Stadionbau in Halle: Landesrechnungshof bleibt bei Kritik – Bau war unrechtmäßig
1. März 2013 | Sport | 6 KommentareDer Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt bleibt bei seiner Kritik am Erdgas Sportpark in Halle. Nach mehreren Entwürfen liegt nun der endgültige Sonderbericht vor. Bemängelt wird unter anderem die Finanzierung des 17,5 Millionen Euro teuren Stadions für Kommerzsport.
„Die kommerzielle Nutzung des Stadions durch einen Fußballverein stellt aber keine öffentliche Aufgabe dar“, erklärt der Landesrechnungshof. „Es lässt sich daraus also auch kein förderwürdiges Landesinteresse ableiten. Genau mit dieser Begründung wurde eine Landesförderung für den Neubau des Fußballstadions in Magdeburg übrigens abgelehnt.“ Für Halle würden außerdem die Kosten insgesamt höher als die vom Stadtrat beschlossene finanzielle Obergrenze von 17,5 Mio. Euro (netto) liegen.
Der Landesrechnungshof verweist auf teure Zusatz-Ausstattungen wie VIP-Logen, eine LED-Videoleinwand, einen Fitness-Raum sowie einen Saunabereich mit Tauch- und Entspannungsbecken. „Hinzu kommt, dass für das Stadion dauerhaft ein jährlicher Zuschuss in Höhe von mindestens 370.000 Euro aus städtischen Mitteln benötigt wird. Abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Hauptnutzers Hallescher Fußballclub (HFC) kann dieser Zuschuss sogar bis auf 870.000 Euro anwachsen.“ Obendrauf kommen nach Ansicht des Landesrechnungshofs noch Ausgaben für die Ausweichspielstätte in Halle-Neustadt von weiteren 3,7 Mio. Euro (brutto). „Zusätzliche freiwillige Aufgaben wie diese, sind aber mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung unvereinbar.“
Auf 151 Seiten werden haarklein mögliche Mängel aufgelistet. Und die Stadtverwaltung weist die Vorwürfe zurück, wie aus der Stellungnahme zum Prüfbericht hervorgeht. „Der ERDGAS Sportpark ist im Vergleich zu Stadien gleicher bzw. ähnlicher Größe in Deutschland sowohl von den Gesamtkosten als auch von den durchschnittlichen Kosten pro Platz deutschlandweit das wohl günstigste Stadion“, beginnt die Stadt sogleich in ihrer Antwort.
Stadt will Vertrag nicht vorlegen
Unter anderem bemängelt wird vom Landesrechnungshof, dass die Stadt den Vertrag mit Verbundnetz Gas (VNG) nicht herausrückt. Das Unternehmen hatte die Namensrechte am Stadion gekauft, das seit dem Erdgas Sportpark heißt. „Inwieweit allein durch die fehlende Herausgabe eines Vertrages, die Prüfung eines sich über fast 2 Jahre ziehenden Projektes intransparent sein soll, erscheint bereits fraglich“, argumentiert dagegen die Stadt. Durch vertrags- und gesellschaftsrechtliche Beschränkungen könne man den Kontrakt nicht vorlegen, „ohne sich der Gefahr rechtswidrigen Handelns auszusetzen.“ Denn Vertragspartner der VNG sei die Stadion Halle Betriebs GmbH. Und daran ist eben nicht nur die Stadt beteiligt, sondern auch der Hallesche FC und die Stadion Beteiligungs- und Bewirtschaftungs GmbH mit Papenburg und Stadtwerken. „Der LRH verkennt, dass die Stadt Halle (Saale) bereits durch klare Gesellschafterbeschlüsse und vertragliche Regelungen zur Herausgabe verhindert ist, sich bei einseitigem Verstoß gegen diese rechtswidrig verhält und ggf. gegenüber den anderen Gesellschaftern schadensersatzpflichtig macht“, erklärt die Stadt in ihrer Antwort. VNG lege Wert auf Vertraulichkeit. Das Unternehmen habe sich die „Aufkündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses vorbehalten“, heißt es weiter, „soweit wesentliche Teile des Vertrages veröffentlicht werden.“ Schadensersatzansprüche daraus habe die Stadt zu tragen und eben nicht der Landesrechnungshof.
