zum Ziel, das Schleuserwesen zu bekämpfen und die Menschen davon abzuhalten, sich auf die gefährliche Fahrt über das Mittelmeer von der Türkei nach Griechenland zu begeben. Gleichzeitig wird die Türkei finanziell unterstützt, um die knapp 3 Millionen Flüchtlinge, die derzeit in der Türkei leben, menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen. Die EU hält ihre Zusagen ein. Es war nie die Rede davon, dass mit einem Schlag 3 Milliarden Euro an die Türkei überwiesen werden. Selbstverständlich muss die EU auch gewährleisten, dass das Geld bei denen ankommt, für die es bestimmt ist. Deswegen ist es richtig, wenn die EU konkrete Maßnahmenpakete finanziert. Bisher sind bereits ca. 740 Millionen Euro Trägern der humanitären Hilfe zugewiesen worden. Bis zum Ende des Monats sollen zudem weitere 1,4 Milliarden Euro für die Unterbringungen und Versorgung bereitgestellt werden. Empfänger sind vor allem die Organisationen UNICEF, Ärzte ohne Grenzen und das Welternährungsprogramm. Die Türkei wird weiterhin gebraucht, um eine humanitäre Lösung für die vielen Flüchtlinge zu finden. Deshalb wäre eine voreilige Kündigung des EU-Türkei-Abkommens nicht ratsam

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Teilt die Türkei in einen uropäischen und einen kleinasiatischen Teil: der Bosporos

HalleSpektrum: Sollten aus Ihrer Sicht die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ausgesetzt werden?

Petra Sitte: Ja, jetzt erst recht. Denn nach dem Beginn der massenhaften Repressionen, die Erdogans Gegenputsch kennzeichnen, müssen die EU-Beitrittsverhandlungen sofort gestoppt werden. Es darf vorerst keine Vorbeitrittshilfen aus Brüssel mehr für Ankara geben. Sonst verraten Berlin wie Brüssel alle demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien, auf die sie angeblich nicht nur ihre Außenpolitik gründen.

Christoph Bergner: Obwohl ich ein Gegner eines möglichen EU-Beitritts der Türkei bin und einem solchen Beitritt als Parlamentarier aus mehreren Gründen niemals zustimmen würde, können wir die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei jetzt nicht aussetzen, denn sie wurden von den EU-Mitgliedstaaten verbindlich vereinbart. Über das mehrstufige und langwierige Beitrittsverfahren, das einem Beitrittskandidatenland viel Anpassungsfähigkeit an die demokratischen Rechtsstaatsnormen der EU abverlangt, haben wir in der aktuellen Situation als EU weitaus bessere Möglichkeiten auf die Entwicklung in der Türkei positiv einzuwirken, als wir sie hätten wenn wir das Verfahren abbrechen würden. Es kann sein, dass diese Verhandlungen irgendwann scheitern. Dann ist Schluss. Aber ein „Aussetzen“ d.h. auf Eis legen wäre falsch.

Karamba Daby: Die politischen Entwicklungen in der Türkei geben seit längerem Anlass zur Sorge. Seit der Niederschlagung des Putsches hat die türkische Regierung eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, die mit den Grundsätzen der Europäischen Union schlicht nicht vereinbar sind: massenhafte Entlassungen von Richtern, Lehrkräften und Wissenschaftlern, Schließung von Fernsehsender und Zeitungen, Haftbefehle gegen Journalisten. Die türkische Regierung ist derzeit dabei, sich über die Grund- und Menschenrechte hinwegzusetzen. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Türkei derzeit nicht als Mitgliedstaat der Europäischen Union.

 

HalleSpektrum: Der Kabarettist Jan Böhmermann hat jüngst in einem von ihm so genannten satirischen „Schmähgedicht“ den türkischen Staatspräsidenten unter anderem einen „Ziegenficker“ genannt. Böhmermann soll sich nun unter anderem wegen des Vorwurfs „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes“ verantworten. Würden Sie dafür stimmen, diesen Strafrechtsparagraphen zu streichen?

Petra Sitte: Dass Bundeskanzlerin Merkel den Prozess gegen Böhmermann ermöglicht hat, ist erbärmlich und zeigt, zu welchen Erpressungsmanövern Erdogan fähig ist. Ja, der Paragraph stammt noch aus der Kaiserzeit und muss ersatzlos gestrichen werden. Dass die Kanzlerin ihn erst 2018 abschaffen will und noch gegen Böhmermann in Stellung bringt, ist skandalös und zeigt wie willfährig sie gegenüber einem Despoten agiert. Dass mit dem 103 die guten Beziehungen zu Autokraten wie der Schah von Persien oder mit Diktatoren wie Pinochet geschützt wurden, zeigt, dass es hier nicht um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geht, sondern um die Verteidigung von Bündnissen mit Leuten, die ihr eigenes Volk drangsalieren.

Christoph Bergner: Ich erkenne an, dass die Debatte um das Schmähgedicht öffentliches Augenmerk auf einen Paragraphen gelenkt hat, der sicher kaum breite Bekanntheit hatte. Wir prüfen gerade, ob dieser Paragraph gestrichen werden könnte. Das ist schwieriger als gemeinhin angenommen, weil wir auch die Beziehungen zu anderen Staaten im Blick haben müssen.

Karamba Diaby: Ich begrüße die Diskussion um die Abschaffung des § 103 StGB ausdrücklich. In Deutschland sind nach dem Grundgesetz alle Menschen gleich. Jeder Mensch hat das Recht, nach § 185 StGB Anzeige zu erstatten, wenn er oder sie der Meinung ist, beleidigt worden zu sein. Einen zusätzlichen Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“ brauchen wir in einer Demokratie nicht.

Halten Sie Böhmermanns „Gedicht“ noch für durch die Kunstfreiheit gedeckte Satire, oder ist er zu weit gegangen?

Petra Sitte: Was Böhmermann gemacht hat, fällt unter die Kunstfreiheit. Gerade in der geballten Übertreibung zeigt sich die Parodie, die ins Schwarze getroffen hat. Was durch die Klage des Despoten Erdogan nur bestätigt wird. Die Vorverurteilung der Kanzlerin im Telefonat mit Erdogan war ein Tiefpunkt ihres bisherigen Handelns in Sachen Erdogan. Man darf sich fast sicher sein, dass wieder einmal das Verfassungsgericht die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit auch gegen diese Bundesregierung verteidigen wird. Darauf jedenfalls deutet alles hin.

Christoph Bergner: Ich finde das Gedicht geschmacklos, aber ich habe kein Recht, daraus ein Verbot abzuleiten. Als Satire müssen wir auch Dinge tolerieren, die uns nicht gefallen. Das gehört zur Meinungsfreiheit. Von Kunstfreiheit würde ich in diesem Fall nicht sprechen.

Karamba Diaby: Über Kunst lässt sich trefflich streiten. Herr Böhmermann hat, als er sein Schmähgedicht vortrug, sehr deutlich gemacht, dass es ein satirischer Beitrag ist. Nichtsdestotrotz wären es nicht meine Worte gewesen. Inwiefern das Gedicht noch durch die Kunstfreiheit gedenkt ist oder ob ein hinreichender Tatverdacht nach § 103 StGB besteht, muss die Justiz entscheiden.

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