Steuerzinsen zu hoch: Hohe Steuerzinsen: Handwerk begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

19. August 2021 | Nachrichten | Keine Kommentare

Die hohen Steuerzinsen von 6 Prozent im Jahr für Nachzahlungen und Erstattungen sind verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Die Zinsen gelten momentan für die Einkommens-, Körperschafts, Vermögens-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder aber -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert.

Das Bundesverfassungsgericht ordnete somit eine rückwirkende Korrektur an. Sie betrifft allerdings nur alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für die Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019. Für die Zeit von 2014 bis 2018 bleibt die beanstandete Vorschrift in Kraft.

„Die Entscheidung ist aus Sicht des Handwerks überfällig!,“ begrüßte Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, die gestrige Entscheidung. In Zeiten von Niedrigzins und teilweise sogar negativen Zinsen sei es für Handwerksunternehmen nicht erklärbar, warum ein so hoher Anteil auf Steuernachzahlungen erhoben wird.

Wie hoch der Zinssatz zukünftig sein wird, hat das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht festgelegt. Dies wird zukünftig die Aufgabe des Gesetzgebers sein, der noch bis zum 31. Juli 2022 Zeit hat, eine neue Regelung zu finden.

„Wir hoffen natürlich auf eine zeitgemäße und wirtschaftlich angemessene Besteuerung.,“ so Neumann abschließend.

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