@ enrico
Die im Artikel genannten Zahlen der sich aus dem Runderlass ergebenden Höchstbeträge sind nicht mehr aktuell. Der aktuelle Runderlass vom 30.06.2014 lässt eine Pauschale von bis zu 300,- € und ein Sitzungsgeld von bis zu 30,- € zu. Bei einer Kombination von Pauschale und Sitzungsgeld sollen die Höchstbeträge bei 230,- bzw. 16,- € liegen.
In Halle liegt die Pauschale deutlich unter dem möglichen Höchstbetrag; das Sitzungsgeld überschreitet dagegen den vorgegebenen Wert. In der Summe erhält ein Stadtrat in der Regel dadurch jedoch nicht mehr als bei einer Ausschöpfung der Pauschale bei gleichzeitiger Reduzierung des Sitzungsgeldes auf 16,- €. Hintergrund für die in Halle gewählte Regelung war die Absicht, die tatsächliche Teilnahme an Sitzungen zu honorieren; also die aktiven Stadträte gegenüber denjenigen besser zu stellen, die in den Sitzungen durch Abwesenheit glänzen aber dennoch die monatliche Pauschale erhalten.