Zur Corona-Sitaution an den Schulen in Halle: wer muss wann in Quarantäne? und was ist mit den Familienangehörigen?

13. Oktober 2020 | Soziales | Keine Kommentare

In den vergangenen Wochen hat der Fachbereich Gesundheit immer wieder Infektionsketten ermittelt, die in Schulen, Horte oder Kindertagesstätten führen. Dies hatte eine Vielzahl von Quarantänen zur Folge, in Einzelfällen kam es auch zu vollständigen Schließungen der jeweiligen Einrichtungen. Verwirrend ist die Situation für Eltern: wer kommt wann in Quarantäne? für wen gilt sie, für wen nicht?

Die Stadt hat heute inn ihrer Pressekonferenz versucht zu erläutern, wie es funktioniert. Viele Pressevertreter waren dennoch verwiorrt, dauch wenn die Stadt Halle ein versucht hatte, das Verfahren als eine Art Flussdiagramm zu visualisieren (Verständnis erfordert Lernstoff der 10. Klasse)

 

(Die Grafik zum Download finden Sie hier auch als PDF)

Die Grafik soll zeigen, welche Maßnahmen bei positiven Corona-Fällen in Schulen, Horten oder Kitas greifen.

Die Grafik ist in  zwei Teilbereiche untergliedert. In die Maßnahmen, die in der Familie umgesetzt werden – diese sind immer dunkelrot hinterlegt. Und die Maßnahmen, die im Umfeld von Schulen, Kitas und Horten greifen – diese sind hellrot hinterlegt.

Links sind die Maßnahmen dargestellt, die in der Familie eines positiven Corona-Falls greifen. Hier gilt immer eine Quarantäne für alle im Hausstand lebenden Personen, da es sich hier um direkte Kontaktpersonen handelt. Das Robert-Koch-Institut spricht hier von Kontaktpersonen der Kategorie I. Zum Ende der zwei Wochen erfolgt ein Abstrich für alle Personen im Hausstand. Dieser entscheidet über eine Verlängerung oder das Ende der Quarantäne.

Etwas komplexer sind die Maßnahmen in den Schulen, Kitas und Horten. Hier gilt es zunächst einmal zu unterscheiden, ob in den Einrichtungen Kohorten, also Teilgruppen, gebildet werden.

Ist dies der Fall, gelten Quarantänen nur für die direkten Kontaktpersonen. Also Personen, die Teil der Kohorte des Infizierten waren. Gibt es keine Kohorten, muss allerdings die Quarantäne für die gesamte Einrichtung ausgesprochen.

Sozialdezernetin Katharina Brederlow hatte in einem Schreiben – vor allem an die Träger der Horte – zuletzt noch einmal eindringlich darum gebeten hat, Kohorten zu bilden, um die Eingriffe bei einem positiven Fall so gering wie möglich zu halten.  Das Schaubild stellt die Regelmaßnahme dar. Im Einzelfall könne davon abgewichen werden, teilte die Stadt mit.

 

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