Stadionbau trotz beanstandetem Haushalt
Eine weitere Kritik des Landesrechnungshofs stützt sich auf den von der Kommunalaufsicht beanstandeten Haushalt der Stadt. Deshalb hätte der Bau nicht errichtet werden dürfen. Die Stadt könne das Stadion nicht dauerhaft finanzieren, habe alle Ausgaben auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. 10,5 Millionen Euro hat die Stadt aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden selbst für den Stadionbau aufgebracht. Wäre dieses Geld zum Abbau der Schulden genutzt worden, hätte die Stadt eine um 420.000 Euro geringere jährliche Zinsbelastung. „Eine objektive Notwendigkeit der Stadt, ein reines Fußballstadion als Spielstätte für einen Fußballverein zu errichten, bestand nicht“, führt der Rechnungshof weiter aus. „Wesentliche Teile des KWS stammen noch aus Gründungsjahren. Insbesondere die sanitären Anlagen im und ums Stadion und die Flutlichtmasten waren in desolatem Zustand“, meint dagegen die Stadt. Gerade im Zuge des Lizensierungsverfahrens des HFC sei damit zu rechnen gewesen, dass eine Genehmigung für die damalige Regionalliga nur unter erheblichen Einschränkungen möglich gewesen wäre. „Für den Spielbetrieb in der 3. Liga ist das alte KWS insgesamt nicht geeignet gewesen.“ Auch sage der LRH nicht, wie die Stadt hätte anders handeln können und stelle nicht dar, „wie der Fußballbetrieb in der 3. Liga in der Stadt Halle (Saale) hätte umgesetzt werden können.“
Keine öffentliche Aufgabe
Die vorgesehene Nutzung des Ersatzneubaus basiere auf gewerblicher Basis und stelle keine öffentliche Nutzung und Aufgabe dar, heißt es vom Landesrechnungshof. „Gemäß den Planungen der Stadt soll das Stadion, welches als reines Fußballstadion konzipiert ist, überwiegend von einem einzelnen Fußballverein, dem HFC, genutzt werden.“ Nachvollziehen kann die Stadtverwaltung das nicht. Denn das Stadion sei „als Sportstätte für die Fußballnutzung und für sonstige sportliche Nutzungen errichtet und laut Bebauungsplan vorgesehen.“ Der HFC nutze das Stadion laut Mietvertrag lediglich an bis zu 20 Spieltagen im Jahr. „Ansonsten kann und wird das Stadion auch für weitere sportliche Aktivitäten und andere Veranstaltungen durch Dritte genutzt.“ So verweist die Stadt in ihrer Stellungnahme auf die DFB-Länderspiele, aber auch auf das am Mittwoch stattfindende Pokalspiel des BSV Ammendorf (gegen den HFC). Der Nutzungs- und Betreibervertrag sehe auch Vermietungen vor. „Diese Anmietung kann durch jedermann erfolgen und ist nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.“
Rechtswidrige Vergabe
Bei der Zuschlagserteilung an Papenburg/Thymian wurde gegen das Vergaberecht und damit gegen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides verstoßen, meint der LRH. Denn die Vergabekammer habe in einem obiter dictum ausgeführt, dass Teilnahmeunterlagen unvollständig gewesen sind. Sowohl die Sachverhaltsdarstellung als auch die rechtlichen Schlüsse, die der LRH hier zieht, seien falsch, reagiert die Stadtverwaltung. „Nicht das formalistische Angebot, sondern das wirtschaftlichste Angebot sollte den Zuschlag erhalten. Dass der LRH diesen Grundsatz verkennt, ist nicht nachvollziehbar.“ Das Angebot von Papenburg/Thymian sei um 2,5 Millionen Euro günstiger gewesen als das des Zweitplatzierten.
