Sexueller Mißbrauch, Steuerhehlerei, Brandstiftung, ebay-Betrug

18. Juli 2016 | Nachrichten | Keine Kommentare
Übersicht über bevorstehende Verhandlungen zu Strafsachen am Landgericht

Schwerer sexueller Mißbrauch an zwei Mädchen

Dem im Januar 1953 geborenen Angeklagten wird -teils schwerer – sexueller Missbrauch von zwei Mädchen (M1 und M2) zur Last gelegt. Der Angeklagte soll seit 2005 die regelmäßige nachschulische Betreuung eines am 17.09.1998 geborenen Mädchens (M1) übernommen haben und spätestens ab Januar 2006 begonnen haben, sexuelle Handlungen von dem Kind an sich vornehmen zu lassen. In der Folgezeit sei es zwischen Januar 2006 bis April 2009 in der Wohnung des Angeklagten in Halle zu Missbrauchshandlungen  gekommen. Im Sommer 2015 soll der Angeklagte dann ein weiteres, am 31.07.2007 geborenes Mädchen (M2) kennen gelernt und in der Folgezeit tageweise die Betreuung des Mädchens übernommen haben. Zwischen August 2015 und Februar 2016 soll es dann in der Wohnung des Angeklagten oder in der Wohnung der Familie des Mädchens, ebenfalls in Halle, zu Missbrauchshandlungen gekommen sein.
Die Ermittlungen wurden durch eine Strafanzeige der Mutter von M2 im Februar 2016 ausgelöst. Über Fotos, die der Angeklagte im Internet veröffentlich haben soll, seien dann die Taten zum Nachteil von M1 bekannt geworden. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er zwar Nacktaufnahmen von M2 angefertigt und sich dem Mädchen auch in unbekleidetem Zustand gezeigt habe, es sei aber nie zu sexuellen Handlungen zwischen ihm und M2 gekommen. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit M1 hat er im Wesentlichen eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 25 Monaten und 15 Jahren.

(Verhandlungen am 25.07.16 09:00 /27.07.16 09:00/04.08.16 09:00/05.08.16 09:00/12.08.16 09:00
Raum 123, 14 KLs 5/16, Hansering 13)

Mehrfach Steuerhehlerei mit unverzollten Zigaretten

Dem im März 1979 geborenen Angeklagten werden 13 Fälle der Steuerhehlerei zur Last gelegt. Er soll zwischen Februar 2014 und August 2015 in Eisleben, Merseburg und Hettstedt unverzollte und unversteuerte Zigaretten, die von unbekannt gebliebenen Lieferanten nach Deutschland eingeschmuggelt worden seien, bezogen und gewinnbringend an einen gesondert verfolgten Abnehmer weiterverkauft haben. Insgesamt soll er an der Einfuhr und Weiterverteilung von mindestens 700.000 Stück unversteuerter und unverzollter Zigaretten beteiligt gewesen sein, der dadurch entstandene Tabaksteuerschaden soll rund 108.000,00 Euro betragen. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Die Vorwürfe stützen sich auf die Ergebnisse der Überwachung des Abnehmers, in deren Zuge die Ermittlungsbehörden auf die Telefonnummer des Angeklagten aufmerksam geworden seien und dann auch dessen Anschluss überwacht haben sollen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten und 15 Jahren.

(Verhandlungen am 27.07.16 09:30/01.08.16 09:30/08.08.16 09:30/09.08.16 09:30/15.08.16 09:30
Raum 169, AZ 2 KLs 5/16)

Autos mit Grillanzünder in Brand gesteckt

Der am 19.08.1983 geborenen Angeklagten werden drei Fälle der Brandstiftung zur Last gelegt. Sie soll Anfang April in Helbra dreimal mit Grillanzünder und Streichhölzern Pkw in Brand gesetzt haben, die auf dem Gelände eines Autohauses abgestellt waren. Die unter Betreuung stehende, in vollem Umfange geständige Angeklagte soll wegen einer Intelligenzminderung und ihrer Alkoholabhängigkeit im Zustande verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, weshalb neben einer Strafe auch die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht kommt.

