Verbraucherzentrale warnt vor Euro Collect und Inkassodienst NRW

22. Juli 2020 | Soziales | 3 Kommentare

Die Fälle häufen sich. Verbraucher erhalten in kurzer Zeitfolge Zahlungsaufforderungen der Inkassounternehmen Euro Collect GmbH und dem Inkassodienst NRW. Es geht einschließlich der Mahn- und Inkassokosten um mehr als 400 Euro, die der Angeschriebene zahlen soll. Aber was steckt dahinter? Die Angeschriebenen sind sich sicher, keine offene Forderung ausstehen zu haben. Die Schreiben einfach zu ignorieren wäre jedoch die falsche Reaktion. Betroffene Verbraucher sollten prüfen, ob sie vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist, deren Bezahlung ansteht.

Aus den Schreiben der Inkassobüros müssen sich klar und verständlich der Name oder die Firma des Auftraggebers der Zahlungsaufforderung sowie der Forderungsgrund, bei Verträgen der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses, ergeben. Als Forderungsinhaber taucht in den gegenwärtigen Schreiben immer wieder die niederländische Firma Intaxx B.V. mit Sitz in Maastricht auf, die verschiedene Webseiten wie schufaheld.com und scoreheld.com betreibt. Unter dem Motto „Lasse jetzt einfach und schnell deine negativen SCHUFA Einträge löschen“ wird beispielsweise auf den Webseiten von schufaheld.com für das Erstellen individueller Schreiben geworben, mit denen unberechtigte SCHUFA-Einträge ein für alle Mal gelöscht werden könnten. Das Ganze zu einem Preis von 178,85 Euro jährlich, was auf einen Abo-Vertrag hindeutet.Über Sinn und Zweck eines solchen Vertrages kann man streiten, auch die Höhe des Entgeltes in Frage stellen. Die Frage, die sich die angeschriebenen Verbraucher aber stellen müssen: Wurde der „Bestellbutton“ zu den genannten Konditionen des Vertrages gedrückt oder nicht?

Davon ist die weitere Vorgehensweise abhängig. Widerruf, Anfechtung oder Widerspruch gegen einen Vertragsschluss an sich sind mögliche Handlungsalternativen. Damit kann eine unberechtigte Zahlungsaufforderung abgewehrt werden.Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Verbraucher Inkassoforderungen kostenlos überprüfen lassen: Interessierte erfahren, ob sie überhaupt zahlen müssen und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Handelt es sich um komplexe Sachverhalte oder bleiben nach Nutzung des Checks unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/inkasso-check Fragen offen, können Verbraucher sich direkt an ihre Verbraucherzentrale vor Ort wenden und dort eine unabhängige, persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 ist für Auskünfte, Terminvereinbarungen und nachfolgende Beratungen zu erreichen.

 

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