Mindestanforderungen nicht eingehalten
Die Stadt hat das Stadion zu groß bauen lassen, erklärt der Landesrechnungshof im Prüfbericht. So verlange der DFB für die zweite Bundesliga zwar tatsächlich 15.000 Zuschauerplätze, davon aber nur 3.000 Sitzplätze. Der Erdgas Sportpark hat dagegen mehr als 6.000 Sitzplätze. Die Stadt will das nicht einsehen. „Kein neues 2. Ligataugliches Stadion in Deutschland wurde mit einer Sitzplatzkapazität von 3.000 Plätzen Minimum gebaut“, schreibt die Verwaltung in ihrer Erklärung an den Landesrechnungshof. „Das Stadion hat mit 6.000 Sitzplätzen schon das Minimum im Vergleich zu anderen Stadionneubauten vergleichbarer Kategorie und ist in der Kostenberechnung pro Platz deutschlandweit am günstigsten.“ Der LRH betrachte nur einseitig die Ligaanforderungen und lasse eine Gesamtwürdigung zwischen Investition und sinnvoller Nachnutzung vermissen. Ein Beispiel seien Spiele von DFB und UEFA, bei denen nur Sitzplätze verkauft werden dürften. Ein wirtschaftlicher Betrieb wäre so nicht möglich.
Kein Notstromaggregat
Nun steht das Stadion – gemacht werden kann da nichts mehr. Aber: ein Notstromaggregat hätte eingebaut werden müssen, sagt der LRH. Das ist nicht passiert, stattdessen sollen Kapazitäten über die Stadtwerke erfolgen. „Grundsätzlich ist nur für den Spielbetrieb in der 2. Bundesliga eine Notstromversorgung dauerhaft vorzuhalten“, argumentiert die Stadt in ihrer Antwort. „Für den regulären Spielbetrieb in die 3. Liga und darunter ist ein Notstrom für den regulären Spielbetrieb nicht notwendig und damit eine entbehrliche Investition.“ 80.000 Euro haben durch den Verzicht auf das Aggregat eingespart werden können.
Verzichtbare Ausstattung
Eingebaut worden seien auch viele Dinge, die nicht nötig sind, meint der Landesrechnungshof. Dazu gehört zum Beispiel Sauna und Entspannungsbecken sowie die LED-Wand. So werden LED-Leinwände nur für Elitestadien der UEFA gefordert, so der LRH. Durch Verzicht auf Sauna und Entspannungsbecken, die nicht mal in der zweiten Liga Pflicht sind, hätte weiteres Geld eingespart werden können. Ebenfalls in der Kritik des Landesrechnungshofes sind die Sitzplätze für Ehrengäste, Balkonplätze für VIP-Logen und zusätzliche Sitzplätze für Businessgäste. Diese seien auf zusätzliche Nutzerforderungen zurückzuführen. „Auch diese Ausstattungsmerkmale waren nicht zwingend vorgeschrieben und wären damit für das Stadion, selbst bei einem Zweitligabetrieb, nicht erforderlich gewesen.“ Zu höheren Mieten hätten die Zusatzausstattungen nicht geführt. Die Stadt wirft dem LRH in ihrer Antwort vor, praxisfremd zu agieren und einseitig zu argumentieren. Das Stadion sei nicht nur für den HFC errichtet worden, sondern auch für andere Fußballspiele wie DFB- und UEFA-Partien. „Auch der LRH kann sicher nicht verkennen, dass diese umfassende Nachnutzung und Wettbewerbstauglichkeit in Bezug auf andere Stadien nicht möglich ist, wenn das Stadion ohne Businessbereich, Logen, LED Videowand sowie eine technische und physiotherapeutische Grundausstattung gebaut worden wäre“, so die Stadt. Etwas Polemik lässt die Stadt deshalb in ihrer Antwort auch erkennen. Hätte man das Stadion nach den Mindestanforderungen gebaut, hätte der LRH wohl bemängelt, „dass das Stadion in Bezug auf Betreibung und Nachnutzung nicht wettbewerbstauglich ist und kein vernünftiges Nachnutzungskonzept aufgestellt wurde.“
Kritik am Contracting-Vertrag
Ein Augenmerk haben die Rechnungsprüfer auch auf den Contractingvertrag gelegt. Hier ist von einem Interessenkonflikt durch Lieferung von Fernwärme und Betreibung der Heizungsanlagen durch die EVH die Rede. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes führt die Zusammenführung von Betreiben und Liefern ohne Verbrauchsbegrenzung zu einem Fehlanreiz. Die Stadt spricht dagegen von einem „falschen Grundverständnis der geschlossenen Verträge“, welches der Rechnungshof an den Tag lege.