(Verhandlung 02.08.16 09:00 Raum 96, 13 KLs 22/16)

Ebay-Betrug, Urkundenfälschung pp..

Gegen den im Juli 1986 geborenen Angeklagten liegen sieben Anklagen vor. Ihm wird Betrug in 66 Fällen, daneben Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Diebstahl zur Last gelegt.Der in Weißenfels wohnhafte Angeklagte soll in den Jahren 2014 und 2015 einen Weg gefunden haben, in den Besitz der Daten verschiedener fremder Ebay-Accounts zu gelangen; daneben soll er selbst solche Accounts unter fremdem Namen eröffnet haben. Dann soll er in mehr als 50 Fällen unter falschem Namen wie ein seriöser Verkäufer im Internet-Auktionshaus Ebay aufgetreten sein und Kaufverträge -vor allem über Notebooks und Mobiltelefone -abgeschlossenhaben. Die vereinbarten Kaufpreise soll er  vereinnahmt haben, ohne aber  jemals den Kaufgegenstand zu liefern. Ferner soll er mehrfach wie ein zahlungswilliger und zahlungsfähiger Kunde seinen Pkw betankt haben und die Tankstelle dann ohne zu bezahlen verlassen haben. Dabei soll er mehrfach ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sein, in einem Falle mit einem nicht zu dem von ihm geführten Pkw gehörenden Kennzeichen (Urkundenfälschung). Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine mehrjährige Haftstrafe.

(Verhandlungen am 04.08.16 09:00/05.08.16 09:00/16.08.16 09:00/06.09.16 09:00/12.09.16 09:00/15.09.16 09:00/22.09.16 09:00, Raum 96, 13 KLs 17/16)

Räuberische Erpressung und Raub: mit Baseballschläger in Wohnungen eingedrungen und Geld erpreßt

Dem im September 1981 geborenen Angeklagten werden schwere räuberische Erpressung, schwerer Raub sowie Diebstahl zur Last gelegt. Der Angeklagte soll sich am 30.06.2011 in Halle Zutritt zu zwei Wohnungen verschafft haben, dort die Bewohner mit einem Baseballschläger bedroht haben und so einmal Bargeld in Höhe von 21,00 Euro und einmal 4,00 Euro Bargeld sowie einen Wohnungsschlüssel erbeutet haben. Mit dem erbeuteten Wohnungsschlüssel soll er sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut Zutritt zu der zweiten Wohnung verschafft und bei dieser Gelegenheit einen Fernseher und 300,00 Euro Bargeld entwendet haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Für den Fall der Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren.

(Verhandlungen am 04.08.16 08:30/05.08.16 08:30/16.08.16 08:30/Raum 141, 5 KLs 17/19)

Sicherungsverfahren wegen räuberischer Erpressung mit Körperverletzung

Dem im Oktober 1984 geborenen Angeschuldigten wird im sogenannten Sicherungsverfahren räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im September 2015 im Bereich Graben in Querfurt einen Passanten mit einem wuchtigen Schlag zu Boden geschlagen und diesem dann dessen Mobiltelefon sowie 200,00 Euro entwendet haben. Da der Angeschuldigte aufgrund einer akuten paranoiden  Psychose im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, kommt statt einer Strafe die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht.

(Verhandlungen am 09.08.16 09:00/15.08.16 09:00/Raum 187, 3 KLs 3/16)

Subventionsbetrug

Dem im März 1962 geborenen Angeklagten werden drei Fälle des gemeinschaftlich begangenen Subventionsbetruges zur Last gelegt. Er soll als Inhaber bzw. Geschäftsführer von Unternehmen zwischen August 2005 und November 2008 in Dessau-Roßlau durch bewusst falsche Angaben Fördermittel im Rahmen der Erwachsenenfortbildung beantragt und auch erhalten haben. Dabei soll der Angeklagte mit weiteren Mittätern zusammengewirkt haben, die ihm die Anträge und Erklärungen teilweise unterschriftsreif vorgelegt haben sollen. Auf diese Weise sollen ihm bzw. seinen Unternehmen zu Unrecht insgesamt rund 180.000,00 Euro zugeflossen sein. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe.

