Von Heimleitungen angeordnete Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen sind rechtswidrig

26. März 2021 | Soziales | 2 Kommentare
 Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt führt derzeit eine Umfrage zu Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen durch. Die bisherigen Erkenntnisse aus der Umfrage sowie die zahlreichen Beratungsnachfragen von Betroffenen belegen gravierende Verstöße und dies landesweit in Sachsen-Anhalt.
„Wir dürfen das Pflegeheim nicht verlassen“ oder „Wir dürfen zwar das Gelände verlassen, aber die Heimleitung hat uns dann eine 14-tägige Quarantäne auf dem Zimmer angedroht“, so die Aussagen von Betroffenen. In anderen Fällen wurde seitens der Pflegeheimleitung Quarantäne bereits wegen eines Spazierganges angeordnet. 

Darf eine Einrichtung derartige Einschränkungen festlegen? „Nein“, sagen die Juristinnen der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen für derartige Verbote. Den Bewohnern den Ausgang aus der Einrichtung zu verweigern, ist unrechtmäßig und stellt eine freiheitsentziehende Maßnahme dar. Auch für eine eigenmächtige Anordnung von Quarantänemaßnahmen durch die Einrichtungsleitung selbst gibt es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt keine rechtliche Grundlage. 

„Die Anordnung einer Quarantäne darf nur durch das Gesundheitsamt bei Vorliegen eines konkreten Verdachtes erfolgen“, so Josefine Pönicke, Juristin der Hotline Pflegerechtsberatung. „Demnach ist auch bereits das Androhen von Absonderungsmaßnahmen unzulässig und zu unterlassen“. Der Einrichtung bleibt somit ausschließlich der Hinweis auf die bekannten allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen.

Allen Betroffenen ist zu raten, gegenüber der Einrichtungsleitung auf die rechtlichen Vorgaben hinzuweisen und so eine gesetzeskonforme Handhabung in der Einrichtung zu erreichen. Sollte das nicht erfolgversprechend sein, können sich die Verbraucher mit Ihrem Anliegen an die Hotline Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale SachsenAnhalt wenden. Die Umfrage zu den pandemiebedingten Vorgaben in den Pflegeeinrichtungen wird weitergeführt. Erreichbar ist die Onlineumfrage unter dem Link https://www.verbraucherzentrale-sachsenanhalt.de/gesundheit-pflege/umfrage-zu-besuchsregelungen-inpflegeeinrichtungen oder telefonisch unter den Kontaktmöglichkeiten der Hotline Pflegerechtsberatung.
Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesem und anderen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an
pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.  Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.
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