Kostensenkungen wären möglich
Nach Ansicht des Landesrechnungshofes wären erhebliche Kostensenkungen möglich gewesen. Bemängelt werden zum Beispiel Mehrausgaben von 200.000 Euro für den Bau des VIP-Bereichs. Die Stadtverwaltung meint dagegen, dies sei für das Nutzungskonzept notwendig gewesen, „um langfristig die Durchführung von Veranstaltungen sicherzustellen.“ Neben Fußball seien 60 weitere Veranstaltungen durchgeführt worden. Mehrausgaben seien laut LRH aber auch durch zusätzlich geforderte Leistungen wie Projektsteuerung und Bauüberwachung durch externe Aufträge erfolgt. Und nun werden die Forderungen der Rechnungsprüfer böse für die Stadt: „Der Landesrechnungshof hält es für notwendig, dass die IB prüft und entscheidet, ob aufgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Rückforderung der Zuwendung erfolgen muss.“ Die Stadt erklärt dagegen, ein Schaden oder ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seien nicht erkennbar.
Ausweichspielstätte
Während der Bauarbeiten in der Kantstraße musste der HFC in dem zuvor ausgebauten Stadion Neustadt spielen. Auch hier ist der Landesrechnungshof fündig geworden. So sei kein marktüblicher Mietzins erhoben worden, die Stadt habe auf Einnahmen für den Zeitraum von 13 Monaten in Höhe von 4.297,80 Euro verzichtet. Für die Herrichtung des Stadions seien im Haushalt 3 Millionen Euro eingeplant gewesen, ausgegeben wurden laut Haushaltsüberwachung dagegen 3,5 Millionen Euro. Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Demontage von Sitzen des alten Kurt-Wabbel-Stadions sowie von Zäunen und Schildern dem Neustädter Projekt zugeordnet wurden, weil Elemente dort „recycelt“ wurden. „Es ist nicht auszuschließen, dass auch in weiteren Fällen so verfahren wurde“, kritisieren die Prüfer. „Die Stadt hat daher nach Auffassung des Landesrechnungshofes zu prüfen, ob weitere dem KWS zu zurechnende Ausgaben aus Mitteln für das Stadion Halle-Neustadt beglichen wurden. Im Falle entsprechender Feststellungen sind die Verantwortlichkeiten und ggf. die Schadenshaftung zu prüfen“, heißt es weiter. Die Verwaltung meint dagegen, „dass der gesamte Sachverhalt grundsätzlich zunächst nicht mit dem Ersatzneubau des Stadions zu tun hat.“ So sei die Ertüchtigung des Neustädter Stadions „zur Aufrechthaltung des Spielbetriebes des Halleschen FC und zur Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwangsläufig notwendig gewesen.“ Für Neustadt habe der HFC eine markübliche Miete gezahlt.
Immobilienverkauf unter der Lupe
Ebenfalls betrachtet hat der Landesrechnungshof den Immobilienverkauf der Stadt. Denn in den Haushaltskonsolidierungskonzepten war auch der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden vorgesehen. Doch seit 2008 sind diese Erlöse plötzlich drastisch zurückgegangen. 2010 und 2011 gab es sogar gar keine regulären Erlöse für die Haushaltskonsolidierung. „Die Belange der Haushaltskonsolidierung wurden damit hinter die Notwendigkeit der Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für den Ersatzneubau KWS zurückgestellt“, kritisiert deshalb auch der LRH.