Verhandlungen am  10.08.16 09:00/18.08.16 09:00/08.09.16 09:00
Raum 96/ 13 KLs 15/16 

Vergewaltigung

Dem im November 1976 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt.
Er soll im März 2016 in Nebra eine 23-jährigen Frau, die gerade ihren Hauseingang verlassen hatte, bewusstlos geschlagen und sich dann an ihr vergangen haben. Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

(Verhandlungen am 16.08.16 09:00/25.08.16 09:00/26.08.16 09:00/06.09.16 09:00/13.09.16 09:00/16.09.16 09:00 Raum 187,3 KLs 8/16 )

Sexueller Mißbrauch

Dem im März 1993 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 8 Fällen zur Last gelegt. Er soll im zwischen Herbst 2012 und Juli 2013 einvernehmlich eine sexuelle Beziehung zu einem 13-jährigen Mädchen geführt haben, welches er über ein Internetportal kennengelernt und dann jeweils in dessen Elternhaus besucht habe. Der Angeklagte hat die sexuelle Beziehung eingeräumt, allerdings angegeben, das Mädchen habe ihm gegenüber vorgegeben, es sei bereits 17 Jahre alt. Nach §§ 176, 176a StGB ist auch der einvernehmliche sexuelle Kontakt eines Erwachsenen mit einem Kind (unter 14 Jahren) mit Strafe bedroht. Im vorliegenden Falle droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.

Verhandlungen am 17.08.16 09:00/24.08.16 09:00/07.09.16 09:00/09.09.16 09:00/14.09.16 09:00, Raum 187,4 KLs 1/16

Betrügerische Kreditvermittlungs- und Geldanlagegeschäfte

Die Angeklagte C. ist im Februar 1956 geboren, der Angeklagte R. im Oktober 1956. Den beiden werden 19 Fälle des Betruges zur Last gelegt, daneben Verstöße gegen Buchführungs-und Bilanzierungspflichten sowie Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Die C. soll eingetragene Geschäftsführerin, der R. faktischer Geschäftsführer einer GmbH gewesen sein, deren vorgeblicher Geschäftszweck es gewesen sei, Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben und zu verwalten sowie die Geschäfte für Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien zu führen. Tatsächlich sollen sie zwischen Mai 2011 und März 2013 keine dem Geschäftszweck dienlichen Tätigkeiten entfaltet haben, sondern ausschließlich betrügerische Kreditvermittlungs-und Geldanlagegeschäfte betrieben haben. Dazu sollen sie sich gegenüber kreditsuchenden oder anlagewilligen Interessenten als erfahrene Finanzvermittler ausgegeben und ihnen vorgespiegelt haben, sie vermittelten über ihr Unternehmen hohe Kreditsummen ohne Nachweis von Eigenkapital und Sicherheiten, es seien allerdings Vorausgebühren zu zahlen. Gegenüber Kleinanlegern sollen sie behauptet haben, das angelegte Vermögen werde bei voller Kapitalsicherung weit über dem marktüblichen Zinssatz verzinst. Tatsächlich sollen sie auf diese Weise Vorausgebühren in Höhe von 1,5 Mio. Euro eingenommen haben, ohne dass es jemals zur Ausreichung eines Darlehens gekommen sei. Ferner sollen sie Anlagekapital in Höhe von 40.000,00 Euro entgegengenommen und für sich verwendet haben. Daneben sollen sie gegen Buchführungs-und Bilanzierungspflichten verstoßen und Beiträge ihrer Arbeitnehmer zur Sozialversicherung in Höhe von rund 11.000,00 Euro nicht abgeführt haben. Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

Verhandlungen am 31.08.16 09:00/09.09.16 09:00/21.09.16 09:00/23.09.16 08:30/18.10.16 09:00/24.10.16 09:00
28.10.16 09:00/10.11.16 09:00/16.11.16 09:00/25.11.16 09:00/08.12.16 09:00,13 KLs 8/16

(Quelle: PM LG Halle Nr.018/2016)

 

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