Kritik wird auch daran geübt, dass die Stadt für die Parkplätze am Stadion 1 Million Euro aus der Stellplatzablöse genommen hat. Mit diesem Geld aus der Stadtkasse wurden die Parkplatzanlagen finanziert, die insgesamt 1,2 Millionen Euro gekostet haben. Zwar darf die Stadt durchaus mit jeder Ablöse derartige Anlagen finanzieren, aber nur wenn es sich um ständige öffentliche Parkplätze handelt. Das sei beim Stadion nicht gegeben, heißt es in dem Papier des Landesrechnungshofes. „Nach Auffassung des Landesrechnungshofes werden am Ersatzneubau KWS keine Parkeinrichtungen im Sinne des § 48 BauO LSA errichtet“, steht da geschrieben. „Die Verwendung von Mitteln aus Stellplatzablösebeiträgen für die Parkplätze des Ersatzneubaus steht damit nicht im Einklang mit der gesetzlichen Regelung.“ So gebe es keine Beleuchtungseinrichtungen, es sei nur eine Schotterrasenbefestigung erfolgt und die Einzäunung außerhalb der Spiele stehe einer ständigen öffentlichen Nutzung im Wege. Die Stadtverwaltung sagt dagegen, die Parkplätze seien zwar teilweise umzäunt und befahrbar. Aber lediglich an Spieltagen erfolge hier eine ausschließliche Nutzung durch den Halleschen FC, da in Umsetzung des von der Stadt Halle (Saale) aufgestellten Sicherheitskonzeptes eine Sperrung zur Befriedung der umliegenden Bebauung notwendig ist.“
Finanzielle Mehrbelastungen
Einen Zuschuss von 370.000 Euro jährlich zahlt die Stadt künftig für das Stadion, immerhin 37.500 Euro weniger als beim alten Kurt-Wabbel-Stadion. Weil die Stadt aber jährliche Dauerabschreibungen plant, geht der Landesrechnungshof dagegen von einem Mehraufwand von 383.000 Euro aus. Das sei nicht korrekt, meint dagegen die Stadt. „Denn Abschreibungen führen nicht zu finanziellen Belastungen, da sie keinen Zahlungsabfluss verursachen.“ Außerdem wirft die Stadt dem LRH wieder eine einseitige Betrachtung vor. Dieser berücksichtige nicht, dass das alte KWS in baulich sehr schlechtem Zustand, die Lichtanlage bereits kaputt war und ein Ligabetrieb praktisch nicht mehr möglich gewesen ist und dadurch erhebliche Investitionsmaßnahmen zur weiteren Sicherung des Betriebes angefallen wären.“ Und genau diese hätten zu tatsächlichen höheren Belastungen des städtischen Haushaltes geführt. Der Rechnungshof meint dagegen außerdem, dass die Stadt den HFC finanziell nicht ausreichend fordere. Die Stadtverwaltung geht dagegen von einer leistungsbezogenen und verhältnismäßigen Kostenbeteiligung des HFC aus.
Stadion hätte nicht gebaut werden dürfen
Insgesamt kommt der Rechnungshof in dem Papier zum Fazit, dass das Stadion nicht hätte gebaut werden dürfen. Halle habe geltendes Kommunalrecht missachtet. Auch die Erfordernisse der angespannten Haushaltslage seien nicht hinreichend beachtet worden. Stattdessen habe die Stadt in Kauf genommen, die Haushaltskonsolidierung zeitlich zu strecken und sogar eine zusätzliche Belastung des Haushaltes zugelassen. Festgestellt worden seien auch Verstöße gegen Auflagen des Fördermittelbescheides. Daneben habe trotz Landesförderung kein Landesinteresse am Stadionbau nachgewiesen werden können. Bis zu einem Drittel der Baukosten müsste Halle als Strafe zurückzahlen, sollten sich alle Vorwürfe als richtig erweisen.
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Da Frau S. die Sache zu vertreten hat, wird nichts passieren.
Bei ihr hat der Landesrechnungshof alles durchgehen lassen.
Da hast Du Recht, Gucki. War auch schon mit Freunden im Stadion und fand es echt toll was da abging.
Zu unserem „Überseehafen“ möchte ich nix weiter sagen. Ich kann nur zustimmen. Ahoi 😉
@hallefan Du kannst dich darüber freien, daß aller zwei Wochen mehrere Tausend Hallenser ein tolles Stadion genießen. Von dieser Investition haben wir Hallenser nämlich etwas, egal wie da irgendwelche Geschichten im Hintergrund gelaufen sind. Das wir in einen überdimensionierten Hafen Millionen versenkt haben, wo maximal Paddelboote anlegen und wir Hallenser mal gar nichts von haben, das untersucht der Rechnungshof scheinbar nicht. Vermutlich sind hier die Schmiermittel an die richtigen Formalien geflossen 😉
Gibt’s denn in dieser Stadt eigentlich noch was worüber man sich freuen kann?
Überall nur Kampf und Krampf. Schade eigentlich.
Strafzahlungen? Dann bitte aber gern in persönlicher Haftung der Verantwortlichen, die sollten es doch haben …
Hat es solche Strafzahlungen in der Geschichte Sa-An schon gegeben. Und speziell der Punkt Landesförderung sollte doch auf das Land und nicht die Stadt fallen oder ?